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Infothek GOÄ

Infothek GOÄ

Finden Sie in der Infothek der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kompaktes Wissen rund um das Thema Privatabrechnung.

Profitieren Sie z.B. von Tips zur Abrechnung bestimmter GOÄ-Ziffern oder Ziffernempfehlungen zur GOÄ-konformen Abrechnung ärztlicher Leistungen.

Alles kompetent, seriös und praxisgerecht zusammengestellt.

COVID-19 Pauschale für D-Ärzte verlängert

COVID-19-Pandemie Hygienepauschale D-Arzt

Mit einem Rundschreiben vom 25.06.2020 wurden die zugelassenen D-Ärzte/innen darüber informiert, dass die Mehraufwendungen für Infektionsschutz im Rahmen der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie (Covid-19 Pauschale) bis zum 30.09.2020 weiterhin in Rechnung gestellt werden können.

 

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COVID-19 Pauschale für D-Ärzte

COVID-19-Pandemie Hygienepauschale D-Arzt

Mit einem Rundschreiben vom 18.05.2020 haben die Landesverbände der DGUV ihre zugelassenen D-Ärzte/innen darüber informiert, dass sich auch die DGUV und die SVLFG für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung an dem zusätzlichen Mehraufwand aufgrund der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie beteiligen werden.

 

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GOÄ-Tipp: Die GOÄ- Ziffer 7 ist für viele Fachgebiete anwendbar

GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)

Die GOÄ-Ziffer 7 ist eine „vollständige körperliche Untersuchung von mindestens einem der folgenden Organ systeme“. Folgende Leistungen sind im je weiligen Fachbereich vor Abrechnung der Ziffer zu erbringen.

  • Das Hautorgan: Inspektion der gesamten Haut, Hautanhangsgebilde und sichtbare Schleimhäute, ggf. einschließlich Prüfung des Dermographismus und Untersuchung mittels Glas spatel (optional)
  • Stütz- und Bewegungsorgane: Inspektion, Palpation...

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GOZ-Extravergütung für Schutzausrüstung in Zahnarztpraxen

COVID-19-Pandemie Hygienepauschale

Die Bundeszahnärztekammer hat Gespräche mit dem PKV-Verband geführt, um die Mehrkosten für Schutzmaßnahmen der Praxen im Rahmen der Corona-Pandemie aufzufangen. Im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen haben PKV und BZÄK mit Vertretern der Beihilfe eine schnelle und unbürokratische Hilfe vereinbart.

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Videosprechstunde – Abrechnungsfragen in Zeiten von Corona

Videosprechstunde

Eigentlich ist das nichts Neues, dass Ärzte per Telefon oder Videokonferenz Patienten beraten. Das Berufsrecht sah dazu bisher vor, dass vor oder nach einer solchen Fernbehandlung ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient stattfinden musste, wenn die Leistungen abrechenbar sein sollten.

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Selbstzahlerleistungen richtig abrechnen

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

IGeL – Individuelle Gesundheitsleistungen ermöglichen auf den Patienten zugeschnittene Behandlungsangebote außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Was beim Angebot und der Abrechnung von IGeL-Leistungen zu beachten ist, erläutert Peter Gabriel, Geschäftsführer der PVS Südwest.

Diese Diskussion wollen wir hier nicht führen. Der Hinweis möge genügen, dass die Diskussion die Wünsche der Patientinnen und Patienten nach...

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Grundsätze der analogen Abrechnung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ


Das OLG Braunschweig (11 U 37/17) hat die rechtlichen Rahmenbedingungen der analogen Abrechnung skizziert. Gem. § 6 Abs. Abs. 2 GOÄ können selbstständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden. Eine gleichwertige Leistung liegt vor, wenn der Summe der Tatbestandsmerkmale der einen...

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GOÄ-Tipp: §5 – Faktorerhöhung


Häufig wird es im allgemeinen Praxisalltag versäumt, ein angemessenes Honorar über die Faktorerhöhung zu erzielen.
Dabei kann dies einfach, schnell und unkompliziert sein, wenn das gesamte Praxis- Team die Regeln kennt und beherzigt. Dazu sind Absprachen zwischen dem Arzt und seinem Team über die Voraussetzung, wann und mit welcher Begründung die jeweilige Leistung erhöht werden kann und wie die entsprechende Dokumentation dazu aussehen soll, das...

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Behandlung von PKV-Versicherten im Basistarif – Wirtschaftliche Aufklärungspflicht beachten!


Korrekte wirtschaftliche Aufklärung ist unverzichtbar

Die Behandlung von Privatpatienten gilt für den Arzt allgemein als wirtschaftlich attraktiv. Umso ärgerlicher ist es, wenn die erhoffte Vergütung ausbleibt. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Arzt denjenigen Privatpatienten beimessen, die im sog. „Basistarif“ versichert sind. Diese Patienten sind „nur“ für ärztliche Leistungen versichert, die denjenigen der GKV vergleichbar sind (§ 152 VAG)....

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GOÄ-Tipp: Die Anwendung der Ziffer 15 ist in den meisten Fachgebieten möglich!

GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)

Die GOÄ-Ziffer 15 soll eine adäquate Honorierung für die „Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken“ gewährleisten.

Zu beachten ist beim Ansatz der GOÄ-Ziffer 15 folgendes:

  • Sie ist nur 1x im Kalenderjahr berechnungsfähig
  • Es besteht der Berechnungsausschluss neben Ziffer 4 im gleichen Behandlungsfall
  • Einleitung und Koordination sind...

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