Maßnahmen Wiederherstellung Funktion
Prothetische Leistungen Nrn. 5250 5340 38 Punktwert GOZ = 5,62421 Cent; Punktwert GOÄ = 5,82873 Cent NR LEISTUNGSTEXT PUNKTZAHL 1 FACH 2,3 FACH 3,5 FACH 5250 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Pro these (ohne Abformung) 140 7,87 18,11 27,56 5260 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Pro these (mit Abformung) einschließlich Halte und Stützvorrichtungen 270 15,19 34,93 53,15 5270 Teilunterfütterung einer Prothese 180 10,12 23,28 35,43 5280 Vollständige Unterfütterung einer Prothese 270 15,19 34,93 53,15 5290 Vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung, im Oberkiefer 450 25,31 58,21 88,58 5300 Vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung, im Unterkiefer 540 30,37 69,85 106,30 5310 Vollständige Unterfütterung bei einer Defektpro these einschließlich funktioneller Randgestaltung 730 41,06 94,43 143,70 Im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 5270 bis 5310 dürfen Leistungen nach den Nummern 5250 und 5260 nur berechnet werden, wenn es sich um zeitlich getrennte Verrichtungen handelt. Leistungen nach den Nummern 5270 bis 5310 sind nur als Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion einer abnehmbaren Prothese berechnungsfähig. 5320 Eingliederung eines Obturators zum Verschluss von Defekten des Gaumens 2200 123,73 284,59 433,06 5330 Eingliederung einer Resektionsprothese zum Verschluss und zum Ausgleich von Defekten der Kiefer 2800 157,48 362,20 551,17 5340 Eingliederung einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile einschließlich Stütz, Halte oder Hilfsvorrichtungen 7300 410,57 944,30 1436,99 Maßnahmen zur Weichteilstützung sind mit den Leistungen nach den Nummern 5200 bis 5340 abgegolten.