Wer die PVS mit seiner Honorarabrechnung betraut, spart damit nicht nur Aufwand, Zeit und Geld, sondern ist auch immer auf der sicheren Seite. Denn richtlinienkonforme Abrechnung, die alle Honoraransprüche in vollem Umfang geltend macht, umfasst viel mehr, als nur den Versand von Rechnungen. Bei der PVS ist man seit Jahrzehnten auf alle Aspekte der sachlichen, rechnerischen, gebührenrechtlichen und formalen Prüfung spezialisiert. In GOÄ-Auslegung...
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