Die Pandemie hat gelehrt, dass in vielen Situationen ein Arztbesuch per Videosprechstunde hilfreich sein kann. Das gilt zum Beispiel für die Krankschreibung per Video, die im Juli 2020 beschlossen wurde und inzwischen dauerhaft gültig ist.

Allerdings sind einige Regeln dabei zu beachten. Eine Krankschreibung per Video kann zum Beispiel maximal für sieben Tage ausgestellt werden. Folgebescheinigungen sind nur per Videosprechstunde möglich, wenn die ursprüngliche Krankschreibung nicht per
Video festgestellt wurde.

Möglicherweise könnten diese Begrenzungen zukünftig gelockert werden. Der Gesetzgeber im DVPMG (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz) möchte dies so. Das Gesetz enthält zwar keine Neuregelung der Fernbehandlung, aber der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde beauftragt, die Fernbehandlung neu zu regulieren. Dabei soll es vor allem darum gehen, weitere Fälle zu definieren, in denen eine Krankschreibung auch per Videosprechstunde möglich sein kann. So wird der Nutzen der Fernbehandlung erweitert, ohne dass die  Rechtssicherheit der Krankschreibungen darunter leidet.

Die Beratungen des G-BA sollen ungefähr sechs Monate dauern. Ein Ergebnis kann also Anfang 2022 erwartet werden. Dann wird feststehen, in welchen Fällen die Krankschreibung per Video in
Zukunft zusätzlich möglich wird und unter welchen Umständen Begrenzungen aufgehoben werden.