Privatabrechnung in der
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Profitieren Sie von der Erfahrung der
PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg
in der Frauenheilkunde!
Privatabrechnung in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Profitieren Sie von der Erfahrung der
PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg
in der Frauenheilkunde!
Privatabrechnung mit der PVS in 90 Sekunden erklärt.
GOÄ-konform
rechtssichere Privatabrechung - Prüfung und Korrektur inklusive
Erfolgreich
knapp 290 Mitglieder im Fachbereich Frauenheilkunde
Professionell
fast 150.000 Abrechnungen in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe jährlich
GOÄ-konform
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Privatabrechnung mit der PVS in 90 Sekunden erklärt.
GOÄ-Abrechnung für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Professionelle Privatabrechnung für Ihre Privatleistungen in der Geburtshilfe. Rechnen Sie auch alle bildgebenden diagnostischen Verfahren der Gynäkologie und Geburtshilfe (z.B. allgemeine Sonographie, Dopplersonographie) und weitere Spezialisierungen wie die Onkologie oder Perinatalmedizin mit der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ab.

Abrechnung von Leistungen
in der Geburtshilfe und
Frauenheilkunde
Sie erbringen die Leistung in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe – wir übernehmen die Privatabrechnung:
1
Prüfung, Erstellung & Versand der Rechnungen
2
Mahnwesen & Zahlungseingangskontrolle
3
gebührenrechtliche Korrespondenz mit Patienten & Kostenträgern
Seit fast 100 Jahren rechnen wir privatärztliche Leistungen nach aktueller Rechtssprechung ab.
Unsere geschulten Mitarbeiter prüfen Ihre Abrechnungen persönlich auf:
- GOÄ-Konformität
- Vollständigkeit
- Plausibilität
Kontomanagement & Buchhaltung mit:
- Überwachung und Buchung der Zahlungseingänge
- Professionelles Mahnwesen inkl. Anwaltsmahnung
- steuerrechtlich korrekte Dokumentation
Hier ist mehr für Sie drin:
- Korrespondenz mit Patienten & Kostenträgern
- Druck & Versand inkl. Zweitschrift und ggf. Korrekturrechnung
- GOÄ-Beratung & -Schulung
- Statistiken, Auswertungen & indiv. Analysen
Gebührenrechner: Jetzt Ersparnis berechnen
Fair und transparent: die Privatabrechnung über die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg bringt mehr als sie kostet:
Kundenstimmen
93% Ihrer Kolleginnen und Kollegen empfehlen uns weiter:

Frauenheilkunde und Geburtshilfe meinefrauenpraxis-kiel.de
Dr. med. Susanne Oelmann
"Durch die PVS habe ich mehr Zeit für meine Patienten und mich."


Frauenheilkunde und Geburtshilfe meinefrauenpraxis-kiel.de
Dr. med. Susanne Oelmann
"Durch die PVS habe ich mehr Zeit für meine Patienten und mich."

Kardiologie
dr-krollner.de
Dr. med. Dirk Krollner
„Die PVS bedeutet für mich: mehr Zeit für die Betreuung meiner Patienten.“

Allgemeinmedizin
dr-behrend.de
Dr. med. Gunter Behrend
„Durch die Privatabrechnung mit der PVS spare ich Zeit und Geld.“

Kinder- und Jugendmedizin kinderpraxis-tornesch.de
Daniela Leiser
„Gut, hilfreich, sehr effektiv. Nimmt mir viel Arbeit ab.“

Kardiologie (Innere Medizin) Kardiopraxis.kiel.de
Dr. med. Anne-Katrin Reschke
„Die persönliche Betreuung durch die PVS ist sehr zuverlässig, kompetent und äußerst freundlich.“

Innere Medizin und Allgemeinmedizin praxis-kaltenkirchen.de
Dr. med. Jochen Gerlach
„Kostenffiziente und rechtssichere Privatabrechnung dank der PVS. Ohne Enttäuschung seit 2005.“

