Privatabrechnung vom Profi - Erfahren Sie hier mehr zu unseren Leistungen

Perkutane transluminale Dilatation

Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie Nrn. 5348 5354 261 A B C D E F G H I J K L M N O P NR LEISTUNG PUNKTZAHL 1 FACH 1,8 FACH 2,5 FACH 5348 Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Koronararterien ein- schließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammen- hang mit dem gesamten Eingriff 3800 221,49 398,69 553,73 Neben der Leistung nach Nummer 5348 sind die Leistungen nach den Nummern 350 bis 361 sowie 5295 nicht berechnungsfähig. Wurde innerhalb eines Zeitraums von vierzehn Tagen vor Erbringung der Leistung nach Nummer 5348 bereits eine Leistung nach den Nummern 5315 bis 5327 berechnet, darf neben der Leistung nach Nummer 5348 für dieselbe Sitzung eine Leistung nach den Nummern 5315 bis 5327 nicht erneut berechnet werden. Im Falle der Nebeneinanderberechnung der Leistung nach Nummer 5348 neben einer Leistung nach den Nummern 5315 bis 5327 ist in der Rechnung zu bestätigen, daß in den vorhergehenden vierzehn Tagen eine Leistung nach den Nummern 5315 bis 5327 nicht berechnet wurde. 5349 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5348 bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als einer Koronararterie, insgesamt 1000 58,29 104,92 145,72 Neben der Leistung nach Nummer 5349 sind die Leistungen nach den Nummern 350 bis 361 sowie 5295 nicht berechnungsfähig. 5351 Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder er- gänzend zu den Leistungen nach den Nummern 2826, 5345 oder 5348 bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde 500 29,14 52,46 72,86 5352 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5351 bei Lysebehandlung der hirnversorgenden Arterien 1000 58,29 104,92 145,72 5353 Perkutane transluminale Dilatation und Reka- nalisation von Venen einschließlich Kontrast- mitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff 2000 116,57 209,83 291,44 Neben der Leistung nach Nummer 5353 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht berechnungsfähig. 5354 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5353 bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Venen, insgesamt 200 11,66 20,98 29,14 Neben der Leistung nach Nummer 5354 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht berechnungsfähig. Reduzierter Gebührenrahmen