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GOÄ-konforme Privatabrechnung mit der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg

Privatabrechnung

GOÄ Abrechnung privatärztlicher Leistungen

Reduzieren Sie Ihren Aufwand für die Privatabrechnung mit der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg auf ein Minimum! Wir rechnen Ihre Leistungen nach Maßgabe aktueller GOÄ-Auslegungen ab und nutzen dabei unsere jahrzehntelange Erfahrung mit allen Vorgängen, die über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abbildbar sind!

Ob Selbstzahlerrechnung, Privatabrechnung, BG-Abrechnung, IGeL- oder Beihilfeleistung – wir liquidieren jährlich mehr als 2 Millionen Privatabrechnungen und sorgen dafür, dass Sie das Honorar erhalten, das Ihnen für Ihre professionellen Leistungen zusteht. Wann und in welchem Turnus Sie uns die Liquidation Ihrer privatärztlichen Leistungen dabei überreichen, entscheiden Sie selbst.

Rechnungsbearbeitung und -prüfung für Ihre Privatabrechnung
Rechnungsbearbeitung & -prüfung

Wir nehmen Ihre Privatabrechnungen für Sie genau unter die Lupe

Mit der kompetenten Bearbeitung & Prüfung Ihrer Privatabrechnung / GOÄ-Abrechnung durch die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg können Sie sicher sein, dass Ihre Privatabrechnungen vollständig und fehlerfrei sind. Sie sparen Zeit, Mühe und vermeidbare Honorarausfälle!

Unsere Überprüfungen Ihrer GOÄ-Abrechnungen ergeben häufig Änderungen zu Ihrem Vorteil. Unsere speziell auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ / UV-GOÄ) geschulten Mitarbeiter prüfen alle Gebührenziffern Ihrer Privatabrechnung auf Vollständigkeit und Ausschlüsse nach GOÄ und stellen auf Grundlage aktueller gebührenrechtlicher Vorgaben die GOÄ-Konformität Ihrer Privatabrechnungen sicher. Fragen und Änderungsvorschläge zu einzelnen Positionen werden Ihnen zur Rückantwort und Freigabe übersandt, um Ihnen absolute Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Kundenzufriedenheit - 95% zufrieden mit GOÄ-Beratung bei der RechnungsbearbeitungWußten Sie schon?
95% unserer Kunden und Mitglieder haben die GOÄ-Beratung vor und während der Rechnungserstellung bei der letzten Zufriendheitsumfrage im Jahr 2020 mit gut bzw. sehr gut bewertet.

Einreichung Ihrer Privatabrechnung bei der PVS
Einreichung Ihrer Privatabrechnung

Bleiben Sie flexibel

Entscheiden Sie selbst, wann und wie Sie die Abrechnungsdaten für Ihre Privatabrechnung an uns übermitteln. Nutzen Sie unser Abrechnungsportal PVSconnect oder schicken Sie uns Papierbelege mit der Post. Eine digitale Schnittstelle (z.B. PAD, PADneXt, VDDS) zu Ihrer PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ist bereits in nahezu allen Praxissystemen integriert. Sollten Sie bislang keine Praxis-EDV einsetzen, dann stellen wir Ihnen gerne unser eigenes kostenloses Abrechnungsprogramm LiquidDoc zur Verfügung.

Ganz gleich, für welchen Abrechnungsweg Sie sich entscheiden – wir prüfen jede Ihrer Privatabrechnungen individuell und verschicken diese schnellstmöglich an Ihre Patienten.

Weitere Informationen zu unserem Abrechnungsportal PVSconnect sowie den Schnittstellen finden Sie im Bereich digitale Abrechnung.

Datenschutz bei der PVS für Ihre Privatabrechnung
Datenschutz bei der PVS

Bei uns sind Sie und Ihre Privatabrechnung sicher

Das Thema Datenschutz hat bei der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg höchste Priorität. Alle unsere Mitarbeiter sind laut Gesetz an eine besonders strenge Schweigepflicht gebunden, die mit der ärztlichen Schweigepflicht gleichrangig ist. Die Übertragung Ihrer Privatabrechnung an unser Online-Abrechnungsportal PVSconnect erfolgt hochverschlüsselt, um die sensiblen Daten Ihrer Patienten zu schützen.

Weitere Informationen zu unseren hohen Sicherheitsstandards lesen Sie in unserem PVS Abrechnungs- und Datenschutzkodex sowie in unserer Transparenzerklärung.

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