Webinar | Das kleine 1x1 der GOÄ
Veranstaltungsdatum: 23.10.2024 13:00 Uhr - 14:30 Uhr
Veranstalter: PVS/ Bremen
Dieses Webinar dient dem Einstieg in die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen der privatärztlichen Abrechnung, erläutern den Aufbau und die Struktur der ärztlichen Gebührenordnung und stellen Ihre praktische Anwendung anhand verschiedener Fallbeispiele dar.
Grundlagen der GOÄ
- Anwendungsbereich
- Wahl des Steigerungsfaktors und seiner Begründung
- Wegegeld und Reiseentschädigung
- Ersatz von Auslagen
- GOÄ-konforme Rechnungserstellung
- Exkurs: Analogpositionen
Laborleistungen
Ausgewählte Themen zur GOÄ
Referent
Die PVS Bremen
Frau Katja Juhl
Veranstaltungsort
zoom Web-Meeting
Die Zugangsdaten werden nach bestätigter Anmeldung mitgeteilt
Teilnahmegebühren
- 60,- Euro p.P. für Mitglieder der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg
- 90,- Euro p.P. für Nicht-Mitglieder
Teilnahmebedingungen
An der Veranstaltung können alle niedergelassenen Ärztinnen/Ärzte sowie Praxishelferinnen teilnehmen. Die Anmeldung zur Teilnahme muss schriftlich (Telefax oder E-Mail) oder über die Homepage erfolgen. Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird die o.g. Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird mit erhalt der Seminarrechnung durch die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg sofort fällig. Bei Mitgliedern der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg wird sie vom PVS/ Mitgliedskonto abgebucht. (Die schriftliche Stornierung Ihrer Teilnahme ist bis 14 Werktage vor der Veranstaltung kostenlos. Bei Absage bis 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte, danach die gesamte Teilnahmegebühr fällig.)
Hinweis zum Datenschutz
Zum Zwecke des Veranstaltungs- und Organisationsmanagements werden alle dem Zweck gebundenen Daten welche Sie uns zur Verfügung gestellt haben, ausschließlich im Rahmen der Zweckerfüllung verarbeitet und gespeichert. Aufgrund von Veranstaltungsangeboten welche in Kooperation mit der PVS Bremen und der PVS Niedersachsen durchgeführt werden, leiten wir die erforderlichen Daten an die jeweilige, die Veranstaltung ausführende, PVS weiter. Die Löschung der Daten erfolgt ab zweckfortfall unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.