Bei einem Konsil handelt es sich gebührenrechtlich per Definition um eine Besprechung zweier oder mehrerer liquidationsberechtigter Ärzte, mit dem Ziel, die Diagnose und/oder die Therapie eines Patienten abzustimmen.

Beim Ansetzen der Nummer 60 ist es daher insbesondere wichtig, dass sich die betroffenen Ärzte „zuvor oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der konsiliarischen Erörterung persönlich“ mit dem Patienten und dessen...

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