Leistungen Erkrankungen Mundschleimhaut
Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums Nrn. 4000 4050 31 Punktwert GOZ = 5,62421 Cent; Punktwert GOÄ = 5,82873 Cent E Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums Allgemeine Bestimmungen 1. Die primäre Wundversorgung (z. B. Reinigen der Wunde, Glätten des Knochens, Umschnei dung, Tamponieren, Wundverschluss ohne zusätzliche Lappenbildung, gegebenenfalls Fixieren eines plastischen Wundverbandes) ist Bestandteil der Leistungen nach Abschnitt E und nicht gesondert berechnungsfähig. 2. Knochenersatzmaterialien sowie Materialien zur Förderung der Blutgerinnung oder der Geweberegeneration (z. B. Membranen) sowie zum Verschluss von oberflächlichen Blutun gen bei hämorrhagischen Diathesen oder, wenn dies zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen (z. B. Nerven) erforderlich ist, sowie atraumatisches Nahtmaterial und Materialien zur Fixierung von Membranen sind gesondert berechnungsfähig. NR LEISTUNGSTEXT PUNKTZAHL 1 FACH 2,3 FACH 3,5 FACH 4000 Erstellen und Dokumentieren eines Parodontal status 160 9,00 20,70 31,50 Die Leistung nach der Nummer 4000 ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal berechnungsfähig. 4005 Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z. B. des Paro dontalen ScreeningIndex PSI) 80 4,50 10,35 15,75 Die Leistung nach der Nummer 4005 ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal berechnungsfähig. 4020 Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkran kungen gegebenenfalls einschließlich Taschen spülungen, je Sitzung 45 2,53 5,82 8,86 4025 Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn 15 0,84 1,94 2,95 Die verwendeten antibakteriellen Materialien sind gesondert berechnungsfähig. 4030 Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodon tium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 35 1,97 4,53 6,89 4040 Beseitigung grober Vorkontakte der Okklu sion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung 45 2,53 5,82 8,86 4050 Entfernung harter und weicher Zahnbeläge gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, auch Brü ckenglied 10 0,56 1,29 1,97