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Rotstift! Was darf mein Patient im Arztbrief ändern?

Rotstift! Was darf mein Patient im Arztbrief ändern?

Der Arztbrief ist ein wichtiges Dokument für die Kommunikation zwischen Ärzten und stellt eine Urkunde dar. Der betreffende Patient hat ein generelles Recht auf Einsicht in seine Behandlungsunterlagen und auf eine Ausfertigung des Arztbriefes.

Rechtssichere Abrechnung nach aktuellen GOÄ-Vorgaben

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Ob ein Patient ein Mitspracherecht über den Inhalt des Arztbriefes hat, hat das Oberlandesgericht Koblenz im Fall einer Patienten entschieden, die wegen Wirbelsäulenbeschwerden in einer Schmerzklinik teilstationär behandelt wurde.

Im Entlassbrief der Klinik wurde u. a. eine psychische Erkrankung aufgeführt. Mit diesem Hinweis war die Patientin nicht einverstanden und wollte dies aus dem Arztbrief entfernen lassen. Im Beschluss des OLG heißt es wie folgt:
„Psychische Einflussfaktoren, die bei dem Krankheitsbild des Patienten relevant sind, müssen grundsätzlich in den Arztbrief aufgenommen werden. Der Patient kann diesbezüglich keine Änderung verlangen. Aufgrund des Entlassberichts sollen Nachbehandler einschätzen können, welcher Behandlungsbedarf gegeben ist und ob gegebenenfalls alle konservativen Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Ein Arztbrief ohne den Hinweis auf einen psychischen Befund sei deshalb irreführend und verzerrend.“

Quelle: meditaxa 89/Mai 2019 (Beschluss: OLG Koblenz, vom 08.01.2018, Az. 5 U 1184/17)

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Nach Jahrzehnten des Stillstands ist die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht nur breit abgestimmt, sondern befindet sich jetzt im politischen Umsetzungsprozess. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Arbeit im Bundesgesundheitsministerium initiiert, während die Bundesärztekammer und Kostenträger weiterhin in den fachlichen Dialog eingebunden sind.
Zum 01.01.2026 treten umfassende Änderungen der Gebührenordnung für Ärzte im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) in Kraft. Die Anpassungen betreffen sowohl die Struktur einzelner Leistungsziffern als auch Honorarbeträge und Abrechnungsmodalitäten. Für die Abrechnung ist dabei ausschließlich das Behandlungsdatum maßgeblich.
Zum 1. Juni 2025 sind Änderungen im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in Kraft getreten. Besonders für ärztliche Sachverständige sind diese Anpassungen von Bedeutung, da die Vergütungssätze im Rahmen des Kosten- und Betreuungsvergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) angehoben wurden.
Zum 1. Juli 2025 ist die aktualisierte Fassung der UV-GOÄ (Unfallversicherung-Gebührenordnung für Ärzte) in Kraft getreten. Diese enthält sowohl strukturelle Anpassungen als auch neue Leistungspositionen und eine Gebührenerhöhung um +4,41 %.
Auf die richtige Vorsorge kommt es an – und die korrekte Abrechnung natürlich auch. Wie gewohnt erhalten Sie von Ihrer PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg nützliche Tipps zur korrekten Abrechnung auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt einen gesetzlichen Rahmen für Vergütung der beruflichen Leistungen der Ärztinnen und Ärzte. Der Schwierigkeitsgrad, der Zeitaufwand und auch die jeweiligen Umstände der Leistungserbringung der ärztlichen Leistungen unterscheiden sich jedoch. Deshalb sieht die GOÄ verschiedene Steigerungsfaktoren vor. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt einen Überblick über diese Faktoren und die diesbezüglich geltenden Regelungen.
Gemäß § 10 GOÄ dürfen nur solche Auslagen berechnet werden, die mit der einmaligen Anwendung verbraucht sind.
Ziffer 4 GOÄ: „Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken“.
Die Ziffer 3306 beschreibt in ihrer Legende den chirotherapeutischen Eingriff an der Wirbelsäule. Unter dem Begriff „Wirbelsäule“ ist das gesamte Achsenorgan zu verstehen.

