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Schwarzer Linieneffekt

POSTIDENT

GWG-konforme Identifikation zur Einrichtung Ihres Abrechnungskontos oder der Honorarvorauszahlung CashDirect: kostenlos über die Deutsche Post per VideoIdent, Online-Ausweis oder POSTIDENT in der Filiale.

Effizient

Schnelle & unkomplizierte Kommunikation - auch von Mobilgeräten

Sicher

Verschlüsselte Datenübertragung an die PVS

Übersichtlich

Alle Daten im Blick – mit Vergleichs- und Exportfunktion

Flexibel

in der Filiale, mit eID oder per Video

Sicher

GWG-konform mit direkter Datenübertragung

Effizient

Schnelle Durchführung, auch 24/7 möglich

Identifikation über POSTIDENT

Um die Einrichtung Ihres Abrechnungskontos bei uns abschließen oder einen HVZ-Antrag bearbeiten zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Identität unseres Vertragspartners entsprechend des Geldwäschegesetzes (GWG) eindeutig festzustellen.

Hierzu können Sie über die Deutsche Post eine kostenlose GWG-konforme Identifikation durchführen. Die Identifizierung kann hierbei über unterschiedliche Verfahren (VideoIdent, Bundespersonalausweis mit Online-Funktion, POSTIDENT in der Filiale) durchgeführt werden.

Nachfolgend haben wir Ihnen Hinweise und häufige Fragen zu diesem Prozess zusammengestellt, damit die Identifikation so einfach und problemlos wie nur möglich durchgeführt werden kann.

POSTIDENT in der Filiale

POSTIDENT mit Personalausweis inkl. Online-Funktion

POSTIDENT über Videochat

Mitgliederservice

… für Fragen & Informationen vor und während Ihrer Mitgliedschaft, Änderung Ihrer Mitgliedschaft oder vertragliche Angelegenheiten für Chefärzte / Kliniken / MVZ

Häufie Fragen zur GWG-konformen Identifizierung / POSTIDENT

Auswahl der POSTIDENT Identifizierungsverfahren für die PVS/ Schleswig-Holstein • HamburgNein. Der QR-Code, den wir Ihnen per Brief zugesendet haben, dient nur dem vereinfachten Aufruf Ihres persönlichen Identifizierungslinks. Dieser QR-Code kann nicht direkt in der Postfiliale genutzt werden.

Bitte rufen Sie die im Brief genannte URL durch abtippen der URL oder scannen des QR-Codes auf und starten Sie Ihren persönlichen Identifizierungsprozess auf der sich dann öffnenden Webseite.

In diesem Zuge können Sie über die Auswahl der Option „Postfiliale“ einen persönlichen POSTIDENT-Coupon generieren, der dann in der Filiale der Deutschen Post vorgelegt und genutzt werden kann.

Selbstverständlich können Sie sich in diesem Zuge auch für eine Identifizierung per VideoChat oder eID entscheiden.

POSTIDENT Identifizierung für die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg in der Postfiliale
Um die GWG-konforme Identifikation für unsere PVS starten zu können benötigen Sie einen persönlichen Link, den Sie von unserem Mitgliederservice oder Ihrem Vertriebsansprechpartner erhalten. Ein Identifizierung ohne diesen Link ist aus technischen Gründen leider nicht möglich.

Nach Aufruf des Ihnen zur Verfügung gestellten Links können Sie Ihren persönlichen POSTIDENT-Coupon ausdrucken oder digital auf Ihrem Smartphone mit in die Filiale nehmen. Der Mitarbeiter in der Filiale übernimmt die Informationen aus dem Coupon und wird Ihr vorgelegtes Ausweisdokument überprüfen. Ihre Identifikationsdaten werden nach Ihrer Bestätigung digital an die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg übermittelt.

Für die Nutzung des POSTIDENT-Verfahrens in der Filiale sind folgende Auswiesdokumente zulässig:

  • Gültige deutsche Personalausweise (auch vorläufige)
  • Gültige deutsche Reisepässe (auch vorläufige)
  • Ausländische, dem deutschen Personalausweis entsprechende amtliche Identitätskarten und Reisepässe. Die Dokumente müssen u.a. ein Lichtbild und eine maschinenlesbare Zone (MRZ) enthalten.

Über die Filialsuche der Deutschen Post können Sie die nächstgelegene Filiale finden, in der Sie sich identifizieren können. Aktivieren Sie hierzu im Filterbereich unter „Service auswählen“ den Punkt POSTIDENT und lassen Sie sich dann die entsprechenden Filialen anzeigen.

Weitere Informationen zum POSTIDENT-Verfahren finden Sie auch direkt auf der Homepage der Deutschen Post.

