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UV-GOÄ: Umfangreiche Anpassungen zum 01.07.2026 beschlossen

Ärztin mit Patientenakte betreut BG-Patienten mit Beinverletzung im Krankenhaus – Symbolbild für UV-GOÄ, Berufsgenossenschaft und Unfallabrechnung

UV-GOÄ: Umfangreiche Anpassungen zum 01.07.2026 beschlossen

Zum 1. Juli 2026 treten umfangreiche Änderungen der UV-GOÄ in Kraft. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Grundleistungen, allgemeine Abrechnungsbestimmungen sowie den Bereich der Arthroskopie. Darüber hinaus wurden zahlreiche Leistungsbeschreibungen überarbeitet, neue Zuschläge eingeführt und bestehende Regelungen präzisiert. Für Ärzte und Kliniken bedeutet dies, bestehende Abrechnungsabläufe und Prozesse rechtzeitig auf die neuen Vorgaben anzupassen. Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg arbeitet bereits an der technischen und fachlichen Umsetzung der Änderungen und integriert die neuen Regelungen aktuell in die internen Prüf- und Abrechnungssysteme. Selbstverständlich werden die Anpassungen ab dem 01.07.2026 im Rahmen der Rechnungsprüfung für unsere Mitglieder berücksichtigt.

Rechtssichere Abrechnung nach aktuellen GOÄ-Vorgaben

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Gebührenanpassungen und strukturelle Änderungen

Die Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses werden zum 01.07.2026 grundsätzlich um 5 % angehoben. Ausgenommen von dieser Erhöhung sind jedoch unter anderem:

  • die Grundleistungen und allgemeinen Leistungen,
  • der Bereich Arthroskopie,
  • einzelne Leistungen der Laboratoriumsmedizin.

Parallel dazu wurden zahlreiche Leistungspositionen inhaltlich und strukturell überarbeitet. Ziel der Anpassungen ist unter anderem eine differenziertere Abbildung des tatsächlichen ärztlichen Aufwandes sowie die Aktualisierung bestehender Abrechnungsregelungen.

Details hierzu sind auf der Webseite der DGUV veröffentlicht.

Neue Zuschläge und ergänzende Leistungspositionen

Die beschlossenen Änderungen enthalten mehrere zusätzliche Zuschläge und ergänzende Leistungspositionen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Zuschläge für Leistungen außerhalb regulärer Sprechzeiten,
  • Zuschläge bei erhöhtem organisatorischem oder kommunikativem Aufwand,
  • konkretisierte Regelungen für telemedizinische Leistungen,
  • ergänzende Positionen im Rahmen des Reha-Managements,
  • neue Abrechnungsmöglichkeiten bei konsiliarischen Leistungen und Koordinationsaufwand.

Insbesondere telemedizinische Leistungen werden künftig deutlich konkreter geregelt. Videosprechstunden und telemedizinische Beratungen erhalten erstmals klar definierte Abrechnungsvoraussetzungen innerhalb der UV-GOÄ. Voraussetzung bleibt weiterhin ein vorheriger persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt.

Auch diese neuen Leistungsinhalte und Abrechnungsvoraussetzungen werden durch die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg bereits geprüft und in die internen Prüfprozesse übernommen, damit unsere Mitglieder die Änderungen ab Juli 2026 möglichst reibungslos anwenden können.

Änderungen bei Untersuchungen, Besuchen und Dokumentation

Überarbeitet wurden außerdem die allgemeinen Untersuchungsleistungen sowie verschiedene Regelungen zu Besuchen, Visiten und Zuschlägen. Ergänzend wurden neue Dokumentationsanforderungen und differenzierte Abrechnungsregelungen eingeführt. Neu geregelt wurden unter anderem:

  • Zuschläge bei erschwerter Kommunikation,
  • Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsleistungen,
  • ergänzende Dokumentationspflichten,
  • neue Vorgaben bei Arztwechseln und Konsilen.

Für Ärzte und Kliniken gewinnt damit insbesondere die korrekte Dokumentation weiter an Bedeutung.

Materialkosten und Sachkosten neu geregelt

Ein weiterer Schwerpunkt der beschlossenen Anpassungen betrifft die Abrechnung von Materialien und Sachkosten. Die Regelungen zur Abrechnung nach BG-Nebenkostentarif sowie zur gesonderten Berechnung von Auslagen wurden konkretisiert und teilweise neu strukturiert. Niedergelassene Ärzte erhalten künftig ausdrücklich die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Abrechnungswegen zu wählen.

Auch diese Änderungen werden durch die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg bereits in die bestehenden Abrechnungs- und Prüfprozesse integriert, damit die Rechnungsbearbeitung weiterhin rechtskonform und möglichst effizient erfolgen kann.

Frühzeitige Vorbereitung sinnvoll

Die Anpassungen der UV-GOÄ bringen zahlreiche fachliche, organisatorische und technische Änderungen mit sich. Für Praxen, MVZ und Kliniken empfiehlt sich daher eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen.

Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg verfolgt die Entwicklungen rund um die UV-GOÄ intensiv und bereitet sämtliche erforderlichen Anpassungen bereits umfassend vor. Durch die frühzeitige Integration der beschlossenen Änderungen in unsere Prüf- und Abrechnungssysteme gewährleisten wir auch künftig eine rechtssichere, wirtschaftliche und möglichst reibungslose Rechnungsprüfung und Abrechnung für unsere Mitglieder und Kunden.


Zusammenfassung

  • Die Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses steigen zum 01.07.2026 um 5 %, ausgenommen sind Grundleistungen, Arthroskopie und Laborleistungen.
  • Neue Zuschläge und Ergänzungen umfassen Regelungen für telemedizinische Leistungen, Sprechzeiten außerhalb der regulären Zeiten und Konsiliarleistungen.
  • Dokumentationsanforderungen werden verschärft, inklusive Zuschlägen bei erschwerter Kommunikation und Vorgaben bei Arztwechseln.
  • Materialkosten und Sachkosten werden neu geregelt, mit Optionen für unterschiedliche Abrechnungswege für niedergelassene Ärzte.
  • Frühzeitige Vorbereitung auf die Änderungen der UV-GOÄ ist sinnvoll, um eine reibungslose Rechnungsprüfung und Abrechnung zu gewährleisten.

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UV-GOÄ: Umfangreiche Anpassungen zum 01.07.2026 beschlossen

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