Privatabrechnung in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO)
Privatabrechnung in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO)
Profitieren Sie von der Erfahrung der
PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg
in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde!
Privatabrechnung mit der PVS in 90 Sekunden erklärt.
GOÄ-konform
rechtssichere Privatabrechung - Prüfung und Korrektur inklusive
Erfolgreich
knapp 200 Mitglieder im Fachbereich Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Professionell
fast 130.000 Abrechnungen in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde jährlich
GOÄ-konform
rechtssichere Privatabrechung - Prüfung und Korrektur inklusive
Erfolgreich
knapp 200 Mitglieder im Fachbereich Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Professionell
fast 130.000 Abrechnungen in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde jährlich
Privatabrechnung mit der PVS in 90 Sekunden erklärt.
GOÄ-Abrechnung für
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO)
Professionelle Privatabrechnung für Ihre privatärztlichen Leistngen in der Hals-Nase-Ohren-Heilkunde. Sie sind Spezialist für Erkrankungen, Verletzungen und Funktionsstörungen der Ohren, der oberen Luftwege, des Mund-/Rachenraumes und des Kehlkopfes sowie der unteren Luftwege und der Speiseröhre. Wir sind der Spezialist für Abrechnung im HNO-Bereich.

Abrechnung von Leistungen
in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
(HNO)
Sie erbringen die Leistung in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO) – wir übernehmen die Privatabrechnung:
1
Prüfung, Erstellung & Versand der Rechnungen
2
Mahnwesen & Zahlungseingangskontrolle
3
gebührenrechtliche Korrespondenz mit Patienten & Kostenträgern
Seit fast 100 Jahren rechnen wir privatärztliche Leistungen nach aktueller Rechtssprechung ab.
Unsere geschulten Mitarbeiter prüfen Ihre Abrechnungen persönlich auf:
- GOÄ-Konformität
- Vollständigkeit
- Plausibilität
Kontomanagement & Buchhaltung mit:
- Überwachung und Buchung der Zahlungseingänge
- Professionelles Mahnwesen inkl. Anwaltsmahnung
- steuerrechtlich korrekte Dokumentation
Hier ist mehr für Sie drin:
- Korrespondenz mit Patienten & Kostenträgern
- Druck & Versand inkl. Zweitschrift und ggf. Korrekturrechnung
- GOÄ-Beratung & -Schulung
- Statistiken, Auswertungen & indiv. Analysen
Gebührenrechner: Jetzt Ersparnis berechnen
Fair und transparent: die Privatabrechnung über die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg bringt mehr als sie kostet:
Kundenstimmen
93% Ihrer Kolleginnen und Kollegen empfehlen uns weiter:

Frauenheilkunde und Geburtshilfe meinefrauenpraxis-kiel.de
Dr. med. Susanne Oelmann
"Durch die PVS habe ich mehr Zeit für meine Patienten und mich."


Frauenheilkunde und Geburtshilfe meinefrauenpraxis-kiel.de
Dr. med. Susanne Oelmann
"Durch die PVS habe ich mehr Zeit für meine Patienten und mich."

Kardiologie
dr-krollner.de
Dr. med. Dirk Krollner
„Die PVS bedeutet für mich: mehr Zeit für die Betreuung meiner Patienten.“

Allgemeinmedizin
dr-behrend.de
Dr. med. Gunter Behrend
„Durch die Privatabrechnung mit der PVS spare ich Zeit und Geld.“

Kinder- und Jugendmedizin kinderpraxis-tornesch.de
Daniela Leiser
„Gut, hilfreich, sehr effektiv. Nimmt mir viel Arbeit ab.“

Kardiologie (Innere Medizin) Kardiopraxis.kiel.de
Dr. med. Anne-Katrin Reschke
„Die persönliche Betreuung durch die PVS ist sehr zuverlässig, kompetent und äußerst freundlich.“

Innere Medizin und Allgemeinmedizin praxis-kaltenkirchen.de
Dr. med. Jochen Gerlach
„Kostenffiziente und rechtssichere Privatabrechnung dank der PVS. Ohne Enttäuschung seit 2005.“

HNO-Heilkunde u. Phoniatrie stimmklinik.de
Prof. Dr. Markus Hess
„Die PVS ist äußerst zuverlässig und stets ansprechbar.“
Details zur GOÄ-Abrechnung für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO)
Als Arzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO) sind Sie der Spezialist für Erkrankungen, Verletzungen und Funktionsstörungen der Ohren, der oberen Luftwege, des Mund-/Rachenraumes und des Kehlkopfes sowie der unteren Luftwege und der Speiseröhre. Als erster Ansprechpartner für diesen Teilbereich der Humanmedizin sind Sie sowohl konservativ als auch operativ mit Vorbeugung, Behandlung, Nachsorge und Reha betraut.
Für die GOÄ-konforme privatärztliche Abrechnung im Bereich Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO) sind wir als PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg der Spezialist für den gesamten Prozess von Rechnungsprüfung und -erstellung, über Buchhaltung und Korrespondenz bis hin zum Forderungsmanagement. Mit knapp 200 Mitgliedern und fast 130.000 Privatliquidationen jährlich allein in dieser Fachgruppe, bieten wir Ihnen Know-how auf höchstem Niveau. Hinzu kommt die Expertise aus weiteren 2 Mio. GOÄ-konformen Privatabrechnungen jährlich.
Erfahren Sie, wie wir Sie in Ihrem Arbeitsalltag der HNO-Heilkunde mit der GOÄ-konformen Privatliquidation unterstützen und von unzähligen Verwaltungsaufgaben befreien können. Einen kleinen Tipp für Ihre Privatabrechnungen finden Sie nachfolgend. Bei der alltäglichen Abrechnung Ihrer privatärztlichen Leistungen gibt es aber auch viele „Fallstricke“, auf die wir persönlich achten.
Bei einem Konsil handelt es sich gebührenrechtlich per Definition um eine Besprechung zweier oder mehrerer liquidationsberechtigter Ärzte, mit dem Ziel, die Diagnose und/oder die Therapie eines Patienten abzustimmen.
Beim Ansetzen der Nummer 60 ist es daher insbesondere wichtig, dass sich die betroffenen Ärzte „zuvor oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der konsiliarischen Erörterung persönlich“ mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst haben. Da die „Unmittelbarkeit“ nicht genau definiert ist, gehen gängige Kommentare davon aus, dass hiermit ein Zeitraum von ein bis zwei Tagen bei akuten Erkrankungen und bis zu einer Woche bei chronischen Erkrankungen gemeint ist. Ausnahmen bilden z. B. das Einholen einer Zweitmeinung oder ein Arztwechsel.
Sind die oben angeführten Voraussetzungen erfüllt und handelt es sich nicht um eine routinemäßige Besprechung, steht der Abrechnung der Nummer 60 für das Konsil nichts entgegen. Es gibt keine Mindestzeit, keine Mengenbegrenzung, der Patient muss nicht anwesend sein und das Konsil kann auch telefonisch erfolgen.
Es gibt aber auch Ausnahmen. Diese sind gegeben, wenn die Ärzte nicht liquidationsberechtigte sind oder in derselben Krankenhausabteilung bzw. derselben Gemeinschaftspraxis praktizieren – ungeachtet dessen-, ob es sich um gleiche oder unterschiedliche Fachrichtungen handelt. Weiterhin sind reine Terminvereinbarungen für Patienten sowie Befundmitteilungen gebührenrechtlich nicht als Konsile im Sinne der Nummer 60 GOÄ anzusehen.
Ein inhaltlicher Ausschluss besteht zu dem neben den Nummern 3, 55 und 61.