Die Ziffer 3306 beschreibt in ihrer Legende den chirotherapeutischen Eingriff an der Wirbelsäule. Unter dem Begriff "Wirbelsäule" ist das gesamte Achsenorgan zu verstehen. Werden daher in einer Sitzung mehrere Eingriffe an unterschiedlichen anatomischen Abschnitten der Wirbelsäule durchgeführt, rechtfertigt auch dies nur den einmaligen Ansatz der Ziffer 3306.

Der zeitliche Mehraufwand kann allerdings über einen erhöhten Steigerungsfaktor Berücksichtigung finden. Wird in derselben Sitzung ein „chirotherapeutischer Eingriff an den Extremitäten“ vorgenommen, so stellt dies gegenüber der Ziffer 3306 eine eigenständige Leistung dar und kann, gemäß einer Bekanntmachung der Bundesärztekammer vom 11. September 1998, analog mit Ziffer 3306 GOÄ berechnet werden.

Die osteopathische Behandlung ist der Chirotherapie zwar verwandt, hat aber eigene Indikationen und wird ebenfalls eigenständig durchgeführt. Somit kann, wenn beide Leistungen erbracht werden, die Ziffer 3306 analog zusätzlich auch für die osteopathische Behandlung neben der Ziffer 3306 für die Chirotherapie angesetzt werden.

Auch die kraniosakrale Therapie ist derzeit nicht in der GOÄ enthalten und kann nach § 6 Absatz 2 GOÄ mit einer nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung analog bewertet werden, sofern die Kriterien des § 1 GOÄ (medizinisch notwendige ärztliche Leistungen oder Leistung auf Wunsch des Patienten) erfüllt sind. Die Kommentierung nach Hoffmann et al. (Kohlhammer Verlag) ordnet die kraniosakrale Therapie und die Atlastherapie nach Arlen dem analogen Ansatz der Ziffer 3306 GOÄ zu.