Privatabrechnung in der Anästhesie und Intensivmedizin
Profitieren Sie von der Erfahrung der
PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg
in der Anästhesie & Intensivmedizin!
Privatabrechnung in der Anästhesie & Intensivmedizin
Profitieren Sie von der Erfahrung der
PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg
in der Anästhesie & Intensivmedizin!
Privatabrechnung mit der PVS in 90 Sekunden erklärt.
GOÄ-konform
rechtssichere Privatabrechung - Prüfung und Korrektur inklusive
Erfolgreich
Über 130 Mitglieder im Fachbereich Anästhesie & Intensivmedizin
Professionell
Über 17.000 Abrechnungen in der Anästhesie & Intensivmedizin jährlich
GOÄ-konform
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Über 130 Mitglieder im Fachbereich Anästhesie & Intensivmedizin
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Privatabrechnung mit der PVS in 90 Sekunden erklärt.
GOÄ-Abrechnung für
Anästhesie & Intensivmedizin
Professionelle Privatabrechnung für Ihre Privatleistungen in der Anästhesie und Intensivmedizin. Sie sind der erste Ansprechpartner für alle Formen der Anästhesie sowie der Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer und diagnostischer Eingriffe.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und rechnen Sie die privatmedizinischen Leistungen aus Ihrem Fachbereich mit der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ab.

Abrechnung von Leistungen
in der Anästhesie & Intensivmedizin
Sie erbringen die Leistung in der Anästhesie & Intensivmedizin – wir übernehmen die Privatabrechnung:
1
Prüfung, Erstellung & Versand der Rechnungen
2
Mahnwesen & Zahlungseingangskontrolle
3
gebührenrechtliche Korrespondenz mit Patienten & Kostenträgern
Seit fast 100 Jahren rechnen wir privatärztliche Leistungen nach aktueller Rechtssprechung ab.
Unsere geschulten Mitarbeiter prüfen Ihre Abrechnungen persönlich auf:
- GOÄ-Konformität
- Vollständigkeit
- Plausibilität
Kontomanagement & Buchhaltung mit:
- Überwachung und Buchung der Zahlungseingänge
- Professionelles Mahnwesen inkl. Anwaltsmahnung
- steuerrechtlich korrekte Dokumentation
Hier ist mehr für Sie drin:
- Korrespondenz mit Patienten & Kostenträgern
- Druck & Versand inkl. Zweitschrift und ggf. Korrekturrechnung
- GOÄ-Beratung & -Schulung
- Statistiken, Auswertungen & indiv. Analysen
Gebührenrechner: Jetzt Ersparnis berechnen
Fair und transparent: die Privatabrechnung über die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg bringt mehr als sie kostet:
Kundenstimmen
93% Ihrer Kolleginnen und Kollegen empfehlen uns weiter:

Frauenheilkunde und Geburtshilfe meinefrauenpraxis-kiel.de
Dr. med. Susanne Oelmann
"Durch die PVS habe ich mehr Zeit für meine Patienten und mich."


Frauenheilkunde und Geburtshilfe meinefrauenpraxis-kiel.de
Dr. med. Susanne Oelmann
"Durch die PVS habe ich mehr Zeit für meine Patienten und mich."

Kardiologie
dr-krollner.de
Dr. med. Dirk Krollner
„Die PVS bedeutet für mich: mehr Zeit für die Betreuung meiner Patienten.“

Allgemeinmedizin
dr-behrend.de
Dr. med. Gunter Behrend
„Durch die Privatabrechnung mit der PVS spare ich Zeit und Geld.“

Kinder- und Jugendmedizin kinderpraxis-tornesch.de
Daniela Leiser
„Gut, hilfreich, sehr effektiv. Nimmt mir viel Arbeit ab.“

Kardiologie (Innere Medizin) Kardiopraxis.kiel.de
Dr. med. Anne-Katrin Reschke
„Die persönliche Betreuung durch die PVS ist sehr zuverlässig, kompetent und äußerst freundlich.“

Innere Medizin und Allgemeinmedizin praxis-kaltenkirchen.de
Dr. med. Jochen Gerlach
„Kostenffiziente und rechtssichere Privatabrechnung dank der PVS. Ohne Enttäuschung seit 2005.“

HNO-Heilkunde u. Phoniatrie stimmklinik.de
Prof. Dr. Markus Hess
„Die PVS ist äußerst zuverlässig und stets ansprechbar.“
Details zur GOÄ-Abrechnung für Anästhesisten & Intensivmediziner
In der Anästhesiologie sind Sie der erste Ansprechpartner für alle Formen der Anästhesie sowie der Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer und diagnostischer Eingriffe. Durch Ihre langjährige Ausbildung und spezifische Weiterbildung sind Sie ebenfalls in der Intensivmedizin, der Notfallmedizin und der Schmerztherapie unentbehrlich.
Für die GOÄ-konforme Privatabrechnung im Bereich Anästhesiologie sind wir als PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg der Spezialist – mit über 130 Mitgliedern und über 17.000 Privatliquidationen jährlich – allein in dieser Fachgruppe. Hinzu kommt die Erfahrung aus über weiteren 2 Mio. GOÄ-konformen Privatabrechnungen der anderen Fachgruppen.
Erfahren Sie, wie wir Sie mit der GOÄ-Abrechnung in Ihrem Arbeitsalltag unterstützen und von unzähligen Verwaltungsaufgaben befreien können. Einen kleinen Tipp für Ihre privatärztliche Honorarabrechnung finden Sie nachfolgend. Bei der alltäglichen Abrechnung Ihrer privatärztlichen Leistungen gibt es aber auch viele „Fallstricke“, auf die wir persönlich achten.

Vgl. „Änderungshinweis aus der Ergänzungslieferung 41 zum Kommentar Hoffmann Stand August 2019“
[…] „Die Lokalanästhesie der Nrn. 483 bis 489 ist eine örtliche Schmerzausschaltung (Oberflächenanästhesie) durch Betupfen, Auftropfen oder Besprühen mit einem Lokalanästhetikum. Die Lokalanästhesie ist nicht berechenbar unmittelbar vor einer oralen oder nasalen Intubationsnarkose.
Hier ist die Lokalanästhesie Teilleistung des eigentlichen Verfahrens.
Wird die Lokalanästhesie jedoch durchgeführt, um eine nachfolgende nichtanästhesiologische Leistung zu ermöglichen (z. B. Endoskopien, Fremdkörperentfernungen), so stellt sie eine davon selbständige Leistung dar und ist eigenständig berechenbar.
Auch Tropfanästhesien und Anästhesie durch Vereisung sind Oberflächenanästhesien. Bei stringenter Anwendung des mit der 4. Novellierungsverordnung der GOÄ verstärkten Zielleistungsprinzips […] handelt es sich um selbständige Leistungen. Sie sind weder methodisch notwendig für die nachfolgend erbrachten Leistungen, noch davon eine besondere Ausführung. Man kann sie auch nicht als „nicht honorarfähige Bagatellleistungen“ abtun, denn dafür fehlt es an der gebührenrechtlichen Grundlage.“[…]
Die PVS Westfalen-Nord schließt sich der Auffassung des Kommentators an, wie allerdings die Kostenträger die Abrechnung bewerten bleibt abzuwarten.