Zweite dritte Serie
Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie Nrn. 5317 5335 259 A B C D E F G H I J K L M N O P NR LEISTUNG PUNKTZAHL 1 FACH 1,8 FACH 2,5 FACH 5317 Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leis- tungen nach den Nummern 5315 oder 5316, je Serie 400 23,31 41,97 58,29 5318 Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5317, insgesamt 600 34,97 62,95 87,43 Die Leistungen nach den Nummern 5315 bis 5318 sind neben den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5302 sowie 5324 bis 5327 nicht berechnungsfähig. 5324 Selektive Koronarangiographie eines Herzkranz- gefäßes oder Bypasses mittels Cinetechnik, eine Serie 2400 139,89 251,80 349,72 Die Leistungen nach den Nummern 5324 und 5325 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig. 5325 Selektive Koronarangiographie aller Herzkranz- gefäße oder Bypasse mittels Cinetechnik, eine Serie 3000 174,86 314,75 437,15 5326 Selektive Koronarangiographie eines oder aller Herzkranzgefäße im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 5324 oder 5325, zweite bis fünfte Serie, je Serie 400 23,31 41,97 58,29 5327 Zusätzliche Linksventrikulographie bei selektiver Koronarangiographie 1000 58,29 104,92 145,72 Die Leistungen nach den Nummern 5324 bis 5327 sind neben den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5302 und 5315 bis 5318 nicht berechnungsfähig. 5328 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei Anwendung der simultanen Zwei-Ebenen-Technik 1200 69,94 Der Zuschlag nach Nummer 5328 ist je Sitzung nur einmal und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. 5329 Venographie im Bereich des Brust- und Bauch- raums 1600 93,26 167,87 233,15 5330 Venographie einer Extremität 750 43,72 78,69 109,29 5331 Ergänzende Projektion(en) (insbesondere des zentralen Abflußgebiets) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5330, insgesamt 200 11,66 20,98 29,14 5335 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5331 bei computergestützter Analyse und Abbildung 800 46,63 Reduzierter Gebührenrahmen