Webinar | GOÄ – Die Gebührenordnung für Ärzte Fachbereich Orthopädie

Veranstaltungsdatum: 08.11.2023 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Veranstalter: PVS/ Niedersachsen
Dieses Webinar zeigt Ihnen, wie man Leistungen für den Fachbereich Orthopädie korrekt und optimal abrechnet.
Inhalte der Veranstaltung
- Allgemeine Bestimmungen der GOÄ ( Steigerungsmöglichkeiten, Auslagen, Vertragsarten etc.)
- Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
- Auslegung und Inhalte der Paragrafen 1 bis 12 GOÄ (Korrekte Rechnungserstellung, Behandlungsfall, Analogbewertung)
- Anwendung der GOÄ bei Beratungen, Untersuchungen und Zuschlägen
- Anwendung der GOÄ Kapitel L Orthopädie
- Anwendungsbeispiele
Referent
Die PVS Niedersachen
Veranstaltungsort
zoom Web-Meeting
Die Zugangsdaten werden nach bestätigter Anmeldung mitgeteilt
Teilnahmegebühren
- 60,- Euro p.P. für Mitglieder der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg
- 90,- Euro p.P. für Nicht-Mitglieder
Teilnahmebedingungen
An der Veranstaltung können alle niedergelassenen Ärztinnen/Ärzte sowie Praxishelferinnen teilnehmen. Die Anmeldung zur Teilnahme muss schriftlich (Telefax oder E-Mail) oder über die Homepage erfolgen. Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird die o.g. Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird mit erhalt der Seminarrechnung durch die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg sofort fällig. Bei Mitgliedern der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg wird sie vom PVS/ Mitgliedskonto abgebucht. (Die schriftliche Stornierung Ihrer Teilnahme ist bis 14 Werktage vor der Veranstaltung kostenlos. Bei Absage bis 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte, danach die gesamte Teilnahmegebühr fällig.)
Hinweis zum Datenschutz
Zum Zwecke des Veranstaltungs- und Organisationsmanagements werden alle dem Zweck gebundenen Daten welche Sie uns zur Verfügung gestellt haben, ausschließlich im Rahmen der Zweckerfüllung verarbeitet und gespeichert. Aufgrund von Veranstaltungsangeboten welche in Kooperation mit der PVS Bremen und der PVS Niedersachsen durchgeführt werden, leiten wir die erforderlichen Daten an die jeweilige, die Veranstaltung ausführende, PVS weiter. Die Löschung der Daten erfolgt ab zweckfortfall unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.