Die eigene Praxis ist für viele Humanmediziner ein großer Karriereschritt und bietet sowohl berufliche als auch finanzielle Unabhängigkeit. Doch der Weg zur Niederlassung ist komplex und erfordert eine sorgfältige Planung. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Bedarfsplanung, Zulassungen, Finanzierung, Versicherungen, Praxisbewertung und typische Fallstricke.
Die Mehrwerft®, Ihr exklusiver Marktplatz der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg, feiert das einjährige Jubiläum! Zu diesem Anlass haben einige unserer Partner exklusive Sonderangebote zusammengestellt, die speziell für Arztpraxen und das ganze Praxisteam zur Verfügung stehen.
Wartende Patienten am Empfang, ein volles Wartezimmer, vorzubereitende Behandlungsräume und ein dauerklingelndes Telefon: In personell angespannten Zeiten ist es nicht immer leicht, eine hohe Patientenzufriedenheit zu gewährleisten. Wir zeigen Tipps für ein effizientes Anrufmanagement, die Sie direkt in den Praxisablauf integrieren können.
Organisation und Kommunikation sind wesentliche Bestandteile für die Planung eines Praxisurlaubs. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte, damit Sie sowie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspannt ihren Urlaub genießen können.
Der Arzt ist da – der Patient nicht. Was nun? Kann ich als Arzt ein Ausfallhonorar geltend machen? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt eine Einschätzung.
In der Privatliquidation gibt es eine Vielzahl von verschiedensten Abrechnungsmöglichkeiten. Dies liegt an den vielen unterschiedlichen Tarifen der einzelnen Krankenversicherungen. Denn Privat ist nicht gleich Privat zu den bekannten Steigerungssätzen von 2,3fach und 1,8fach!
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Ab sofort bietet Ihnen der von uns unterstützte Service „einfach einreichen“ noch mehr Funktionen, um Ihre privatärztlichen Rechnungen schnell und einfach zu bearbeiten.
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Eine Behandlung – ein Behandlungsfall? Die Causa „Behandlungsfall“ spielt eine zentrale Rolle in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg erklärt, wie ein Behandlungsfall definiert ist – und welche Besonderheiten die GOÄ mit sich bringt.
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Leistungen für das Labor und Laborleistungen selbst wollen richtig abgerechnet werden. Dabei sind – je nach Untersuchung und Art der Entnahme – einige wichtige Punkte zu beachten. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt einen kleinen Überblick.
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Die 1950er Jahre standen in Schleswig-Holstein für Wiederaufbau, Fortschritt und die Stärkung wissenschaftlicher Einrichtungen. Mit der erneuten Bestätigung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel als Landesuniversität im Jahr 1952 wurde die zentrale Rolle der Region für Wissenschaft und Lehre eindrucksvoll unterstrichen – ein Zeichen für den wachsenden Anspruch an Qualität und Organisation.
Klare Worte, souveränes Auftreten und strukturiertes Handeln – genau darauf kommt es in der professionellen Telefonkommunikation an.
Das erste Gewinnspiel zum 100-jährigen Jubiläum der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ist beendet. Die Gewinner werden nun benachrichtigt. Freuen Sie sich bereits jetzt auf das nächste Gewinnspiel im Jubiläumsjahr.
Die 1940er Jahre stellten auch für die PVS/ Schleswig-Holstein eine Zeit tiefgreifender Veränderungen dar. Nach den Einschnitten des Zweiten Weltkriegs stand die Organisation vor der Aufgabe, bestehende Strukturen neu zu ordnen und gleichzeitig den Grundgedanken der ärztlichen Selbstverwaltung aufrechtzuerhalten.
Die 1930er Jahre waren eine Dekade tiefgreifender gesellschaftlicher und politischer Veränderungen. Auch die Geschichte der heutigen PVS/ Schleswig-Holstein · Hamburg wurde in dieser Zeit von gegensätzlichen Entwicklungen geprägt.
Die von der Mitgliederversammlung der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg beschlossene Satzungsänderung wurde am 07.01.2026 durch das Innenministerium Schleswig-Holstein genehmigt. Damit ist das neue Aufsichtsratsmodell rechtswirksam umgesetzt – bei unverändertem Vereinszweck und Leistungsangebot.
„Ich kam aus der Klinik und hatte in dieser Zeit kaum mit Privatliquidation zu tun“.
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Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ist nach 2022 und 2023 auch in diesem Jahr erneut stolzer Träger des kununu-Gütesiegels TOP COMPANY. Die führende Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu.com zeichnet mit dem Gütesiegel Arbeitgeber aus, die eine hohe Mitarbeiter-Zufriedenheit vorweisen können.

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23.05.2025

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