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Existenzgründung als Humanmediziner: Ihr Weg zur eigenen Praxis

Ärzte und medizinisches Personal machen Notizen in einem Schulungsraum.

Existenzgründung als Humanmediziner: Ihr Weg zur eigenen Praxis

Die eigene Praxis ist für viele Humanmediziner ein großer Karriereschritt und bietet sowohl berufliche als auch finanzielle Unabhängigkeit. Doch der Weg zur Niederlassung ist komplex und erfordert eine sorgfältige Planung. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Bedarfsplanung, Zulassungen, Finanzierung, Versicherungen, Praxisbewertung und typische Fallstricke.

Bedarfsplanung: Gibt es Platz für Ihre Praxis?

Die Bedarfsplanung ist ein entscheidender Faktor für Ihre Niederlassung als Arzt. In Deutschland wird die ärztliche Versorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) reguliert. Diese überprüfen, ob ein bestimmter Bereich unter oder überversorgt ist. Dabei wird die Anzahl der niedergelassenen Ärzte je Fachrichtung in Relation zur Einwohnerzahl gesetzt.
Wichtige Schritte:

  • Prüfung der Versorgungsstruktur: Informieren Sie sich bei der KV über freie
  • Zulassungsmöglichkeiten.
  • Regionale Nachfrage analysieren: Gibt es genügend Patientenpotenzial?
  • Standortwahl abwägen: Stadt oder Land? Welche Konkurrenz gibt es?
  • Alternative Niederlassungsformen berücksichtigen: Kooperationen oder Praxisgemeinschaften können sinnvoll sein.

Zulassungsvoraussetzungen: Was ist erforderlich?

Für die Niederlassung als Vertragsarzt benötigen Sie:

  • Eine Approbation als Arzt
  • Einen Facharzttitel, falls Sie sich als Facharzt niederlassen möchten
  • Einen Zulassungsantrag bei der zuständigen KV
  • Den Erwerb oder die Neugründung einer Praxis mit kassenärztlicher Zulassung

Tipp: In überversorgten Gebieten ist eine Neuzulassung oft schwierig. Hier kann die Übernahme einer bestehenden Praxis eine Alternative sein.

Finanzierung: Wie sichern Sie Ihr Kapital?

Die Kosten für eine Praxisgründung sind erheblich. Neben der Praxisübernahme oder -einrichtung fallen Investitionen für Medizintechnik, Personal und Betriebskosten an. Eine solide Finanzierung ist daher unerlässlich. Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Eigenkapital: Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto günstiger sind Ihre Kreditkonditionen.
  • Bankkredite: Spezialisierte Ärztebanken bieten günstige Darlehen für Praxisgründer.
  • Fördermittel: Die KfW-Bank oder regionale Förderprogramme unterstützen Existenzgründer.
  • Leasing & Mietmodelle: Medizintechnik kann oft geleast werden, um hohe Anschaffungskosten zu vermeiden.

Erstellen Sie einen detaillierten Businessplan, um Banken und Investoren von Ihrem Vorhaben zu überzeugen.

Versicherungen: Schutz für Sie und Ihre Praxis

Eine Praxisgründung bringt nicht nur Chancen, sondern auch Risiken mit sich. Die richtige Absicherung ist daher essenziell.
Wichtige Versicherungen:

  • Berufshaftpflichtversicherung: Pflicht für alle Ärzte und schützt vor Schadensersatzforderungen.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Falls Sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr praktizieren können.
  • Praxisausfallversicherung: Sichert Ihre laufenden Kosten bei krankheits- oder unfallbedingtem Ausfall.
  • Inhalts- und Cyberversicherung: Schutz vor Schäden an der Praxiseinrichtung oder durch Cyberangriffe.

Abrechnung: Ein häufig unterschätzter Faktor

Viele Mediziner haben wenig Erfahrung mit der KV-Abrechnung und der privatärztlichen Abrechnung. Fehler in der Abrechnung können jedoch zu erheblichen finanziellen Einbußen führen oder im schlimmsten Fall Rückforderungen nach sich ziehen. Daher ist es ratsam, sich von Anfang an professionelle Unterstützung zu holen.

