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UV-GOÄ: Änderungen ab 01.07.2025

GOÄ, IGeL, Analog

UV-GOÄ: Änderungen ab 01.07.2025

Zum 1. Juli 2025 ist die aktualisierte Fassung der UV-GOÄ (Unfallversicherung-Gebührenordnung für Ärzte) in Kraft getreten. Diese enthält sowohl strukturelle Anpassungen als auch neue Leistungspositionen und eine Gebührenerhöhung um +4,41 %.

Gebührenerhöhung: 4,41 % mehr Honorar

Alle Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses (UV-GOÄ) sowie des Gebührenverzeichnisses für Psychotherapeuten steigen pauschal um 4,41 %. Dies betrifft sowohl die allgemeine als auch die besondere Heilbehandlung und gilt für alle abrechnungsfähigen Leistungen ab dem 01.07.2025.

Neue Leistungspositionen

  • Reha-Management
    • Nr. 17b UV-GOÄ:
      „Fortschreibung des Reha- und Teilhabeplans“ – erstmals abrechnungsfähig, wenn der UV-Träger explizit einen Auftrag erteilt hat.
      Vergütung: 67,90 € (besondere Heilbehandlung)
  • Orthopädische Hilfsmittel
    Beide Leistungen sind nun abrechenbar und jeweils mit 37,78 € bewertet:
    • Nr. 3318 UV-GOÄ: „Abnahme orthopädische Schuhe“
    • Nr. 3319 UV-GOÄ: „Abnahme Prothesen“
  • Schmerzmedizinische Versorgung
    • Die Leistungen nach den Nummern 6000 und 6001 UV-GOÄ wurden inhaltlich und vergütungsseitig angepasst.
      Neue Vergütung (Voraussetzungen sind eine Genehmigung durch den UV-Träger und die nachgewiesene Qualitätssicherungszertifizierung):
      • Nr. 6000: 167,38 €
      • Nr. 6001: 22,93 €

Weitere relevante Änderungen

  • Anpassung von Leistungslegenden in mehreren Positionen (z. B. 15, 17a, 35, 6002), um die neue Nr. 17b UV-GOÄ zu berücksichtigen.
  • Neufassung der Schmerztherapie-Regelungen mit präziser Definition von Facharztqualifikation, Genehmigungsprozess und Abrechnungsvoraussetzungen.
  • Formulare aktualisiert: Die Formtexte A4200, A4500, A4510 und A4520 wurden überarbeitet und stehen über die DGUV-Webseite bereit.
  • Psychotherapeuten-Leistungen: Auch hier erfolgt eine 4,41 %-Erhöhung. Die Gruppenleistung P31 wurde zudem neu geregelt und darf nur mit entsprechender Gruppenpsychotherapie-Qualifikation abgerechnet werden. Übergangsfrist: 1 Jahr.

Was bedeutet das für Ihre Praxis?

Die Änderungen zum 01.07.2025 in der UV-GOÄ bringen echte Veränderungen – nicht nur kosmetische Korrekturen. Die Einführung neuer Positionen, die Abbildung digitaler Leistungen und die Angleichung der Vergütung machen eine genaue Prüfung der Abrechnung erforderlich. Selbstverständlich übernehmen wir diese Prüfungen wie gewohnt für Sie, sodass Sie sich auf die Behandlung Ihrer Patienten konzentrieren können.

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Nach Jahrzehnten des Stillstands ist die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht nur breit abgestimmt, sondern befindet sich jetzt im politischen Umsetzungsprozess. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Arbeit im Bundesgesundheitsministerium initiiert, während die Bundesärztekammer und Kostenträger weiterhin in den fachlichen Dialog eingebunden sind.
Zum 01.01.2026 treten umfassende Änderungen der Gebührenordnung für Ärzte im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) in Kraft. Die Anpassungen betreffen sowohl die Struktur einzelner Leistungsziffern als auch Honorarbeträge und Abrechnungsmodalitäten. Für die Abrechnung ist dabei ausschließlich das Behandlungsdatum maßgeblich.
Zum 1. Juni 2025 sind Änderungen im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in Kraft getreten. Besonders für ärztliche Sachverständige sind diese Anpassungen von Bedeutung, da die Vergütungssätze im Rahmen des Kosten- und Betreuungsvergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) angehoben wurden.
Zum 1. Juli 2025 ist die aktualisierte Fassung der UV-GOÄ (Unfallversicherung-Gebührenordnung für Ärzte) in Kraft getreten. Diese enthält sowohl strukturelle Anpassungen als auch neue Leistungspositionen und eine Gebührenerhöhung um +4,41 %.
Auf die richtige Vorsorge kommt es an – und die korrekte Abrechnung natürlich auch. Wie gewohnt erhalten Sie von Ihrer PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg nützliche Tipps zur korrekten Abrechnung auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt einen gesetzlichen Rahmen für Vergütung der beruflichen Leistungen der Ärztinnen und Ärzte. Der Schwierigkeitsgrad, der Zeitaufwand und auch die jeweiligen Umstände der Leistungserbringung der ärztlichen Leistungen unterscheiden sich jedoch. Deshalb sieht die GOÄ verschiedene Steigerungsfaktoren vor. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt einen Überblick über diese Faktoren und die diesbezüglich geltenden Regelungen.
Gemäß § 10 GOÄ dürfen nur solche Auslagen berechnet werden, die mit der einmaligen Anwendung verbraucht sind.
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Die Ziffer 3306 beschreibt in ihrer Legende den chirotherapeutischen Eingriff an der Wirbelsäule. Unter dem Begriff „Wirbelsäule“ ist das gesamte Achsenorgan zu verstehen.

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Die von der Mitgliederversammlung der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg beschlossene Satzungsänderung wurde am 07.01.2026 durch das Innenministerium Schleswig-Holstein genehmigt. Damit ist das neue Aufsichtsratsmodell rechtswirksam umgesetzt – bei unverändertem Vereinszweck und Leistungsangebot.
Im Jahr 1926 wurde in Bad Segeberg der Grundstein für eine besondere Erfolgsgeschichte gelegt. In einer Zeit wachsender administrativer Anforderungen schlossen sich engagierte Ärzte zusammen und gründeten die „Ärztliche Verrechnungsstelle Ostholstein e. V.“. Als Selbsthilfeorganisation verfolgte sie von Beginn an ein klares Ziel: die privatärztliche Abrechnung zu vereinfachen und Kolleginnen und Kollegen im Praxisalltag spürbar zu entlasten.
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Mit Herz, Engagement und einem starken Partner an der Seite: Die Tischtennis-Jugendsparte des TuS Fahrenkrug startet in frischen Trikots in die neue Saison – möglich gemacht durch das Sponsoring der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg.
„Ich kam aus der Klinik und hatte in dieser Zeit kaum mit Privatliquidation zu tun“.
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UV-GOÄ: Änderungen ab 01.07.2025

Ort

Beginn

07.07.2025

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