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Schwarzer Linieneffekt

Patientenservices

Sind Sie Patient und haben eine Rechnung der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg erhalten?
Dann sind sie hier genau richtig.

Wir sind
für Sie da

Telefonisch, digital per Chat oder auch klassisch per Brief.

Direkt online
erledigen

Viele Services erledigen Sie bei uns mit wenigen Klicks online.

Rechnungen digital empfangen

Abrechnungen Ihres Arztes digital empfangen und bezahlen

Patientenservices

Sind Sie Patient und haben eine Rechnung der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg erhalten?Dann sind Sie hier genau richtig.

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Rechnungen
digital empfangen

Abrechnungen Ihres Arztes digital empfangen und bezahlen

Arzt oder Ärztin notiert auf einem Klemmbrett

Ihr Arzt hat sich der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg anvertraut

Ihr Arzt rechnet privatärztliche und Selbstzahler-Leistungen über uns ab. Daher sind wir Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Abrechnung und zur Zahlung. Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Unsere Online-Services für Sie

Informationen und Formulare für den Zahlungsverkehr (zu viel/wenig, doppelt überwiesen), der Anforderung einer Rechnungszweitschrift und der Adressänderung erhalten Sie mit einem Tipp.

Zahlungsverkehr

Überweisung

Für die Bezahlung unserer Rechnungen können Sie den angedruckten GiroCode scannen, oder den beigefügten Überweisungsträger nutzen bzw. die notwendigen Daten von diesem entnehmen. Nachfolgend unsere Bankverbindung für den Ausgleich von PVS Rechnungen:

Empfänger: PVS Schleswig-Holstein – Hamburg
Kreditinstitut: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG Düsseldorf
IBAN: DE57 3006 0601 0002 2087 92
BIC: DAAEDEDDXXX

Zahlung per Lastschrift

Über den von uns unterstützten Service einfach-einreichen können Sie Ihre Rechnungen unserer PVS bereits vollständig digital erhalten und diese dann auch direkt per Lastschrifteinzug bezahlen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.einfach-einreichen.de

Über-/Unter- oder Doppelzahlung

Haben Sie versehentlich eine Rechnung von uns doppelt bezahlt?

Sobald wir einen Zahlungseingang als Doppelzahlung identifizieren (gleicher Überweisungsbetrag, gleicher Verwendungszweck, etc.) sind wir bestrebt Ihnen den zu viel gezahlten Betrag automatisch zurück zu überweisen.

Sofern beide Zahlungen von identischen Bankverbindungen (Konten) bei uns eingehen ist keine weitere Aktion Ihrerseits notwendig. Die Rücküberweisung sollte bei Ihnen dann innerhalb weniger Bankarbeitstage gutgeschrieben werden.

Sollte die Gutschrift nicht wie oben beschrieben erfolgt sein, oder sollten Sie von unterschiedlichen Konten bzw. mit unterschiedlichen Verwendungszwecken überwiesen haben, hinterlassen Sie uns nachfolgend bitte eine Nachricht:

Rechnungszweitschrift

Nicht erhalten, verlegt oder aus anderen Gründen: Ganz gleich weshalb, mit dem Formular erhalten Sie Ihre PVS-Rechnung ein zweites Mal:

Adressänderung

Ihre Adresse hat sich geändert? Teilen Sie ihre neue Adresse am besten direkt Ihren Ärzten mit – denn wir führen keine Patientendatenbank.

Wünschen Sie lediglich eine Adressänderung für eine Rechnung, beispielsweise weil ihr Kostenträger darauf besteht, nutzen Sie gerne unser Formular.

Rechnungen digital empfangen und einreichen

einfach-einreichen bietet eine digitale Rechnungsabwicklung:

Kontakt

Sie erreichen uns flexibel
via Chat, Telefon oder schriftlich:

Unser Chat beantwortet Fragen schnell und einfach.

Bitte beachten Sie: Aus Datenschutzgründen kann nicht jede Anfrage per Chat beantwortet werden. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen in einem solchen Fall gerne bei den nächsten Schritten weiter.

Ist der Chat verfügbar, erscheint dieser automatisch auf dieser Seite. Andernfalls bitten wir Sie, das Kontaktformular zu nutzen.

Halten Sie Ihre Rechnungsnummer bereit, so können wir schnell weiterhelfen: 

Anliegen / Thema

Telefon-Durchwahl

Vermittlung

Fragen oder Beanstandungen zur Rechnung, Anforderungen von Zweitschriften, etc.

Mahnungen

Bitte nennen Sie uns bei schriftlichen Anfragen zur zügigen Bearbeitung die Rechnungsnummer(n).

PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg rkV
Korrespondenzabteilung
Moltkestr. 1
23795 Bad Segeberg
Fax: 0 45 51 / 809 – 3380

Lächelndes Ärzte-Team an der Rezeption einer Praxis.

Servicezeiten

Möchten Sie uns telefonisch erreichen, beachten Sie unsere Servicezeiten: 

Wochentag

Servicezeiten

Montag

07:30 - 16:30 Uhr

Dienstag

07:30 - 16:30 Uhr

Mittwoch

07:30 - 16:30 Uhr

Donnerstag

07:30 - 16:30 Uhr

Freitag

07:30 - 13:00 Uhr

Transparenzerklärung der PVS zur Verarbeitung von Patientendaten

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Daher ist für die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg selbstverständlich, dass wir die gesetzlichen Bestimmungen beachten. Mit unserer Transparenzerklärung möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutz informieren und Ihnen schnell und einfach einen Überblick verschaffen.
Hand in blauer Kleidung tippt auf Laptop mit digitalen Dokumentensymbolen

Service für Patienten: Antworten zu Ihren Fragen

Die PVS übernimmt als Abrechnungsstelle die vollständige Abwicklung der ärztlichen Privatabrechnung. So kann sich Ihr Arzt ganz auf Ihre Behandlung konzentrieren.

Die Privatärztliche Verrechnungsstelle ist ein Dienstleister für Ärzte, Kliniken und medizinische Versorgungszentren und übernimmt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen nach der GOÄ.

Leistungen wie IGeL oder Wahlleistungen werden nicht durch gesetzliche Krankenkassen übernommen. Diese Leistungen müssen privat gezahlt werden und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) regelt die Vergütung privatärztlicher Leistungen. Ärzte sind verpflichtet, sich bei der Rechnungsstellung daran zu halten.

Der Multiplikator legt fest, mit welchem Faktor der Gebührensatz multipliziert wird. Üblich ist ein Satz zwischen 2,3-fach und 3,5-fach, abhängig von Aufwand und Schwierigkeitsgrad.

Einzelne GOÄ-Ziffern dürfen mehrfach abgerechnet werden, wenn die Leistung entsprechend häufig erbracht wurde. Dies ist z. B. bei bestimmten Diagnosen oder Therapieformen üblich.

Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 30 Tage ab Rechnungsdatum. Diese Frist ist auf der Rechnung deutlich ausgewiesen.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns. In vielen Fällen ist eine Ratenzahlung möglich.

Bitte prüfen Sie, ob die Überweisung korrekt zugeordnet wurde (Rechnungsnummer im Verwendungszweck). Sollte es dennoch Unklarheiten geben, kontaktieren Sie uns.

Patientenservice

Ort

Beginn

03.07.2024

Wir bieten:

Ansprechpartner