Als pauschale Abgeltung von Mehraufwendungen für Hygienemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen für Mitarbeiter und seitens der D-Ärzte den Patienten zur Verfügung gestelltem Mund-Nase-Schutz, wird jedem D-Arzt für jeden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt eine Pauschale erstattet.

Die Pauschale kann als besondere Kosten mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ mit der regulären Behandlungsrechnung (§ 64 Abs. 1 Ärztevertrag) abgerechnet werden.

Details hierzu lesen Sie in den Corona-FAQ der DGUV