POSTIDENT Identifizierung für die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg mit Online-AusweisfunktionUm die GWG-konforme Identifikation für unsere PVS starten zu können benötigen Sie einen persönlichen Link, den Sie von unserem Mitgliederservice oder Ihrem Vertriebsansprechpartner erhalten. Ein Identifizierung ohne diesen Link ist aus technischen Gründen leider nicht möglich.

Für die Nutzung des POSTIDENT-Verfahrens durch eID sind darüber hinaus folgende Punkte zu beachten:

  • Für die Identifikation mittels eID ist  ein Smartphone mit NFC-Funktion und der POSTIDENT App bzw. ein PC/Mac mit der Software AusweisApp (Windows/Mac) in Kombination mit einem zugelassenen Kartenlesegerät notwendig. Die POSTIDENT App erhalten Sie im App Store bzw. im Play Store .
  • Zur Durchführung der eID-Identifizierung benötigen Sie Ihre selbstgewählte 6-stellige PIN. Falls Sie die PIN für Ihren Ausweis noch nicht vergeben haben können Sie mit der 5-stelligen Transport-PIN starten, die Sie im PIN-Brief zu Ihrem Ausweis erhalten haben. Während der Identifizierung können Sie dann die neue 6-stellige PIN setzen.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie einen gültigen deutschen Personalausweis, einen gültigen elektronischen Aufenthaltstitel (Ausstellungsdatum nach dem 01.03.2013) oder eine Unionsbürgerkarte (eID-Karte) für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR mit freigeschalteter eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) vorliegen haben.
    Falls Ihr Ausweisdokument nicht bei POSTIDENT durch eID akzeptiert wird, nutzen Sie gerne das Verfahren „Postfiliale“ oder „VideoChat“.

Die Identifizierung über POSTIDENT mittels eID können Sie jeden Tag rund um die Uhr (24/7) durchführen – auch an Feiertagen.

Weitere Informationen zum POSTIDENT-Verfahren finden Sie direkt auf der Homepage der Deutschen Post.

POSTIDENT Identifizierung für die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg per VideochatSie können sich mittels POSTIDENT durch Videochat über die Deutsche Post identifizieren, indem Sie ein persönliches Gespräch mit einem Servicemitarbeiter führen, welcher Ihre Ausweisdaten verifiziert. Das VideoIdent-Verfahren steht Ihnen hierfür täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr (inkl. Feiertage) zur Verfügung.

Für die Nutzung des POSTIDENT-Verfahrens durch Videochat sind folgende Punkte zu beachten:

  • Bitte sorgen Sie vorab für eine ruhige und gut beleuchtete Umgebung
  • Stellen Sie eine schnelle und stabile Internetverbindung (3G, LTE oder WLAN) sicher
  • Halten Sie ein kamera- und tonfähiges Gerät (Smartphone, Tablet, PC/Laptop) bereit. Empfehlung: Download und Nutzung der POSTIDENT App im App Store bzw. im Play Store damit der Prozess noch einfacher und schneller abläuft
  • Aufgrund der Identifizierung im Rahmen des Geldwäschegesetzes wird Ihnen zusätzlich eine TAN per SMS an Ihre Mobilfunknummer geschickt. Bitte halten Sie dafür Ihr Mobiltelefon bereit
  • Stellen Sie sicher, dass Sie ein aktuelles Personaldokument (deutscher Personalausweis / Reisepass / dem deutschen Personalausweis entsprechende, amtliche Identitätskarten), welches noch mindestens 3 Monate gültig ist, vorliegen haben.
    Falls Ihr Ausweisdokument nicht bei POSTIDENT durch Videochat akzeptiert wird, nutzen Sie gerne unser Verfahren POSTIDENT durch Filiale

Um die GWG-konforme Identifikation für unsere PVS starten zu können benötigen Sie einen persönlichen Link, den Sie von unserem Mitgliederservice oder Ihrem Vertriebsansprechpartner erhalten.

Ein Identifizierung ohne diesen Link ist aus technischen Gründen leider nicht möglich.

Weitere Informationen zum POSTIDENT-Verfahren finden Sie direkt auf der Homepage der Deutschen Post.

Die Meldung deutet darauf hin, dass Sie den Identifizierungsprozess über den persönlichen Link aus unserer Mail/unserem Anschreiben bereits gestartet haben. Somit ist der initiale Link, den Sie von uns erhalten haben, nicht mehr nutzbar.

Daher schauen Sie bitte nach einer Mail, die Sie direkt von der Deutschen Post erhalten haben (Absender: no-reply@deutschepost.de | Betreff: Ihre Identifizierung für PVS/ Schleswig-Holstein – Hamburg). Prüfen Sie hierzu bitte auch Ihren Spam- bzw. Junk-eMail-Ordner. Über den Link aus der Mail der Deutschen Post können Sie wieder in den Identifizierungsprozess einsteigen.