Wichtige Aspekte der Abrechnung:

  • KV-Abrechnung: Die Vergütung von Kassenpatienten erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen nach dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab). Hier gibt es komplexe Regelungen, beispielsweise Budgetierungen und Plausibilitätsprüfungen.
  • Privatärztliche Abrechnung: Hier kommt die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) zur Anwendung, die individuelle Honorarvereinbarungen ermöglicht.
  • Dokumentationspflichten: Eine korrekte Dokumentation ist essenziell, um Abrechnungsprüfungen problemlos zu bestehen.
  • Software-Lösungen: Digitale Abrechnungssysteme erleichtern den Verwaltungsaufwand erheblich.

Empfehlung: Ziehen Sie von Beginn an einen spezialisierten Abrechnungsdienstleister hinzu, um Fehler und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Praxisbewertung: Wie ermittelt sich der Wert?

Wenn Sie eine bestehende Praxis übernehmen, spielt der Praxiswert eine zentrale Rolle. Dieser setzt sich zusammen aus:

  • Materiellen Werten: Einrichtung, Medizintechnik, Immobilienwert
  • Immateriellen Werten: Patientenstamm, Lage, Renommee

Typische Bewertungsmethoden sind:

  • Ertragswertmethode: Berechnung anhand des durchschnittlichen Gewinns
  • Umsatzmultiplikator: Praxiswert basierend auf dem Jahresumsatz
  • Substanzwertverfahren: Summe der materiellen Werte

Ein unabhängiger Sachverständige kann helfen, eine realistische Bewertung zu erhalten.

Fallstricke vermeiden: Die häufigsten Fehler

  • Unterschätzung der finanziellen Belastung: Eine realistische Kalkulation ist essenziell.
  • Fehlende betriebswirtschaftliche Kenntnisse: Nutzen Sie Beratung durch Experten.
  • Mangelhafte Vertragsprüfung: Achten Sie bei Praxisübernahmen auf Vertragsdetails.
  • Unzureichende Absicherung: Prüfen Sie frühzeitig Ihre Versicherungen.

Fazit & Einladung zum Experten-Webinar

Die Existenzgründung als Arzt ist eine anspruchsvolle, aber lohnenswerte Entscheidung. Eine fundierte Planung, die richtige Finanzierung und der Schutz durch Versicherungen sind essenziell. Um Sie optimal vorzubereiten, laden wir Sie herzlich zu unserem Webinar am 7. Mai 2025 ein. Unsere Experten beantworten Ihre Fragen und geben wertvolle Tipps für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.

Referenten
Fabian Engelhardt
MVZ-Geschäftsführer (IHK)
Mitglied im Bundesverband Freier Sachverständiger e.V. (BVFS) M.A.
Innovationsmanager / B.A. Betriebswirt

Martin Kütt
Versicherungsmakler
Fachmann für Direktversicherung (DMA)
Gutachter für Immobilien- u. Grundstücksbewertung (IHK)

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Gemäß § 10 GOÄ dürfen nur solche Auslagen berechnet werden, die mit der einmaligen Anwendung verbraucht sind.
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Berlin, 30.03.2025 – Im Rahmen seiner am Wochenende in Berlin zu Ende gegangenen Mitgliederversammlung wurde der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. med. (I) Klaus Reinhardt, mit der Dr. Harald-Titze-Medaille und damit der höchsten Auszeichnung des PVS Verbandes ausgezeichnet.
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Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ist nach 2022 und 2023 auch in diesem Jahr erneut stolzer Träger des kununu-Gütesiegels TOP COMPANY. Die führende Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu.com zeichnet mit dem Gütesiegel Arbeitgeber aus, die eine hohe Mitarbeiter-Zufriedenheit vorweisen können.
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„Ich kam aus der Klinik und hatte in dieser Zeit kaum mit Privatliquidation zu tun“.
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Beginn

12.03.2025

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