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Existenzgründung als Humanmediziner: Ihr Weg zur eigenen Praxis

Ärzte und medizinisches Personal machen Notizen in einem Schulungsraum.

Existenzgründung als Humanmediziner: Ihr Weg zur eigenen Praxis

Die eigene Praxis ist für viele Humanmediziner ein großer Karriereschritt und bietet sowohl berufliche als auch finanzielle Unabhängigkeit. Doch der Weg zur Niederlassung ist komplex und erfordert eine sorgfältige Planung. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Bedarfsplanung, Zulassungen, Finanzierung, Versicherungen, Praxisbewertung und typische Fallstricke.

Rechtssichere Abrechnung nach aktuellen GOÄ-Vorgaben

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Bedarfsplanung: Gibt es Platz für Ihre Praxis?

Die Bedarfsplanung ist ein entscheidender Faktor für Ihre Niederlassung als Arzt. In Deutschland wird die ärztliche Versorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) reguliert. Diese überprüfen, ob ein bestimmter Bereich unter oder überversorgt ist. Dabei wird die Anzahl der niedergelassenen Ärzte je Fachrichtung in Relation zur Einwohnerzahl gesetzt.
Wichtige Schritte:

  • Prüfung der Versorgungsstruktur: Informieren Sie sich bei der KV über freie
  • Zulassungsmöglichkeiten.
  • Regionale Nachfrage analysieren: Gibt es genügend Patientenpotenzial?
  • Standortwahl abwägen: Stadt oder Land? Welche Konkurrenz gibt es?
  • Alternative Niederlassungsformen berücksichtigen: Kooperationen oder Praxisgemeinschaften können sinnvoll sein.

Zulassungsvoraussetzungen: Was ist erforderlich?

Für die Niederlassung als Vertragsarzt benötigen Sie:

  • Eine Approbation als Arzt
  • Einen Facharzttitel, falls Sie sich als Facharzt niederlassen möchten
  • Einen Zulassungsantrag bei der zuständigen KV
  • Den Erwerb oder die Neugründung einer Praxis mit kassenärztlicher Zulassung

Tipp: In überversorgten Gebieten ist eine Neuzulassung oft schwierig. Hier kann die Übernahme einer bestehenden Praxis eine Alternative sein.

Finanzierung: Wie sichern Sie Ihr Kapital?

Die Kosten für eine Praxisgründung sind erheblich. Neben der Praxisübernahme oder -einrichtung fallen Investitionen für Medizintechnik, Personal und Betriebskosten an. Eine solide Finanzierung ist daher unerlässlich. Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Eigenkapital: Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto günstiger sind Ihre Kreditkonditionen.
  • Bankkredite: Spezialisierte Ärztebanken bieten günstige Darlehen für Praxisgründer.
  • Fördermittel: Die KfW-Bank oder regionale Förderprogramme unterstützen Existenzgründer.
  • Leasing & Mietmodelle: Medizintechnik kann oft geleast werden, um hohe Anschaffungskosten zu vermeiden.

Erstellen Sie einen detaillierten Businessplan, um Banken und Investoren von Ihrem Vorhaben zu überzeugen.

Versicherungen: Schutz für Sie und Ihre Praxis

Eine Praxisgründung bringt nicht nur Chancen, sondern auch Risiken mit sich. Die richtige Absicherung ist daher essenziell.
Wichtige Versicherungen:

  • Berufshaftpflichtversicherung: Pflicht für alle Ärzte und schützt vor Schadensersatzforderungen.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Falls Sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr praktizieren können.
  • Praxisausfallversicherung: Sichert Ihre laufenden Kosten bei krankheits- oder unfallbedingtem Ausfall.
  • Inhalts- und Cyberversicherung: Schutz vor Schäden an der Praxiseinrichtung oder durch Cyberangriffe.

Abrechnung: Ein häufig unterschätzter Faktor

Viele Mediziner haben wenig Erfahrung mit der KV-Abrechnung und der privatärztlichen Abrechnung. Fehler in der Abrechnung können jedoch zu erheblichen finanziellen Einbußen führen oder im schlimmsten Fall Rückforderungen nach sich ziehen. Daher ist es ratsam, sich von Anfang an professionelle Unterstützung zu holen.

Wichtige Aspekte der Abrechnung:

  • KV-Abrechnung: Die Vergütung von Kassenpatienten erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen nach dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab). Hier gibt es komplexe Regelungen, beispielsweise Budgetierungen und Plausibilitätsprüfungen.
  • Privatärztliche Abrechnung: Hier kommt die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) zur Anwendung, die individuelle Honorarvereinbarungen ermöglicht.
  • Dokumentationspflichten: Eine korrekte Dokumentation ist essenziell, um Abrechnungsprüfungen problemlos zu bestehen.
  • Software-Lösungen: Digitale Abrechnungssysteme erleichtern den Verwaltungsaufwand erheblich.

Empfehlung: Ziehen Sie von Beginn an einen spezialisierten Abrechnungsdienstleister hinzu, um Fehler und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Praxisbewertung: Wie ermittelt sich der Wert?