HNO-Heilkunde u. Phoniatrie stimmklinik.de
Prof. Dr. Markus Hess
„Die PVS ist äußerst zuverlässig und stets ansprechbar.“
Details zur GOÄ-Abrechnung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Als Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sind Sie der erste Ansprechpartner für alle schwangeren – aber auch nicht schwangeren – Patientinnen, bis hin zur Geburt. Als Spezialist für diesen Teilbereich der Humanmedizin beherrschen Sie auch alle bildgebenden diagnostischen Verfahren der Gynäkologie und Geburtshilfe (z.B. allgemeine Sonographie, Dopplersonographie, etc.). Zudem sind in Ihrem Fachgebiet auch weitere Spezialisierungen z.B. in der speziellen gynäkologischen Onkologie oder der speziellen Perinatalmedizin möglich.
Für die GOÄ-konforme Privatabrechnung im Bereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe sind wir als PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg der Spezialist – mit knapp 290 Mitgliedern und fast 150.000 Privatabrechnungen jährlich – allein in dieser Fachgruppe. Hinzu kommt die Expertise aus insgesamt über 2 Mio. GOÄ-konformen Privatabrechnungen jährlich.
Erfahren Sie, wie wir Sie in Ihrem Arbeitsalltag mit der GOÄ-Abrechnung unterstützen und von unzähligen Verwaltungsaufgaben befreien können. Einen kleinen Tipp für Ihre Privatabrechnungen finden Sie nachfolgend. Bei der alltäglichen Abrechnung Ihrer privatärztlichen Leistungen gibt es aber auch viele „Fallstricke“, auf die wir persönlich achten.

Die GOÄ-Ziffer 7 ist eine „vollständige körperliche Untersuchung von mindestens einem der folgenden Organ systeme“. Folgende Leistungen sind im je weiligen Fachbereich vor Abrechnung der Ziffer zu erbringen.
- Das Hautorgan: Inspektion der gesamten Haut, Hautanhangsgebilde und sichtbare Schleimhäute, ggf. einschließlich Prüfung des Dermographismus und Untersuchung mittels Glas spatel (optional)
- Stütz- und Bewegungsorgane: Inspektion, Palpation und orientierende Funk – tionsüberprüfung der Gelenke und der Wirbelsäule, einschließlich Prüfung der Reflexe
- Brustorgane: Auskultation und Perkussion von Herz und Lunge sowie Blutdruckmessung
- Bauchorgane: Palpation, Perkussion und Auskultation der Bauchorgane einschließlich palpatorischer Prüfung der Bruchpforten und der Nierenlager
- bei dem weiblichen Genitaltrakt: bimanuelle Untersuchung der Gebärmutter und der Adnexe, Inspektion der äußeren Genitale, der Vagina und der Portio uteri, Digitaluntersuchung des Enddarms, ggf. Palpation der Nierenlager und des Unterbauchs.
Die Untersuchung mehrerer Organsyste me in einer Sitzung, kann mit dem Steigerungsfaktor (§5, GOÄ) berücksichtigt werden. Eine Nebeneinanderberechnung mit anderen Untersuchungsleistungen nach den GOÄ Ziffern 5, 6 oder 8 ist somit nicht möglich.
Sollten nicht alle Untersuchungskriterien erfüllt sein, kann man auf die Ziffer 5 GOÄ (symptombezogene Untersuchung) ausweichen.
Im Leistungstext der GOÄ-Ziffer 7 befindet sich unter dem Punkt 3 „Brustorgane“ ein zusätzliches Kriterium, dieses lautet: „sowie Blutdruckmessung“. Durch die Aufführung des Wortes „sowie“ ist die Durchführung der Blutdruckmessung, im Zusammenhang mit der Untersuchung der Brustorgane, erforderlich. Da im Fachbereich der Dermatologie bisher keine GOÄ-Abrechnungsziffer für das Hautkrebsscreening existiert, gibt es die Möglichkeit der Kombination der GOÄ-Ziffer 7 und 750 („Dermatoskopie“). Die Abrechnung dieser Leistung ist selbstverständlich auch als IGE-Leistung möglich