(Quelle: Thieme Compliance | Dr. Albrecht Wienke, Dr. Armin Schwerdtfeger, Dr. Kathrin Thumer, Rolf-Werner Bock)
Mit Urteil vom 20.12.2022, VI ZR 375/21, hat der BGH zur Frage der Rechtzeitigkeit der Aufklärung Stellung genommen und klargestellt, dass die Regelung des § 630 e Abs. 2 Satz 1 Nr.2 BGB keine vor der Einwilligung einzuhaltende „Sperrfrist“ vorsieht, deren Nichteinhaltung zur Unwirksamkeit der Einwilligung führt.
Der BGH hat damit...
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