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Infothek GOÄ

Infothek GOÄ

Finden Sie in der Infothek der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kompaktes Wissen rund um das Thema Privatabrechnung.

Profitieren Sie z.B. von Tips zur Abrechnung bestimmter GOÄ-Ziffern oder Ziffernempfehlungen zur GOÄ-konformen Abrechnung ärztlicher Leistungen.

Alles kompetent, seriös und praxisgerecht zusammengestellt.

GOÄ-Tipp: Abrechnung der Wundversorgung & Fremdkörperentfernung

Verband und Wundversorgung

Bei der Abrechnung der Wundversorgung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgt von Seiten des Gesetzgebers eine Differenzierung anhand der Wundarten und -ursachen.

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PVS/ Fact-Sheet | Die neue GOÄ


Wann kommt endlich eine moderne, faire und ehrliche Gebührenordnung? Eine neue GOÄ wird schon lange diskutiert und wurde jetzt endlich von der Bundesärztekammer und dem Verband der privaten Krankenversicherungen in Zusammenarbeit mit 165 Berufsverbänden und Fachgesellschaften auf den Weg gebracht.

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Krankschreibung per Video soll erweitert werden

Telemedizin - Videosprechstunde

Die Krankschreibung per Video ist nicht nur in Zeiten der Pandemie ein nützliches Instrument. Deshalb wird jetzt diskutiert, inwieweit die Krankschreibung per Video dauerhaft erleichtert und erweitert werden kann. Mit einem Ergebnis ist Anfang 2022 zu rechnen.

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GOÄ-Tipp Radiologie: Zweitbefundung/-meinung – Ist das was wert?

GOÄ-Tipp: Zweitbefundung/-meinung

Immer wieder stellen sich Radiologen die Frage, ob ärztliche Leistungen zur Befundung und Äußerung einer „zweiten“ Meinung zu bereits vorliegenden radiologischen Bildern honoriert werden und wenn ja, wie?

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GOÄ-Tipp: Wieso sollen „Alt- und Dauer-Diagnosen“ auf Rechnungen eigentlich vermieden werden?

GOÄ-Tipp: Alt und Dauer-Diagnosen

Grundsätzlich ist es so, dass die Diagnose kein Pflichtbestandteil einer Rechnung, die entsprechend den Vorgaben der GOÄ erstellt wird, darstellt. Eine Rechnung muss gemäß § 12 GOÄ lediglich (mindestens) die dort ausdrücklich genannten Pflichtangaben enthalten. Die Diagnose ist hier nicht explizit aufgelistet.

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Mehrfachberechnung der GOÄ-Ziffer 3 „bei ausschließlicher telefonischer Beratung“ nicht weiter verlängert

telefonische Beratung

Die Möglichkeit der mehrfachen Berechnung der GOÄ-Ziffer 3 für längere telefonische Beratungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie durch die gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer (BÄK), der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dem PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder wurde nicht weiter verlängert. Die Gültigkeit dieser...

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Achten Sie auf die unterschiedlichen Tarife der privaten Versicherungen

GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)

In der Privatliquidation gibt es eine Vielzahl von verschiedensten Abrechnungsmöglichkeiten. Dies liegt an den vielen unterschiedlichen Tarifen der einzelnen Krankenversicherungen. Denn Privat ist nicht gleich Privat zu den bekannten Steigerungssätzen von 2,3fach und 1,8fach!

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Hygienepauschale Nr. 245 GOÄ analog bis 30.06.2021 verlängert

COVID-19-Pandemie Hygienepauschale

Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger haben ihre gemeinsame Abrechnungsempfehlung zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen analog der Nr. 245 GOÄ bis zum 30.06.2021 verlängert. Die A245 ist somit weiterhin zum Einfachsatz berechenbar.

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Mehrfachberechnung der GOÄ-Ziffer 3 „bei ausschließlicher telefonischer Beratung“ pandemiebedingt bis 30.06.2021 verlängert

telefonische Beratung

Die Möglichkeit der mehrfachen Berechnung der GOÄ-Ziffer 3 für längere telefonische Beratungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie wurde durch eine gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer (BÄK), der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dem PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder bis zum 30.06.2021 verlängert.

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Abrechnung von Besuchen – GOÄ Ziffer 50 oder 48 – wo liegt der Unterschied?


Die Ziffer 50 wird im Regelfall bei einem Besuch bzw. Hausbesuch berechnet. Als Besuch gilt der Weggang des Arztes aus seinen Praxisräumen oder seiner Wohnung zum Zweck des Aufsuchens eines Patienten in dessen Wohnung oder an dessen sonstigem Aufenthaltsort. Der Besuch nach Ziffer 50 beinhaltet bereits die Beratung und die symptombezogene Untersuchung. Ziffern 1, 3 sowie Ziffer 5 sind neben dem Hausbesuch ausgeschlossen.

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