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Dr. med. Seintsch: PVS-Unterstützung zum Praxis-Einstieg „Entlastung von Anfang an“

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Dr. med. Seintsch: PVS-Unterstützung zum Praxis-Einstieg „Entlastung von Anfang an“

„Ich kam aus der Klinik und hatte in dieser Zeit kaum mit Privatliquidation zu tun“.

Rechtssichere Abrechnung nach aktuellen GOÄ-Vorgaben

Spart zeit

Spart Geld

Spart Stress

Zeitgleich mit seiner Niederlassung in einer orthopädisch-unfallchirurgischen Privatpraxis in Koblenz 2014 entschied sich Dr. Henrik Seintsch für eine Mitgliedschaft bei der PVS: „Als ich die Praxis übernahm, musste ich mich auch um Dinge kümmern, die sich nur indirekt als Dienst am Patienten entpuppten. Wenn man das alles selbst machen will, kann man nur verlieren.“ Den Einsatz der PVS empfand er von Anfang an als wertvolle Entlastung – von Abrechnung und individueller Plausibilitätsprüfung bis zum Korrespondenz-/ Patientenservice. Auch Dokumentation und papierlose Praxisorganisation per Onlineportal entlasten heute ihn und sein Team. Dr. Seintsch betreut mit vier medizinischen Fachangestellten ausschließlich Privatpatienten, denen die PVS in allen Abrechnungsfragen direkt zur Seite steht. Großer Vorzug dabei ist die Erreichbarkeit: „Meine Patienten können sich jederzeit über viele Kanäle an die PVS wenden, wo man ihre Bedürfnisse kennt und berücksichtigt“. Entsprechend hoch liegt die Erstattungsquote. Wenige verbleibende Korrespondenzfälle weiß er bei seinen persönlichen Honorarsachbearbeitern in guten Händen, die „jahrelange Erfahrung in der Erstellung von Argumentationsgrundlagen für den Patienten gegenüber der Versicherung“ haben. Das gilt auch für effektives Forderungsmanagement, bei dem die PVS zudem als eine Art Puffer agiert: „Meine Arzt- Patienten-Beziehung bleibt unbelastet.“ Dr. Seintsch charakterisiert die Rolle der PVS als die eines externen „Praxismanagers“ und wendet sich auf dieser Basis beruhigt seiner eigenen Kernkompetenz zu: „In Ruhe meine Patienten zu behandeln – das kann ich am besten und es macht mir am meisten Spaß.“

Mehr als nur Privatabrechnung

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Nach Jahrzehnten des Stillstands ist die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht nur breit abgestimmt, sondern befindet sich jetzt im politischen Umsetzungsprozess. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Arbeit im Bundesgesundheitsministerium initiiert, während die Bundesärztekammer und Kostenträger weiterhin in den fachlichen Dialog eingebunden sind.
Zum 01.01.2026 treten umfassende Änderungen der Gebührenordnung für Ärzte im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) in Kraft. Die Anpassungen betreffen sowohl die Struktur einzelner Leistungsziffern als auch Honorarbeträge und Abrechnungsmodalitäten. Für die Abrechnung ist dabei ausschließlich das Behandlungsdatum maßgeblich.
Zum 1. Juni 2025 sind Änderungen im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in Kraft getreten. Besonders für ärztliche Sachverständige sind diese Anpassungen von Bedeutung, da die Vergütungssätze im Rahmen des Kosten- und Betreuungsvergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) angehoben wurden.
Zum 1. Juli 2025 ist die aktualisierte Fassung der UV-GOÄ (Unfallversicherung-Gebührenordnung für Ärzte) in Kraft getreten. Diese enthält sowohl strukturelle Anpassungen als auch neue Leistungspositionen und eine Gebührenerhöhung um +4,41 %.
Auf die richtige Vorsorge kommt es an – und die korrekte Abrechnung natürlich auch. Wie gewohnt erhalten Sie von Ihrer PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg nützliche Tipps zur korrekten Abrechnung auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt einen gesetzlichen Rahmen für Vergütung der beruflichen Leistungen der Ärztinnen und Ärzte. Der Schwierigkeitsgrad, der Zeitaufwand und auch die jeweiligen Umstände der Leistungserbringung der ärztlichen Leistungen unterscheiden sich jedoch. Deshalb sieht die GOÄ verschiedene Steigerungsfaktoren vor. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt einen Überblick über diese Faktoren und die diesbezüglich geltenden Regelungen.
Gemäß § 10 GOÄ dürfen nur solche Auslagen berechnet werden, die mit der einmaligen Anwendung verbraucht sind.
Ziffer 4 GOÄ: „Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken“.
Die Ziffer 3306 beschreibt in ihrer Legende den chirotherapeutischen Eingriff an der Wirbelsäule. Unter dem Begriff „Wirbelsäule“ ist das gesamte Achsenorgan zu verstehen.

