Analog-Bewertung in der Gebührenordnung für Ärzte
medizinischen Fortschritt auf Basis der GOÄ abbilden
Aufgrund des stetigen Fortschritts in der Medizin gibt es bereits heute viele Differenzen zwischen der aktuell gültigen GOÄ aus dem Jahr 1996 und denen auf dem Fortschritt basierenden neuen Diagnose- und Therapieverfahren. So regelt die GOÄ selbst die Analog-Abrechnung, um die Facetten des medizinischen Alltags weitestgehend abbilden zu können (§6 Absatz 2 der GOÄ):
"Selbstständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden."

Als Mitglied der PVS profitieren Sie ebenfalls in diesem Bereich von dem jahrzehntelangen Know-How in der Privatabrechnung. Somit können wir Ihnen auch bei neuen Diagnose- und Therapieverfahren bei der korrekten Abrechnung über eine Analog-Ziffer behilflich sein.
Als Hilfsmittel für die analoge Abrechnung Ihrer Leistungen erhalten Sie als PVS/ Mitglied unsere Broschüre "Analog-Bewertung in Ihrer Praxis" - selbstverständlich kostenlos. Diese Broschüre fasst die unterschiedlichen Empfehlungen zusammen und bietet Ihnen somit einen Überblick über
- das Verzeichnis analoger Bewertungen der Bundesärztekammer,
- Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer,
- Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer,
- Beschlüsse des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer und
- Empfehlungen von Analog-Ziffern der PVS.
Für die analoge Abrechnung anderer Leistungen, die nicht in unserer Broschüre genannt sind, stehen Ihnen als PVS-Mitglied unsere Spezialisten gerne zur Verfügung: