Identifikation über POSTIDENT
Um die Einrichtung Ihres Abrechnungskontos bei uns abschließen oder einen HVZ-Antrag bearbeiten zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Identität unseres Vertragspartners entsprechend des Geldwäschegesetzes (GWG) eindeutig festzustellen.
Hierzu können Sie über die Deutsche Post eine kostenlose GWG-konforme Identifikation durchführen. Die Identifizierung kann hierbei über unterschiedliche Verfahren (VideoIdent, Bundespersonalausweis mit Online-Funktion, POSTIDENT in der Filiale) durchgeführt werden.
Nachfolgend haben wir Ihnen Hinweise und häufige Fragen zu diesem Prozess zusammengestellt, damit die Identifikation so einfach und problemlos wie nur möglich durchgeführt werden kann.
Was ist beim Verimi VideoIdent zu beachten?
Sie können sich mittels des VideoIdent verifizieren, indem Sie ein persönliches Gespräch mit einem Servicemitarbeiter führen, welcher Ihre Ausweisdaten verifiziert. Das VideoIdent-Verfahren steht Ihnen hierfür täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr zur Verfügung.
Für die Nutzung des VideoIdent-Verfahrens sind folgende Punkte zu beachten:
- Sie verfügen über ein kamera- und tonfähiges Gerät (Smartphone, Tablet, PC/Laptop) mit stabiler Internetverbindung
- Sie benötigen aktuelles Personaldokument (Personalausweis, Reisepass), welches noch mindestens 3 Monate gültig ist
Um die GWG-konforme Identifikation für unsere PVS starten zu können benötigen Sie einen persönlichen Link, den Sie von unserem Mitgliederservice oder Ihrem Vertriebsansprechpartner erhalten.
Ein Identifizierung ohne diesen Link ist aus technischen Gründen leider nicht möglich.
Expert: Mitgliederservice (www.pvs-se.de/mitgliederservice)
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