Praxisausfall versichern?

Welche Sicherheit haben Ärzte, wenn sie selbst krankheitsbedingt ausfallen? Wie Georg Kirschner von der A.S.I. Wirtschaftsberatung AG erläutert, kommt eine Krankentagegeldversicherung zwar für das Nettoeinkommen des Arztes auf, nicht aber für laufende Kosten wie Praxismiete, Löhne und Gehälter, Steuern und Abgaben. Diese werden hingegen von einer Betriebsausfallversicherung ersetzt. Sie übernimmt bei Krankheit oder Unfall des Praxisinhabers sowie bei einer behördlich angeordneten Praxis-Quarantäne den sogenannten „Unterbrechungsschaden“. Dabei variieren die Leistungen der Versicherer: Einige decken die laufenden Kosten und den während der Ausfallzeit entgangenen Betriebsgewinn ab, andere übernehmen nur die Kosten oder bieten alternative Absicherungs formen. Die Prämienhöhe richtet sich nach dem Eintrittsalter und der vereinbarten Karenzzeit zwischen Schadenseintritt und Leistungs beginn, der in den meisten Verträgen wahlweise auf den 14. oder 21. Tag festgelegt wird und Start einer Haftzeit von in der Regel maximal 12 Monaten ist. Eine weitere Option ist die sogenannte »Nachhaftung«, die bei Berufsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers Praxisauflösungskosten übernimmt. Bei Versicherungsabschluss erfolgt eine Gesundheitsprüfung, die die Möglichkeit der Ablehnung umfasst. Darüber hinaus hat der Betriebsausfallversicherer – anders als beim Krankentagegeld – die Möglichkeit, den Vertrag ordentlich oder nach einem begründeten Schaden zu kündigen. So stellt die Betriebsausfallversicherung keinen adäquaten Ersatz, wohl aber eine sinnvolle Ergänzung der Krankentagegeldversicherung dar, um die hohen Fixkosten der Praxis im Krankheitsfall abzudecken.