Wenn Sie eine bestehende Praxis übernehmen, spielt der Praxiswert eine zentrale Rolle. Dieser setzt sich zusammen aus:

  • Materiellen Werten: Einrichtung, Medizintechnik, Immobilienwert
  • Immateriellen Werten: Patientenstamm, Lage, Renommee

Typische Bewertungsmethoden sind:

  • Ertragswertmethode: Berechnung anhand des durchschnittlichen Gewinns
  • Umsatzmultiplikator: Praxiswert basierend auf dem Jahresumsatz
  • Substanzwertverfahren: Summe der materiellen Werte

Ein unabhängiger Sachverständige kann helfen, eine realistische Bewertung zu erhalten.

Fallstricke vermeiden: Die häufigsten Fehler

  • Unterschätzung der finanziellen Belastung: Eine realistische Kalkulation ist essenziell.
  • Fehlende betriebswirtschaftliche Kenntnisse: Nutzen Sie Beratung durch Experten.
  • Mangelhafte Vertragsprüfung: Achten Sie bei Praxisübernahmen auf Vertragsdetails.
  • Unzureichende Absicherung: Prüfen Sie frühzeitig Ihre Versicherungen.

Fazit & Einladung zum Experten-Webinar

Die Existenzgründung als Arzt ist eine anspruchsvolle, aber lohnenswerte Entscheidung. Eine fundierte Planung, die richtige Finanzierung und der Schutz durch Versicherungen sind essenziell. Um Sie optimal vorzubereiten, laden wir Sie herzlich zu unserem Webinar am 7. Mai 2025 ein. Unsere Experten beantworten Ihre Fragen und geben wertvolle Tipps für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.

Referenten
Fabian Engelhardt
MVZ-Geschäftsführer (IHK)
Mitglied im Bundesverband Freier Sachverständiger e.V. (BVFS) M.A.
Innovationsmanager / B.A. Betriebswirt

Martin Kütt
Versicherungsmakler
Fachmann für Direktversicherung (DMA)
Gutachter für Immobilien- u. Grundstücksbewertung (IHK)

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Nach Jahrzehnten des Stillstands ist die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht nur breit abgestimmt, sondern befindet sich jetzt im politischen Umsetzungsprozess. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Arbeit im Bundesgesundheitsministerium initiiert, während die Bundesärztekammer und Kostenträger weiterhin in den fachlichen Dialog eingebunden sind.
Zum 01.01.2026 treten umfassende Änderungen der Gebührenordnung für Ärzte im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) in Kraft. Die Anpassungen betreffen sowohl die Struktur einzelner Leistungsziffern als auch Honorarbeträge und Abrechnungsmodalitäten. Für die Abrechnung ist dabei ausschließlich das Behandlungsdatum maßgeblich.
Zum 1. Juni 2025 sind Änderungen im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in Kraft getreten. Besonders für ärztliche Sachverständige sind diese Anpassungen von Bedeutung, da die Vergütungssätze im Rahmen des Kosten- und Betreuungsvergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) angehoben wurden.
Zum 1. Juli 2025 ist die aktualisierte Fassung der UV-GOÄ (Unfallversicherung-Gebührenordnung für Ärzte) in Kraft getreten. Diese enthält sowohl strukturelle Anpassungen als auch neue Leistungspositionen und eine Gebührenerhöhung um +4,41 %.
Auf die richtige Vorsorge kommt es an – und die korrekte Abrechnung natürlich auch. Wie gewohnt erhalten Sie von Ihrer PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg nützliche Tipps zur korrekten Abrechnung auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt einen gesetzlichen Rahmen für Vergütung der beruflichen Leistungen der Ärztinnen und Ärzte. Der Schwierigkeitsgrad, der Zeitaufwand und auch die jeweiligen Umstände der Leistungserbringung der ärztlichen Leistungen unterscheiden sich jedoch. Deshalb sieht die GOÄ verschiedene Steigerungsfaktoren vor. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt einen Überblick über diese Faktoren und die diesbezüglich geltenden Regelungen.
Gemäß § 10 GOÄ dürfen nur solche Auslagen berechnet werden, die mit der einmaligen Anwendung verbraucht sind.
Ziffer 4 GOÄ: „Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken“.
Die Ziffer 3306 beschreibt in ihrer Legende den chirotherapeutischen Eingriff an der Wirbelsäule. Unter dem Begriff „Wirbelsäule“ ist das gesamte Achsenorgan zu verstehen.

