Wer die PVS mit seiner Honorarabrechnung betraut, spart damit nicht nur Aufwand, Zeit und Geld, sondern ist auch immer auf der sicheren Seite. Denn richtlinienkonforme Abrechnung, die alle Honoraransprüche in vollem Umfang geltend macht, umfasst viel mehr, als nur den Versand von Rechnungen. Bei der PVS ist man seit Jahrzehnten auf alle Aspekte der sachlichen, rechnerischen, gebührenrechtlichen und formalen Prüfung spezialisiert. In GOÄ-Auslegung und juristischen Aspekten versierte persönliche Sachbearbeiter prüfen für ihre Ärzte alle Gebührenziffern auf Vollständigkeit und Plausibilität und stellen auf Grundlage aktueller gebührenrechtlicher Vorgaben deren GOÄ-Konformität sicher. Dies schätzt nicht nur die Bremer Proktologin Dr. Sabine Raschke-Brodda als hohen Mehrwert ihrer Zusammenarbeit mit der PVS: „Die Vollständigkeitsüberprüfung vor Versand der Rechnungen erfordert keine weitere Bearbeitung durch Arzt oder MFA. Man kann einfach alles an die PVS abgeben“. Wie eine konstant steigende Zahl ihrer Kollegen kann sich die Fachärztin dabei auf Kompetenz, Erreichbarkeit und Engagement ihres persönlichen Ansprechpartners bei der PVS verlassen. Dieser gewährleistet außerdem die zeitnahe Bearbeitung, wodurch sich der Erstattungsvorgang beschleunigt. Als weiteren Bonus verzeichnet der Arzt Zeit- und Imagegewinn, denn er wird ausschließlich mit der medizinischen Behandlung assoziiert während die Abwicklung von Gebühren, Kosten und unter Umständen auch Mahnungen zu einem neutralen Ansprechpartner ausgelagert ist. So bietet die Honorarabrechnung durch die PVS in vielfältiger Hinsicht Entlastung und Sicherheit. Von Ärzten für Ärzte.