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Identifikation über Verimi

Um die Einrichtung Ihres Abrechnungskontos bei uns abschließen oder einen HVZ-Antrag bearbeiten zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Identität unseres Vertragspartners entsprechend des Geldwäschegesetzes (GWG) eindeutig festzustellen.

Hierzu können Sie bei unserem Partner Verimi eine kostenlose GWG-konforme Identifikation durchführen und das kostenlose Verimi-Wallet erstellen. Die Identifizierung kann hierbei über unterschiedliche Verfahren (VideoIdent, Bundespersonalausweis mit Online-Funktion, BankIdent) durchgeführt werden.

Nachfolgend haben wir Ihnen Hinweise und häufige Fragen zu diesem Prozess zusammengestellt, damit die Identifikation so einfach und problemlos wie nur möglich durchgeführt werden kann.

FAQ / häufige Fragen

Wieso ist eine Identifikation über Verimi oder persönlich mit Personalausweis erforderlich?

Das „Know Your Customer“-Prinzip

Das „Know Your Customer“-Prinzip ist einer der tragenden Pfeiler der Geldwäscheprävention und beinhaltet die Verpflichtung, sich bei der Anknüpfung der Geschäftsbeziehung über die Identität des Kunden zu vergewissern. Ferner soll sich das einzelne Institut ein möglichst umfassendes Bild über den Kunden machen. Die Pflicht zur Identifizierung des Kunden bei Anknüpfung der Geschäftsbeziehung ergibt sich bereits aus der steuerrechtlichen Vorschrift des § 154 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. dem dazugehörigen Anwendungserlass zur Abgabenordnung. Danach hat jeder, der ein Konto führt, sich zuvor Gewissheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen. Der Begriff „Konto“ umfasst dabei die buch- und rechnungsmäßige Darstellung einer Geschäftsbeziehung und bezieht sich daher nicht ausschließlich auf Kreditinstitute. Eine Kontoeröffnung liegt immer dann vor, wenn jemand zu einer anderen Person in eine laufende Geschäftsbeziehung tritt, deren jeweiliger Stand (Forderungen und Guthaben) buchund rechnungsmäßig festgehalten wird.

Die Rolle der PVS

Wie auch Geldinstitute und andere Unternehmen ist die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg an die gesetzlichen Vorgaben zur Geldwäscheprävention unumgänglich gebunden. Aus diesem Grund ist eine Identitätsfeststellung, gerade bei dem Beitritt zur PVS oder einem Antrag auf Honorarvorauszahlung, zwingend erforderlich. Die Identifikation kann hierbei persönlich mittels eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) oder online über unseren Partner Verimi erfolgen. Die erhobenen Daten werden zusammen mit den jeweiligen Vertragsunterlagen bei der PVS archiviert. Auch wenn diese Maßnahmen der Entbürokratisierung nicht zuträglich sind, sind sie dennoch zur rechtlichen Absicherung beider Seiten erforderlich,
weshalb wir auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe vertrauen.


Expert: Mitgliederservice (www.pvs-se.de/mitgliederservice)
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