E-GO Bundespolizei Leistungen
BEREICH GEBÜHRENORDNUNG ANMERKUNG Bundespolizei Leistungen im Sicher stellungsauftrag E-GO Grundlage: § 75 Abs. 3 SGB V für Leistungen im Rahmen des Sicherstellungsauftrags. Abrechnung über KV nach dem Vertrag der KBV mit dem Bundesministerium des Innern. Bundespolizei Leistungen außerhalb des Sicherstellungs auftrags GOÄ Nur für Leistungen außerhalb des Sicherstellungs- auftrags (der freien Heilfürsorge). Grundlage: Vereinbarung BÄK, Hartmannbund, NAV- Virchowbund, Marburger Bund/Bundesministerium des Innern. Hier: Fassung vom 01.09.2008. Ehemals Bundesgrenzschutz. Abrechnung gegenüber dem auf der Kostenüber- nahmeerklärung genannten Kostenträger. Die Vereinbarung gilt auch für (Bundes-) Polizeibeamte der Besoldungsgruppe A 8 und höher bei wahlärztlicher Behandlung. Ambulante Behandlung: Abschnitte A, E und O der GOÄ: 1,3fach. Abschnitt M: 1,0fach. Übrige Leistungen: 2,2fach. Nach GOÄ nicht steigerungsfähige Leistungen: 1,0fach Wahlärztliche Leistungen: Abschnitte A, E und O der GOÄ: 1,3fach. Abschnitt M: 1,0fach. Übrige Leistungen: 2,3fach. Nach GOÄ nicht steigerungsfähige Leistungen: 1,0fach Bundeswehr Leistungen im Sicher stellungsauftrag E-GO Grundlage: § 75 Abs. 3 SGB V für Leistungen im Rahmen des Sicherstellungsauftrags. Abrechnung über KV nach dem Vertrag der KBV mit dem Bundesministeriums der Verteidigung. Anhang Abrechnungsvereinbarungen und Bestimmungen 290