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Die Mehrwerft®, Ihr exklusiver Marktplatz der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg, feiert das einjährige Jubiläum! Zu diesem Anlass haben einige unserer Partner exklusive Sonderangebote zusammengestellt, die speziell für Arztpraxen und das ganze Praxisteam zur Verfügung stehen.
Wartende Patienten am Empfang, ein volles Wartezimmer, vorzubereitende Behandlungsräume und ein dauerklingelndes Telefon: In personell angespannten Zeiten ist es nicht immer leicht, eine hohe Patientenzufriedenheit zu gewährleisten. Wir zeigen Tipps für ein effizientes Anrufmanagement, die Sie direkt in den Praxisablauf integrieren können.
Organisation und Kommunikation sind wesentliche Bestandteile für die Planung eines Praxisurlaubs. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte, damit Sie sowie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspannt ihren Urlaub genießen können.
Der Arzt ist da – der Patient nicht. Was nun? Kann ich als Arzt ein Ausfallhonorar geltend machen? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt eine Einschätzung.
In der Privatliquidation gibt es eine Vielzahl von verschiedensten Abrechnungsmöglichkeiten. Dies liegt an den vielen unterschiedlichen Tarifen der einzelnen Krankenversicherungen. Denn Privat ist nicht gleich Privat zu den bekannten Steigerungssätzen von 2,3fach und 1,8fach!
Der Arztbrief ist ein wichtiges Dokument für die Kommunikation zwischen Ärzten und stellt eine Urkunde dar. Der betreffende Patient hat ein generelles Recht auf Einsicht in seine Behandlungsunterlagen und auf eine Ausfertigung des Arztbriefes.
Der von uns unterstützte Service einfach-einreichen bietet Ihnen neben der Verwaltung Ihrer privatärztlichen Abrechnungen nun auch die Möglichkeit, Ihre Rechnungen unserer PVS vollständig digital in Ihrem Portal zu empfangen und diese dann auch direkt per Lastschrifteinzug zu bezahlen.
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Ab sofort bietet Ihnen der von uns unterstützte Service „einfach einreichen“ noch mehr Funktionen, um Ihre privatärztlichen Rechnungen schnell und einfach zu bearbeiten.
Gerade zum Jahresende sollten Sie den Begriffen „Verjährung“ und „Verwirkung“ besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn sowohl bei der Verjährung als auch bei der Verwirkung droht der Verlust des Honoraranspruchs für Ihre privatärztlichen Leistungen. Fristen, Rechtsbegriffe und wie wir Sie unterstützen: all das finden Sie in diesem Artikel.
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Eine Behandlung – ein Behandlungsfall? Die Causa „Behandlungsfall“ spielt eine zentrale Rolle in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg erklärt, wie ein Behandlungsfall definiert ist – und welche Besonderheiten die GOÄ mit sich bringt.
Gerade zum Jahresende sollten Sie den Begriffen „Verjährung“ und „Verwirkung“ besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn sowohl bei der Verjährung als auch bei der Verwirkung droht der Verlust des Honoraranspruchs für Ihre privatärztlichen Leistungen. Fristen, Rechtsbegriffe und wie wir Sie unterstützen: all das finden Sie in diesem Artikel.
Leistungen für das Labor und Laborleistungen selbst wollen richtig abgerechnet werden. Dabei sind – je nach Untersuchung und Art der Entnahme – einige wichtige Punkte zu beachten. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt einen kleinen Überblick.
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Die 1950er Jahre standen in Schleswig-Holstein für Wiederaufbau, Fortschritt und die Stärkung wissenschaftlicher Einrichtungen. Mit der erneuten Bestätigung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel als Landesuniversität im Jahr 1952 wurde die zentrale Rolle der Region für Wissenschaft und Lehre eindrucksvoll unterstrichen – ein Zeichen für den wachsenden Anspruch an Qualität und Organisation.
Klare Worte, souveränes Auftreten und strukturiertes Handeln – genau darauf kommt es in der professionellen Telefonkommunikation an.
Das erste Gewinnspiel zum 100-jährigen Jubiläum der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ist beendet. Die Gewinner werden nun benachrichtigt. Freuen Sie sich bereits jetzt auf das nächste Gewinnspiel im Jubiläumsjahr.
Die 1940er Jahre stellten auch für die PVS/ Schleswig-Holstein eine Zeit tiefgreifender Veränderungen dar. Nach den Einschnitten des Zweiten Weltkriegs stand die Organisation vor der Aufgabe, bestehende Strukturen neu zu ordnen und gleichzeitig den Grundgedanken der ärztlichen Selbstverwaltung aufrechtzuerhalten.
Die 1930er Jahre waren eine Dekade tiefgreifender gesellschaftlicher und politischer Veränderungen. Auch die Geschichte der heutigen PVS/ Schleswig-Holstein · Hamburg wurde in dieser Zeit von gegensätzlichen Entwicklungen geprägt.
Die von der Mitgliederversammlung der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg beschlossene Satzungsänderung wurde am 07.01.2026 durch das Innenministerium Schleswig-Holstein genehmigt. Damit ist das neue Aufsichtsratsmodell rechtswirksam umgesetzt – bei unverändertem Vereinszweck und Leistungsangebot.
„Ich kam aus der Klinik und hatte in dieser Zeit kaum mit Privatliquidation zu tun“.
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Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ist nach 2022 und 2023 auch in diesem Jahr erneut stolzer Träger des kununu-Gütesiegels TOP COMPANY. Die führende Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu.com zeichnet mit dem Gütesiegel Arbeitgeber aus, die eine hohe Mitarbeiter-Zufriedenheit vorweisen können.

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23.05.2025

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