Im Zuge regulatorischer Anforderungen der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg im vergangenen Jahr eine Satzungsänderung für ihren wirtschaftlichen Verein initiiert.
Die Satzungsänderung ist nach Beschluss der Mitgliederversammlung der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg am 17.09.2025 und behördlicher Genehmigung durch das zuständige Innenministerium Schleswig-Holstein am 07.01.2026 rechtswirksam in Kraft getreten.
Die neue Satzung sowie die angepassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stehen ab sofort zum Download bereit: www.pvs-se.de/satzung
Hintergrund der Satzungsänderung
Mit der Satzungsänderung führt die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ein Aufsichtsratsmodell ein. Gleichzeitig behält der Verein seinen bisherigen Vereinsstatus und Vereinszweck unverändert bei. Der bisher ehrenamtlich tätige ärztliche Vorstand übernimmt nun die Funktion des ebenfalls ehrenamtlichen Aufsichtsrats. Die personelle Zusammensetzung blieb dabei unverändert.
Die bisherigen hauptamtlichen Geschäftsführer Horst Falkenberg und Timo Steidel bestellte der Verein für zunächst fünf Jahre zu hauptamtlichen Vorständen.
Die neue Satzung schafft eine klare und nachvollziehbare Aufgabenverteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat und erfüllt damit die geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Der Vereinszweck, die Mitgliedschaft sowie die angebotenen Dienstleistungen – insbesondere die Abrechnung und Vorfinanzierung ärztlicher Honorare sowie die Tätigkeit der Geschäftsstellen – bleiben inhaltlich unverändert.
Aktuelle Besetzung der Organe
Aufsichtsrat
- Dr. med. Michael Klinger (Vorsitzender)
- Dr. med. Wolfgang Bossen (stellv. Vorsitzender)
- Dr. med. Martin Locher
- Dr. med. Susanne Oelmann
- Matthias Böhm
Vorstand
- Horst Falkenberg (Vorstandssprecher)
- Timo Steidel
Wesentliche Punkte / Zusammenfassung
- Die Satzungsänderung PVS/ Schleswig-Holstein Hamburg trat am 07.01.2026 nach Genehmigung in Kraft.
- Der Verein führt ein Aufsichtsratsmodell ein, behält jedoch seinen Vereinsstatus und Zweck bei.
- Der bisher ehrenamtliche Vorstand wird zum ehrenamtlichen Aufsichtsrat und die Geschäftsführer übernehmen die Funktion der Vorstände.
- Die neue Satzung regelt klar die Aufgabenverteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat und erfüllt aufsichtsrechtliche Anforderungen.
- Die Dienstleistungen und Mitgliedschaft bleiben unverändert, die aktuelle Besetzung der Organe ist ebenfalls bekannt.