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Liebe Leserinnen und Leser
wussten Sie, dass bei ausländischen Patienten die Verpflichtung zur Aufklärung in seiner Muttersprache besteht? Und dass diese im Streitfall zur maßgeblichen Haftungsfrage für den Arzt werden kann? Die relevanten Informationen haben wir in der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters „PVS Inside“ für Sie zusammengetragen. Ein weiteres Thema zur Rechtssicherheit beschäftigt sich mit den Kriterien zur Absicherung Ihrer Mitarbeiter beim Betriebsausflug, das auch im Rahmen Ihrer Weihnachtsfeier bedacht werden sollte. In eigener Sache möchten wir auf das Korrespondenz-Angebot der PVS hinweisen: Ein Service, der Sie und Ihre Patienten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Rechnungsbeanstandungen und Kostenerstattungsproblemen effektiv unterstützt. Und das auch in komplizierten und langwierigen Fällen. Ganz im Sinne des PVS-Versprechens: seriös, kompetent und persönlich. Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da!
Ihre Silvia Köster Projektleitung PVS Inside 03-16
Urteil zur Aufklärung fremdsprachiger Patienten:
Das Recht, zu verstehen
Was Ärzte bei der rechtskonformen Aufklärung fremdsprachiger Patienten beachten müssen, hat das OLG Köln in einem aktuellen Urteil konkretisiert. Danach besteht eine Verpflichtung zur Aufklärung in der Muttersprache des Patienten, da ihm nur diese umfassende Informationen über Therapie, Risiken und Alternativen gemäß dem Patientenrechtegesetz gewährleisten kann. Sein Verstehen sei Voraussetzung für eine rechtlich wirksame...
Exotische Kaffee-Spezialitäten aus aller Welt
Das Telefon klingelt unentwegt, an der Anmeldung stehen die Patienten Schlange und im Behandlungszimmer müsste der Schrank wiederaufgefüllt werden – an manchen Tagen hat man die Tasse Kaffee noch nötiger als an anderen. Gut, dass im Oktober alljährlich der „Tag des Kaffees“ zelebriert wird und neue Inspirationen und Trends vorstellt. In diesem Jahr wurde diese ursprünglich rein deutsche ...
Den ärztlichen Interessen verschrieben
Zum vielfältigen Leistungsportfolio der PVS zählt neben den zentralen Säulen Honorarabrechnung und Forderungsmanagement auch der Bereich Korrespondenz. Dabei stellt sich die PVS administrativen Aufgaben wie dem Versand von Korrektur- und Zweitrechnungen, Anschriften oder Nachlassermittlungen aber auch umfassenden Schriftwechseln, die bei Rechnungsbeanstandungen und Kostenerstattungsproblemen...
Betriebsausflug – nicht jede Unternehmung mit Kollegen ist gesetzlich versichert
Wer den nächsten Betriebsausflug mit seinem Praxisteam plant, ist gut beraten, sich im Vorfeld zu informieren, in welchen Fällen die gesetzliche Unfallversicherung greift. Irrtümlicherweise wird häufig angenommen, jede Unternehmung mit den Kollegen gelte bereits als Betriebsausflug und sei somit abgesichert. Doch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) weist darauf hin, dass ein Betriebsausflug bestimmte...
Schnell, sicher & bequem
Erklärtes Ziel der PVS ist es, Ärzten und Patienten größtmöglichen Komfort in allen Abrechnungs-Aspekten zu bieten. Dafür gilt es, als Vorreiter innovative Wege zu beschreiten. So wurde in den letzten Jahren das Projekt „eRechnung PKV“ vorangetrieben, bis es zur jetzigen Einsatzreife gelangte. Federführend bei der Prüfung auf Datensicherheit, Datenschutz und technische Alternativen war die PADline GmbH, die als...
Praxis-Homepage ist wichtigstes Marketinginstrument
Wie erfahren potentielle Patienten von Ihnen und Ihren Leistungen? Wie erreichen Sie Ihre Wunschpatienten? Patienten zu gewinnen braucht mehr als nur ein schönes oder großes Praxisschild, einen Eintrag in die üblichen Branchenverzeichnisse oder die Empfehlung von Patient zu Patient. Laut der aktuellen Studie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit“ ist die wichtigste Marketing-Maßnahme für Ärzte die Präsenz im Internet, dabei konnte die...
Leistungslegende: Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher.
Die Leistung nach Nummer 3 (Dauer mind. 10 Min.) ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nummern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801. Eine mehr als einmalige Berechnung im Behandlungsfall bedarf einer besonderen Begründung.
Die erste Bedingung für die Berechnung der Nummer 3 ist demnach der...
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PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg rkV Ärztliche Gemeinschaftseinrichtung Moltkestr. 1 | 23795 Bad Segeberg | Telefon: 04551 80 90 | Fax: 04551 809 3180 | E-Mail: info@pvs-se.de Geschäftsführer: Horst Falkenberg | Vorstandsvorsitzender: Dr. Michael Klinger | Inhaltlich verantwortlich: v.i.S.d.P. Horst Falkenberg Rechtsfähig kraft Verleihung: Registriert gem. §22 BGB beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein in Kiel (Reg.-Nr.: 212-1.22-1.47) Registrierter Inkassodienstleister: Registrierung gem. §10 Abs. 1 Nr. 1 RDG: Az 3712 Ea – 263, Registrierungsbehörde: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Umsatzsteueridentifikationsnummer: Finanzamt Bad Segeberg DE 134856753 Hinweis nach § 36 VSBG: Die Privatärztliche Verrechnungsstelle Schleswig-Holstein · Hamburg rkV ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.