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Krankenhausträger Auftraggeber Vernetzte

10 Abrechnungs- und Datenschutzkodex Grundsätze für die Tätigkeit der PVS Vertragsrechtes oder der ärztlichen Berufsordnung verstoßen wird Sie wird in derartigen Fällen eine Abrechnung ablehnen 2 2 Besonderheiten im Krankenhausbereich Bei der Abrechnung von Leistungen liquidationsberechtigter Krankenhausärzte sind über die gesetzlichen und die gebührenrechtlichen Bestimmungen hinaus die mit dem Krankenhaus geschlossenen Verträge zu berücksichtigen Diese Verträge regeln die Höhe der Kostenerstattung an den Krankenhausträger, die Berechnung der Auslagen und die Höhe des Vorteilsausgleichs Sie legen die Mitarbeiterbeteiligungen und die Zahlungen an den Mitarbeiter-Pool fest Die Ärzte können die PVS beauftragen, die ermittelten Beträge nach Einzug unmittelbar an die Empfänger abzuführen Die PVS stellt hierbei die fristgerechte Auszahlung sicher Die PVS kümmert sich darum, dass die zum Nachweis insbesondere der Berechnung der Abgaben an den Krankenhausträger anfallenden Unterlagen fristgerecht und vollständig erstellt werden 3 Krankenhausträger als Auftraggeber Die PVS arbeitet direkt mit den Krankenhausträgern zusammen, wenn eine gesetzliche oder vertragliche Regelung die Krankenhausträger ermächtigt, die Leistungen des behandelnden Arztes abzurechnen Der behandelnde Arzt selbst bestimmt, welche Leistungen in welcher Höhe abgerechnet werden Arzt und Krankenhausträger sind im Rahmen ihres Kompetenzbereiches gegenüber der PVS weisungsbefugt Der Krankenhausträger kann die PVS auch damit beauftragen, die Honorare nach Abzug der ent- standenen Kosten direkt an die berechtigten Ärzte weiter zu leiten Auf Wunsch berechnet die PVS Abgaben wie Kostenerstattung, Vorteilsausgleich und gegebenenfalls Mitarbeiter-beteiligungen 4 Vernetzte Versorgungsstrukturen Mit neuen Versorgungsformen, zum Beispiel in kooperativen Arbeitsformen und durch die Über- windung sektoraler Grenzen, entstehen neue Anforderungen an das Liquidationsgeschehen Die PVS übernimmt die gesamte Leistungsabrechnung in Netzstrukturen Die PVS fungiert als neutraler Mittler; gemeinschaftlich erwirtschaftete Erträge werden den Netzteilnehmern unter Berücksichti- gung der Vorgaben und der tatsächlichen Kostenstrukturen verursachergerecht entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen angewiesen 5 Patient und PVS Die PVS erstellt auf der Grundlage der von den Ärzten oder Krankenhäusern weitergegebenen Daten mit der nötigen Sorgfalt und Transparenz umgehend eine nachvollziehbare Rechnung Das gilt gleichermaßen für Leistungen privat versicherter Patienten, wie für den Bereich der Selbstzah- lermedizin