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Liebe Leserinnen und Leser,
es kommt im Praxisalltag immer wieder vor, dass Patienten Termine kurzfristig oder gar nicht absagen. Wir haben uns mit der Frage beschäftigt, ob und in welchen Fällen der Praxisinhaber ein ärztliches Ausfallhonorar verlangen kann.
Interessant für Mediziner ist auch die Frage, inwieweit der Patient ein Mitspracherecht bei der Ausfertigung des Arztbriefes hat. Lesen Sie dazu den Beschluss des OLG Koblenz.
Eine gute Nachricht für Ihre Mitarbeiter ist die Neuregelung bei Midi-Jobs ab Juli 2019: Es ergeben sich durch die Anpassung der Berechnungsformel höhere Nettolöhne.
Wie Sie wissen, ist uns die räumliche und persönliche Nähe zu Ihnen wichtig. Erfahren Sie von Ihren Kollegen des Zentrums für orthopädisch/unfallchirurgische Medizin wie die PVS bei Niederlassung und Gründung eines zweiten Standortes aktiv unterstützt hat.
Viel Spaß bei der Lektüre, genießen Sie den Sommer!
Ihre Sabine Jaeger Projektleitung PVS Inside 03-19
Rotstift! Was darf mein Patient im Arztbrief ändern?
Der Arztbrief ist ein wichtiges Dokument für die Kommunikation zwischen Ärzten und stellt eine Urkunde dar. Der betreffende Patient hat ein generelles Recht auf Einsicht in seine Behandlungsunterlagen und auf eine Ausfertigung des Arztbriefes. Ob ein Patient ein Mitspracherecht über den Inhalt des Arztbriefes hat, hat das Oberlandesgericht Koblenz im Fall einer Patienten entschieden, die wegen Wirbelsäulenbeschwerden in einer Schmerzklinik...
Geschichte, Show und Inspiration – Internationaler Feuerwerkswettbewerb in den Herrenhäuser Gärten
Spektakuläre Feuerwerks-Choreografien gibt es noch bis September in den Herrenhäuser Gärten in Hannover zu sehen. So möchte am 24. August das Pyro-Team „Pirotecnica Vaccalluzzo“ sein Publikum mit einer Kombination aus alter sizilianischer Tradition und moderner Technologie begeistern. Wie jede Show der Italiener wird auch diese mit selbsthergestellten Produkten konzipiert, umso die gewünschten Emotionen auszudrücken. Am 7. September präsentiert...
Das ärztliche Ausfallhonorar – nur bei Vereinbarung?
Im Praxisalltag kommt es immer wieder vor, dass Patienten fest vereinbarte Termine kurzfristig – oder sogar gar nichtabsagen und nicht zum vereinbarten Termin erscheinen. Besonders ärgerlich ist es, wenn es sich um eine sogenannte Bestellpraxis handelt, in der die Termine langfristig im Voraus vereinbart bzw. geplant werden und häufig umfangreicher Vorbereitung bedürfen. Ersatzpatienten können aufgrund des langen Vorlaufs häufig nicht gefunden...
Finanzielle Vorteile für Ihre Mitarbeiter: Neuregelung bei „Midi-Jobs“ ab 1. Juli 2019
Ab 1. Juli 2019 werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei sog. Midi-Jobs gesenkt. Dabei wird aus der bisherigen Gleitzone mit Monatslöhnen von über 450 € bis 850 € ein Übergangsbereich, der sich dann bis 1300 € erstreckt.
In diesem Übergangsbereich von 451 € bis 1300 € wird die Beitragsermäßigung für Arbeitnehmer bei der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung mit dem Anstieg des Arbeitnehmereinkommens...
ZOUM − durch Vor-Ort-Beratung zum wirtschaftlichen Erfolg - „PVS Vor-Ort-Beratung ist Mehrwert“
Bereits als Chefärzte lernten Senya Ertür, Ingmar Bock-Lührsen und Dr. med. Jan Leugering vom Zentrum für orthopädisch/ unfallchirurgische Medizin (ZOUM) die PVS kennen und schätzen: „Unser persönlicher Ansprechpartner hat uns vom ersten Kennenlerngespräch an überzeugt“, erinnert sich Dr. med. Jan Leugering. Bei der Entscheidung, ihr weiteres Berufsleben als niedergelassene Ärzte in einer Berufsausübungsgemeinschaft fortzuführen, hat sie die PVS...
GOÄ-Tipp: Die Anwendung der Ziffer 15 ist in den meisten Fachgebieten möglich!