Die eigene Praxis ist für viele Humanmediziner ein großer Karriereschritt und bietet sowohl berufliche als auch finanzielle Unabhängigkeit. Doch der Weg zur Niederlassung ist komplex und erfordert eine sorgfältige Planung. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Bedarfsplanung, Zulassungen, Finanzierung, Versicherungen, Praxisbewertung und typische Fallstricke.
Die Mehrwerft®, Ihr exklusiver Marktplatz der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg, feiert das einjährige Jubiläum! Zu diesem Anlass haben einige unserer Partner exklusive Sonderangebote zusammengestellt, die speziell für Arztpraxen und das ganze Praxisteam zur Verfügung stehen.
Wartende Patienten am Empfang, ein volles Wartezimmer, vorzubereitende Behandlungsräume und ein dauerklingelndes Telefon: In personell angespannten Zeiten ist es nicht immer leicht, eine hohe Patientenzufriedenheit zu gewährleisten. Wir zeigen Tipps für ein effizientes Anrufmanagement, die Sie direkt in den Praxisablauf integrieren können.
Organisation und Kommunikation sind wesentliche Bestandteile für die Planung eines Praxisurlaubs. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte, damit Sie sowie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspannt ihren Urlaub genießen können.
Der Arzt ist da – der Patient nicht. Was nun? Kann ich als Arzt ein Ausfallhonorar geltend machen? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt eine Einschätzung.
In der Privatliquidation gibt es eine Vielzahl von verschiedensten Abrechnungsmöglichkeiten. Dies liegt an den vielen unterschiedlichen Tarifen der einzelnen Krankenversicherungen. Denn Privat ist nicht gleich Privat zu den bekannten Steigerungssätzen von 2,3fach und 1,8fach!
Der Arztbrief ist ein wichtiges Dokument für die Kommunikation zwischen Ärzten und stellt eine Urkunde dar. Der betreffende Patient hat ein generelles Recht auf Einsicht in seine Behandlungsunterlagen und auf eine Ausfertigung des Arztbriefes.
Der von uns unterstützte Service einfach-einreichen bietet Ihnen neben der Verwaltung Ihrer privatärztlichen Abrechnungen nun auch die Möglichkeit, Ihre Rechnungen unserer PVS vollständig digital in Ihrem Portal zu empfangen und diese dann auch direkt per Lastschrifteinzug zu bezahlen.
In der Privatliquidation gibt es eine Vielzahl von verschiedensten Abrechnungsmöglichkeiten. Dies liegt an den vielen unterschiedlichen Tarifen der einzelnen Krankenversicherungen. Denn Privat ist nicht gleich Privat zu den bekannten Steigerungssätzen von 2,3fach und 1,8fach!

Ab sofort bietet Ihnen der von uns unterstützte Service „einfach einreichen“ noch mehr Funktionen, um Ihre privatärztlichen Rechnungen schnell und einfach zu bearbeiten.
Gerade zum Jahresende sollten Sie den Begriffen „Verjährung“ und „Verwirkung“ besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn sowohl bei der Verjährung als auch bei der Verwirkung droht der Verlust des Honoraranspruchs für Ihre privatärztlichen Leistungen. Fristen, Rechtsbegriffe und wie wir Sie unterstützen: all das finden Sie in diesem Artikel.
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Eine Behandlung – ein Behandlungsfall? Die Causa „Behandlungsfall“ spielt eine zentrale Rolle in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg erklärt, wie ein Behandlungsfall definiert ist – und welche Besonderheiten die GOÄ mit sich bringt.
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Leistungen für das Labor und Laborleistungen selbst wollen richtig abgerechnet werden. Dabei sind – je nach Untersuchung und Art der Entnahme – einige wichtige Punkte zu beachten. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt einen kleinen Überblick.
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Die 1930er Jahre waren eine Dekade tiefgreifender gesellschaftlicher und politischer Veränderungen. Auch die Geschichte der heutigen PVS/ Schleswig-Holstein · Hamburg wurde in dieser Zeit von gegensätzlichen Entwicklungen geprägt.
Die von der Mitgliederversammlung der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg beschlossene Satzungsänderung wurde am 07.01.2026 durch das Innenministerium Schleswig-Holstein genehmigt. Damit ist das neue Aufsichtsratsmodell rechtswirksam umgesetzt – bei unverändertem Vereinszweck und Leistungsangebot.
Im Jahr 1926 wurde in Bad Segeberg der Grundstein für eine besondere Erfolgsgeschichte gelegt. In einer Zeit wachsender administrativer Anforderungen schlossen sich engagierte Ärzte zusammen und gründeten die „Ärztliche Verrechnungsstelle Ostholstein e. V.“. Als Selbsthilfeorganisation verfolgte sie von Beginn an ein klares Ziel: die privatärztliche Abrechnung zu vereinfachen und Kolleginnen und Kollegen im Praxisalltag spürbar zu entlasten.
Mit dem kununu Moments Video 2025 ist unser persönlicher Jahresrückblick erschienen – ein Highlight-Format, das die wichtigsten Eindrücke, Bewertungen und Stimmen aus dem vergangenen Jahr zusammenfasst. Nachdem wir bereits zum fünften Mal in Folge als TopCompany ausgezeichnet wurden, geben die kununu Moments nun einen noch tieferen Einblick in das, was unser Arbeitgeberjahr geprägt hat.
Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg wurde im Jahr 2025 erneut mit dem Top Company-Siegel 2026 von kununu ausgezeichnet – und das bereits zum fünften Mal in Folge. Grundlage dieser Auszeichnung sind die unabhängigen Bewertungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der größten Arbeitgeber-Bewertungsplattform im deutschsprachigen Raum.
Nach dem erfolgreichen Engagement im Tischtennis setzen wir unser Sponsoring der Jugendarbeit im Kreis fort: Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg unterstützt ab sofort die C-Mädchen und F-Junioren der SG Trave Segeberg mit je einem kompletten Satz neuer Trikots.
„Ich kam aus der Klinik und hatte in dieser Zeit kaum mit Privatliquidation zu tun“.
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Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ist nach 2022 und 2023 auch in diesem Jahr erneut stolzer Träger des kununu-Gütesiegels TOP COMPANY. Die führende Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu.com zeichnet mit dem Gütesiegel Arbeitgeber aus, die eine hohe Mitarbeiter-Zufriedenheit vorweisen können.

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Beginn

05.11.2017

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