Mit Wirkung zum 25. Mai 2018 ist die neue DSGVO in Kraft getreten. Initiiert durch den PVS-Verband wurde das Vorgehen sowohl für die datenschutzrechtliche Umsetzung bei der PVS selbst als auch für deren Kunden im Vorfeld in einem Gemeinschaftsprojekt mit versierter juristischer Unterstützung geplant und abgestimmt. Viele offene Fragen bei den PVS-Mitgliedern zur Umsetzung konnte die PVS bereits vor Inkrafttreten der DSGVO beantworten, u. a. mit einer infor mativen Broschüre sowie der Bereitstellung notwendiger Formulare und vertraglicher Regelungen über die aktu ellen Änderungen des Datenschutzes.

Seit dem 25. Mai müssen die Kunden der PVS die folgenden Punkte beachten:

  • Es wird − trotz geänderter Gesetzeslage, aber aufgrund unklarer Rechtslage – weiterhin die Einwilligung zur Weitergabe der Daten an die PVS vom Patienten benötigt.
  • Jeder Patient erhält auf der Rückseite der Einwilligungserklärung das Informationsblatt mit dem Titel „Wichtige Informationen für Ihre Privatabrechnung“.
  • Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Praxen ihre Patienten mit Hilfe einer Transparenzerklärung zum Datenschutz informieren müssen. Es wird empfohlen, sich diese unterschreiben zu lassen, um die Aufklärung rechtssicher zu dokumentieren. Trotz der intensiven Vorbereitung bleiben gewisse Unwägbarkeiten, die u. a. auf die Rechtsunsicherheit des Themas oder den Umgang der Datenschutzbehörden mit der neuen DSGVO und den damit verbundenen Bußgeldern zurückzuführen sind. Die PVS wird die kommenden Entwicklungen sorgfältig beobachten, falls nötig entsprechende Anpassungen vornehmen und ihre Mitglieder entsprechend informieren.

Ihnen liegt die DSGVO-Broschüre des PVS-Verbandes noch nicht vor? Sie haben noch Fragen zur DSGVO bezüglich der Zusammenarbeit mit der PVS? Sie haben allge meine Fragen zum Datenschutz? Ihre zuständige PVS bzw. deren Datenschutzbeauftragten beraten Sie gern.