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Privatabrechnung in der Anästhesie und Intensivmedizin

Profitieren Sie von der Erfahrung der
PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg
in der Anästhesie & Intensivmedizin!

Privatabrechnung in der Anästhesie & Intensivmedizin

Profitieren Sie von der Erfahrung der
PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg
in der Anästhesie & Intensivmedizin!

Privatabrechnung mit der PVS in 90 Sekunden erklärt.

GOÄ-konform

rechtssichere Privatabrechung - Prüfung und Korrektur inklusive

Erfolgreich

Über 130 Mitglieder im Fachbereich Anästhesie & Intensivmedizin

Professionell

Über 17.000 Abrechnungen in der Anästhesie & Intensivmedizin jährlich

GOÄ-konform

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Erfolgreich

Über 130 Mitglieder im Fachbereich Anästhesie & Intensivmedizin

Professionell

Über 17000 Abrechnungen in der Anästhesie & Intensivmedizin jährlich

Privatabrechnung mit der PVS in 90 Sekunden erklärt.

GOÄ-Abrechnung für
Anästhesie & Intensivmedizin

Professionelle Privatabrechnung für Ihre Privatleistungen in der Anästhesie und Intensivmedizin. Sie sind der erste Ansprechpartner für alle Formen der Anästhesie sowie der Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer und diagnostischer Eingriffe.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und rechnen Sie die privatmedizinischen Leistungen aus Ihrem Fachbereich mit der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ab.

Logo der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg auf blauem Hintergrund

Abrechnung von Leistungen
in der Anästhesie & Intensivmedizin

Sie erbringen die Leistung in der Anästhesie & Intensivmedizin – wir übernehmen die Privatabrechnung:

1

Prüfung, Erstellung & Versand der Rechnungen

2

Mahnwesen & Zahlungseingangskontrolle

3

gebührenrechtliche Korrespondenz mit Patienten & Kostenträgern

Seit fast 100 Jahren rechnen wir privatärztliche Leistungen nach aktueller Rechtssprechung ab.

Unsere geschulten Mitarbeiter prüfen Ihre Abrechnungen persönlich auf:

Kontomanagement & Buchhaltung mit:

Hier ist mehr für Sie drin:

Gebührenrechner: Jetzt Ersparnis berechnen

Fair und transparent: die Privatabrechnung über die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg bringt mehr als sie kostet:

Berechnen Sie jetzt Ihre individuellen PVS Gebühren
  • Ihr Honorarvolumen
  • operative Kosten
  • Forderungsdurchsetzung
    • Kontakt

    Bereich

    100000
    10000500000
    500Stk.
    10Stk.5000Stk.

    Bereich

    € pro Rechnung

    Kundenstimmen

    93% Ihrer Kolleginnen und Kollegen empfehlen uns weiter: 

    Details zur GOÄ-Abrechnung für Anästhesisten & Intensivmediziner

    In der Anästhesiologie sind Sie der erste Ansprechpartner für alle Formen der Anästhesie sowie der Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer und diagnostischer Eingriffe. Durch Ihre langjährige Ausbildung und spezifische Weiterbildung sind Sie ebenfalls in der Intensivmedizin, der Notfallmedizin und der Schmerztherapie unentbehrlich.
    Für die GOÄ-konforme Privatabrechnung im Bereich Anästhesiologie sind wir als PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg  der Spezialist – mit über 130 Mitgliedern und über 17.000 Privatliquidationen jährlich – allein in dieser Fachgruppe. Hinzu kommt die Erfahrung aus über weiteren 2 Mio. GOÄ-konformen Privatabrechnungen der anderen Fachgruppen.
    Erfahren Sie, wie wir Sie mit der GOÄ-Abrechnung in Ihrem Arbeitsalltag unterstützen und von unzähligen Verwaltungsaufgaben befreien können. Einen kleinen Tipp für Ihre privatärztliche Honorarabrechnung finden Sie nachfolgend. Bei der alltäglichen Abrechnung Ihrer privatärztlichen Leistungen gibt es aber auch viele „Fallstricke“, auf die wir persönlich achten.

    Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

    Vgl. „Änderungshinweis aus der Ergänzungslieferung 41 zum Kommentar Hoffmann Stand August 2019“ 
    […] „Die Lokalanästhesie der Nrn. 483 bis 489 ist eine örtliche Schmerzausschaltung (Oberflächenanästhesie) durch Betupfen, Auftropfen oder Besprühen mit einem Lokalanästhetikum. Die Lokalanästhesie ist nicht berechenbar unmittelbar vor einer oralen oder nasalen Intubationsnarkose.
Hier ist die Lokalanästhesie Teilleistung des eigentlichen Verfahrens.
    Wird die Lokalanästhesie jedoch durchgeführt, um eine nachfolgende nichtanästhesiologische Leistung zu ermöglichen (z. B. Endoskopien, Fremdkörperentfernungen), so stellt sie eine davon selbständige Leistung dar und ist eigenständig berechenbar.
    Auch Tropfanästhesien und Anästhesie durch Vereisung sind Oberflächenanästhesien. Bei stringenter Anwendung des mit der 4. Novellierungsverordnung der GOÄ verstärkten Zielleistungsprinzips […] handelt es sich um selbständige Leistungen. Sie sind weder methodisch notwendig für die nachfolgend erbrachten Leistungen, noch davon eine besondere Ausführung. Man kann sie auch nicht als „nicht honorarfähige Bagatellleistungen“ abtun, denn dafür fehlt es an der gebührenrechtlichen Grundlage.“[…]
    Die PVS Westfalen-Nord schließt sich der Auffassung des Kommentators an, wie allerdings die Kostenträger die Abrechnung bewerten bleibt abzuwarten.

    Privatabrechnung Anästhesie

    Ort

    Beginn

    24.06.2024

    Wir bieten:

    Ansprechpartner