Sofern Sie die vorgenannte Mail der Deutschen Post zur Wiederaufnahme des Identifizierungsprozesses nicht finden können, wenden Sie sich bitte an Ihren Vertriebsansprechpartner bzw. an unseren Mitgliederservice, damit ein neuer Identifizierungsprozess gestartet werden kann.

 

Nein, da der Link/die URL für Sie personalisiert wurde. Bitte nutzen Sie für den Start Ihres persönlichen Identifizierungsprozesses ausschließlich den Ihnen persönlich zur Verfügung gestellten Link. 

Sofern weitere Praxispartner ebenfalls eine GWG-konforme Identifizierung durchführen müssen, benötigt jede Person einen eigenen Link. Sollte dieser nicht bereits zur Verfügung gestellt worden sein, wenden Sie sich bitte an unseren Mitgliederservice oder Ihren persönlichen Vertriebsansprechpartner.

Der Ihnen zur Verfügung gestellte Link dient zum Aufruf einer Webseite, über die Sie den Identifizierungsprozess starten und das gewünschte Identifizierungsverfahren auswählen können.

Sofern Sie den Link von einem mobilen Endgerät aufrufen, auf dem bereit die offizielle POSTIDENT-App installiert ist, startet die App automatisch und fragt nach einer Vorgangsnummer. In diesem Fall brechen Sie den Vorgang bitte ab und rufen Sie den Link/die URL über einen Browser auf dem mobilen Endgerät auf (Copy & Paste).

Sollte es auch in diesem Fall zu Problemen kommen (Abfrage einer Vorgangsnummer), nutzen Sie bitte ein Endgerät auf dem die POSTIDENT-App noch nicht installiert ist.

Als Finanzdienstleister unterliegen wir dem Geldwäschegesetz (GwG). Dieses verpflichtet uns nicht nur zur einmaligen Identifizierung bei Begründung der Geschäftsbeziehung, sondern zur laufenden Aktualisierung und Überprüfung der Identitätsdaten.
Das bedeutet: Auch wenn Sie bereits seit vielen Jahren Mitglied/Kunde sind und sich in der Vergangenheit ausgewiesen haben, müssen wir sicherstellen, dass Ihre Identitätsdaten vollständig, aktuell, gesetzeskonform dokumentiert und revisionssicher archiviert vorliegen.
Die erneute Identifizierung dient ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Pflichten – nicht einer erneuten „Vertrauensprüfung“.

Die geldwäscherechtlichen Anforderungen wurden in den vergangenen Jahren/Jahrzehnten erheblich verschärft – insbesondere durch die Umsetzung mehrerer EU-Geldwäscherichtlinien in deutsches Recht. Identifizierungen, die:

  • vor Inkrafttreten der verschärften Vorschriften erfolgt sind,
  • nur durch einfache Ausweiskopie dokumentiert wurden,
  • oder nicht den heutigen Dokumentationsstandards entsprechen,

müssen an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Eine Alt-Identifizierung verliert zwar nicht automatisch ihre Wirksamkeit – sie genügt jedoch häufig nicht mehr den heutigen Nachweis- und Dokumentationspflichten, etwa weil:

  • Ausweisdaten sich inzwischen geändert haben oder abgelaufen sind
  • Dokumentationsdetails fehlen
  • die Archivierung nicht den heutigen Standards entspricht
  • kein digitales, nachvollziehbares Prüfprotokoll existiert
  • gesetzliche Vorgaben inzwischen erweitert wurden

Im Rahmen der erweiterten Dokumentationspflichten müssen heute u. a.:

  • Art, Nummer und ausstellende Behörde des Ausweisdokuments
  • Ausstellungs- und Ablaufdatum
  • vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
  • aktuelle Wohnanschrift
  • Datum und Art der Identifizierung
  • Identifizierende Stelle
  • Prüfvermerk und Archivierung

vollständig und revisionssicher dokumentiert werden. Frühere einfache Kopien oder manuelle Notizen genügen regelmäßig nicht mehr.

  •  

 

Filialen, die POSTIDENT unterstützen können über die Filialsuche der Deutschen Post gesucht werden. 
Hierbei ist dann in der linken Seitenleiste unter „Service auswählen“ die Checkbox  „Postident durchführen“ zu aktivieren:
Bitte beachten Sie zur Identifizierung in der Postfiliale die FAQ „Was ist bei der Identifizierung über POSTIDENT in der Filiale zu beachten?“

POSTIDENT FAQ

Ort

Beginn

06.02.2026

Wir bieten:

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