GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist der Mittelpunkt unserer Arbeit. Auf Basis dieses amtlichen Gebührenverzeichnisses erstellen wir für unsere Mitglieder und Kunden (niedergelassene Ärzte, leitende Krankenhausärzte, Krankenhäuser, MVZ o.ä.) GOÄ-konforme Honorarrechnungen für privatärztliche Leistungen.
Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in unserer aktuellen Auflage zu durchblättern. Darin enthalten sind auch die neuen Ziffern und Zuschläge zur Leichenschau, welche am 01.01.2020 in Kraft getreten sind.
Möchten Sie die GOÄ jederzeit griffbereit in der Tasche haben? Dann schauen Sie sich die Gebührenordnung für Ärzte als App für Ihr Smartphone an. Mit iGOÄ - der GOÄ für die Hostentasche.
Mitglieder und Kunden der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg erhalten, neben evtl. GOÄ-Schulungen und Seminaren, eine kontinuierliche GOÄ-Beratung im Rahmen der Abrechnung. Außerdem können sie die gedruckte Version der GOÄ kostenlos anfordern.
Nicht-Mitglieder können die Druckausgabe der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro pro Exemplar (zzgl. Porto & Verpackung, zzgl. MwSt.) bei uns anfordern.
Allgemeine Tipps zur GOÄ finden Sie darüber hinaus in unserer PVS Infothek.
Privatabrechnung für Ärzte / Chefärzte / Kliniken
Benötigen Sie bei diesem Thema weitere Unterstützung? Und möchten Sie auch in anderen Fragen rund um die korrekte Privatabrechnung professionell beraten werden? Dann fordern Sie noch heute unser kostenloses Informationsmaterial an - oder vereinbaren Sie gleich hier Ihren unverbindlichen Beratungstermin:
GOÄ Ziffernindex
B - Grundleistungen und allgemeine Leistungen
- 1 - Beratung - auch mittels Fernsprecher
- 2 - Ausstellung von Rezept / Überweisung / Befund / Anordnung - auch mittels Fernsprecher
- 3 - Eingehende Beratung, mind. 10 Min. - auch mittels Fernsprecher
- 4 - Erhebung von Fremdanamnese / Unterweisung / Führung
- 5 - Symptombezogene Untersuchung
- 6 - Vollständige Untersuchung von Kopf / Nieren / Gefäße
- 7 - Vollständige Untersuchung von Haut / Bewegungsorgane / Brust / Bauch / weibl. Genitaltrakt
- 8 - Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus
- 11 - Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata
- 15 - Einleitung und Koordination therapeutischer / sozialer Maßnahmen
- 20 - Beratungsgespräch in Gruppen von vier bis zwölf Teilnehmern (mind. 50 Min.)
- 21 - Eingehende humangenetische Beratung je angefangene halbe Stunde und Sitzung
- 22 - Eingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall
- 23 - Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit Bestimmung des Geburtstermins
- 24 - Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf - einschließlich Beratung
- 25 - Neugeborenen-Erstuntersuchung
- 26 - Untersuchung bei einem Kind zur Früherkennung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
- 27 - Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen
- 28 - Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen
- 29 - Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen
- 30 - Erhebung der homöopathischen Erstanamnese (mind. 1 Stunde, max. einmal pro Jahr)
- 31 - Homöopathische Folgeanamnese (mind. 30 Min., max. dreimal innerhalb von sechs Monaten)
- 32 - Untersuchung nach §§ 32 bis 35 und 45 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- 33 - Strukturierte Schulung einer Einzelperson (mind. 20 Min.) bei Diabetes
- 34 - Erörterung der Auswirkungen einer Krankheit (mind. 20 Min.)
- 45 - Visite im Krankenhaus
- 46 - Zweitvisite im Krankenhaus
- 48 - Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation
- 50 - Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung
- 51 - Besuch eines Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft - einschl. Berat. u. sympt. Untersuchung
- 52 - Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses
- 55 - Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt
- 56 - Verweilen je angefangene halbe Stunde
- 60 - Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten
- 61 - Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes, je angefangene halbe Stunde
- 62 - Zuziehung eines Assistenten bei operativen Leistungen, je angefangene halbe Stunde
- 70 - Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- 75 - Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht
- 76 - Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt
- 77 - Schriftliche, individuelle Planung und Leitung einer Kur
- 78 - Behandlungsplan für die Chemotherapie und/oder schriftlicher Nachsorgeplan
- 80 - Schriftliche gutachterliche Äußerung
- 85 - Schriftliche, das gewöhnliche Maß übersteigende gutachterliche Äußerung, je angefangene Stunde
- 90 - Schriftliche Feststellung über das Vorliegen einer Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch
- 95 - Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite
- 96 - Schreibgebühr, je Kopie
- 100 - Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung
- 101 - Eingehende Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer Todesbescheinigung
- 102 - Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 100 oder 101 bei einer Leiche
- 106 - Entnahme einer Körperflüssigkeit bei einem Toten
- 107 - Bulbusentnahme bei einem Toten
- 108 - Hornhautentnahme aus einem Auge bei einem Toten
- 109 - Entnahme eines Herzschrittmachers bei einem Toten
- A - Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
- B - Zuschlag für zwischen 20 - 22 Uhr oder 6 - 8 Uhr erbrachte Leistungen
- C - Zuschlag für zwischen 22 - 6 Uhr erbrachte Leistungen
- D - Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen
- E - Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung
- F - Zuschlag für zwischen 20 - 22 Uhr oder 6 - 8 Uhr erbrachte Leistungen
- G - Zuschlag für zwischen 22 - 6 Uhr erbrachte Leistungen
- H - Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen
- J - Zuschlag zur Visite bei Bereitschaftsdienst
- K1 - Zuschlag zu Nummern 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
- K2 - Zuschlag zu Nummern 45, 46, 48, 50, 51, 55, 56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
Die hier aufgelisteten Ziffern sind aus dem amtlichen Gebührenverzeichnis zusammengetragen worden. Dies ist mit größter Mühe und Sorgfalt geschehen. Dennoch sind Fehler nicht vollständig auszuschließen. Aus diesem Grund übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der o.g. Angaben. Eine Verpflichtung oder Haftung kann aus den dargestellten Daten nicht abgeleitet werden.
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Die Gebührenordnungen für unterwegs
Mit den neuen Apps iGOÄ und iGOZ der Privatärztlichen Verrechnungsstelle PVS haben Sie die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte jederzeit und überall dabei. Recherchieren Sie per Volltextsuche in den Leistungsbeschreibungen oder nutzen Sie die intelligente Filterfunktion, um Ihre Suche auf für Sie relevante Fachbereiche einzuschränken. Der Informationsbutton liefert wichtige Informationen über Leistungsausschlüsse u.ä., und mit dem Rechner ermitteln Sie schnell und einfach Punktzahl, Einfach-, mittleren Standard- und Höchstsatz. Ihre am häufigsten erbrachten Leistungen können Sie zur schnellen Einsicht in Ihrer Favoritenliste abspeichern. Und zusätzlich gibt es Nachrichten rund um die privatärztliche Honorarabrechnung.