Mitarbeiter Datenschutz Schweigepflicht
11 Abrechnungs- und Datenschutzkodex Grundsätze für die Tätigkeit der PVS Mit einer Rechnungsstellung, die den Anforderungen der amtlichen Gebührenordnungen ent- spricht, trägt die PVS wesentlich dazu bei, das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt oder Kranken- haus und Patient zu schützen In Zweifelsfällen steht die PVS dem Patienten zu gebührenrechtli- chen Fragen Rede und Antwort und ist auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten - auch so weit wie möglich Ansprechpartner für die Kostenträger Die PVS ist Mittler zwischen Arzt, Patient und Kostenträger Zu jedem Zeitpunkt des Liquidationsverfahrens kann der Arzt oder das Krankenhaus individuelle Anweisungen zum Umgang mit seinen Honorarforderungen geben Entscheidet der Arzt, Patienten Ratenzahlung oder Stundung zu gewähren oder auf seine Honorarforderung zu verzichten, setzt die PVS diese Anweisungen um Tritt ein Patient mit dem Wunsch nach Ratenzahlung an die PVS heran, führt sie eine Lösung nach Rücksprache mit dem Auftraggeber herbei 6 Die Mitarbeiter in der PVS Mit kontinuierlichen Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen zum ärztlichen Gebühren- und Berufsrecht stellen die PVS und der PVS Verband sicher, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter fachlich immer auf dem neuesten Stand sind Hierzu hat der PVS Verband einen Ausschuss als zentrale Anlaufstelle für alle sich im Zusammenhang mit der Privatliquidation ergebenden Fragen etabliert Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht, kennen das Zeug- nisverweigerungsrecht und die Anforderungen des Datenschutzes Die PVS weist ihre Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter schriftlich darauf hin, welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn diese Bestimmungen verletzt werden 7 Datenschutz und Schweigepflicht Die PVS fertigt im ärztlichen Auftrag aus den Informationen über die ärztlich erbrachten Leistungen eine korrekte Abrechnung an, die den komplizierten und sich ändernden Vorschriften entspricht Der Arzt bzw das Krankenhaus verantwortet diese Abrechnung vor dem Patienten und dessen privaten oder gesetzlichen Kostenträgern Auch im Fall einer Abtretung der Honorarforderung des Arztes an die PVS beachtet die PVS die Weisung des Arztes in ihrem eigenen Forderungsmanage- ment Die PVS sieht sich bei der Erfüllung der gestiegenen Anforderungen des Datenschutzes gegen- über den Patienten in gemeinsamer Verantwortung mit dem Vertragspartner Der Anspruch auf ärztliches Honorar für die konkrete Heilbehandlung gestattet die Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch die PVS in Erfüllung des Auftrages zur Abrechnung, wie auch eine sich gegebenenfalls anschließende Abtretung der Honorarforderung Voraussetzung für jede Weiterga- be der zur Erstellung der Rechnung geeigneten und erforderlichen Informationen vom Arzt an die PVS ist jedoch die transparente Aufklärung des Betroffenen Hierzu stellt die PVS den Ärzten Muster zur Verfügung, die er für seine ihn treffende Pflicht zu einer dokumentierten Aufklärung verwenden kann Solange die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden noch auf einer gesonderten schrift- lichen Schweigepflichtentbindungs- bzw Einwilligungserklärung von Patienten bestehen, wird die PVS auch diese weiterhin den Ärzten und Krankenhäusern als Muster anbieten Da, wo eine Verarbeitung von Patientendaten auch ohne bürokratischen Mehraufwand rechtssicher möglich ist, wird die PVS im Interesse der Ärzte und zugunsten der Akzeptanz des Datenschutzes handeln