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Computertomographie Allgemeine Bestimmungen

Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie Nrn. 5360 5372 263 A B C D E F G H I J K L M N O P NR LEISTUNG PUNKTZAHL 1 FACH 1,8 FACH 2,5 FACH Neben der Leistung nach Nummer 5359 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht berechnungsfähig. 5360 Embolisation von Venen einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographi- scher Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff 2000 116,57 209,83 291,44 Neben der Leistung nach Nummer 5360 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht berechnungsfähig. 5361 Transhepatische Drainage und/oder Dila- tation von Gallengängen einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und cholangio- graphischer Kontrollen im zeitlichen Zusammen- hang mit dem gesamten Eingriff 2600 151,55 272,78 378,87 Neben der Leistung nach Nummer 5361 sind die Leistungen nach den Nummern 370, 5170 sowie 5295 nicht berechnungsfähig. Reduzierter Gebührenrahmen I 7 Computertomographie Allgemeine Bestimmungen Die Leistungen nach den Nummern 5369 bis 5375 sind je Sitzung jeweils nur einmal berechnungs- fähig Die Nebeneinanderberechnungen von Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 ist in der Rechnung gesondert zu begründen Bei Nebeneinanderberechnungen von Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 ist der Höchstwert nach Nummer 5369 zu beachten NR LEISTUNG PUNKTZAHL 1 FACH 1,8 FACH 2,5 FACH 5369 Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 3000 174,86 314,75 437,15 Die im einzelnen erbrachten Leistungen sind in der Rechnung anzugeben. 5370 Computergesteuerte Tomographie im Kopfbe- reich gegebenenfalls einschließlich des kranio- zervikalen Übergangs 2000 116,57 209,83 291,44 5371 Computergesteuerte Tomographie im Hals- und/ oder Thoraxbereich 2300 134,06 241,31 335,15 5372 Computergesteuerte Tomographie im Abdomi- nalbereich 2600 151,55 272,78 378,87 Reduzierter Gebührenrahmen