Die GOÄ-Ziffer 15 soll eine adäquate Honorierung für die „Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken“ gewährleisten.
Zu beachten ist beim Ansatz der Ziffer 15 folgendes:
Sie ist nur 1x im Kalenderjahr berechnungsfähig
Es besteht der Berechnungsausschluss neben Ziffer 4 im gleichen Behandlungsfall
In einer Zeit, die von Schnelllebigkeit und Wandel geprägt ist, legt die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg Wert auf Beständigkeit. Langfristige Kundenbeziehungen sind uns eine Herzensangelegenheit – ebenso wie die dauerhafte Zusammenarbeit mit all unseren Mitarbeitern. Umso mehr freuen wir uns, dass im August 2019 gleich drei unserer Angestellten ihr 30- bzw. 25-jähriges Dienstjubiläum feiern konnten.
Am 1. August 1989 trat André Lehmann seine Ausbildung zum Bürokaufmann in unserem Unternehmen an. Nach dem erfolgreichen Abschluss wechselte er im Juni 1992 in die Rechnungsabteilung der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg, deren Leitunger vier Jahre später übernehmen konnte. In der Hauptgeschäftsstelle in Bad Segeberg ist er nach wie vor verantwortlich für die Rechnungsabteilung, die beispielsweise für die Honorarbemessung und die Rechnungslegung vor dem Versand zuständig ist. Seit 2006 engagiert sich der Vater zweier Kinder zudem als Ersthelfer.
Auch Anja Wedemeyer arbeitet seit Beginn ihrer Ausbildung zur Bürokauffrau am 1. August 1989 in der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg. Die zweifache Mutter ist seit Juni 1992 in der Buchhaltung in Bad Segeberg als Sachbearbeiterin angestellt, seit September 2005 in Teilzeit. Dort kümmert sie sich um die Abwicklung des Geldverkehrs, gibt Auskunft über Außen- und Kontostände oder die Honorarvorauszahlung.
Angela Köpke, die ihre Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation in der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg am 1. August 1994 antrat, feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Jubiläum. Sie ist als Sachbearbeiterin in der Korrespondenzabteilung in der Hauptgeschäftsstelle Bad Segeberg eingesetzt. Die Abteilung erledigt unter anderem den Schriftverkehr nach Rechnungsversand und Rechnungsbeanstandungen oder übernimmt die gebührenrechtliche Unterstützung für Patienten und Ärzte. Auch für die Korrespondenz in unserer Tochtergesellschaft PVS dental ist Angela Köpke mitverantwortlich.
Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich für das langjährige Engagement und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
Seminare im September und Oktober
GOÄ – Die Gebührenordnung für Ärzte
Dieses Seminar dient dem Einstieg in die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen der privatärztlichen Abrechnung, erläutern den Aufbau und die Struktur der ärztlichen Gebührenordnung und stellen Ihre praktische Anwendung anhand verschiedener Fallbeispiele dar.
Notwendige Zusatzleistungen kommunizieren, verkaufen und das Verhältnis von Arzt und Patient stärken. Nutzen Sie unser Know-How für Ihren Praxiserfolg.
Die Anwaltskanzlei Bartholl, welche die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg schon seit vielen Jahren in ihrer täglichen Arbeit unterstützt, stellt Ihnen in diesem Webinar zum Thema Arbeitsrecht wichtige Informationen und aktuelle Urteile vor, die bei Ihrer täglichen Arbeit in der Arztpraxis, Klinik oder dem Personalbüro von erheblichem Nutzen sind.
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PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg rkV Ärztliche Gemeinschaftseinrichtung Moltkestr. 1 | 23795 Bad Segeberg | Telefon: 04551 80 90 | Fax: 04551 809 3180 | E-Mail: info@pvs-se.de Geschäftsführer: Horst Falkenberg | Vorstandsvorsitzender: Dr. Michael Klinger | Inhaltlich verantwortlich: v.i.S.d.P. Horst Falkenberg Rechtsfähig kraft Verleihung: Registriert gem. §22 BGB beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein in Kiel (Reg.-Nr.: 212-1.22-1.47) Registrierter Inkassodienstleister: Registrierung gem. §10 Abs. 1 Nr. 1 RDG: Az 3712 Ea – 263, Registrierungsbehörde: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Umsatzsteueridentifikationsnummer: Finanzamt Bad Segeberg DE 134856753 Hinweis nach § 36 VSBG: Die Privatärztliche Verrechnungsstelle Schleswig-Holstein · Hamburg rkV ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.