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UV-GOÄ 2026: Diese Änderungen gelten ab dem 01.01.2026

GOÄ, IGeL, Analog

UV-GOÄ 2026: Diese Änderungen gelten ab dem 01.01.2026

Zum 01.01.2026 treten umfassende Änderungen der Gebührenordnung für Ärzte im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) in Kraft. Die Anpassungen betreffen sowohl die Struktur einzelner Leistungsziffern als auch Honorarbeträge und Abrechnungsmodalitäten. Für die Abrechnung ist dabei ausschließlich das Behandlungsdatum maßgeblich.

Neustrukturierung der Ziffer 143 – Einführung neuer Leistungsziffern

Die bisherige Ziffer 143 UV-GOÄ wird inhaltlich neu gefasst und künftig durch mehrere differenzierte Leistungsziffern ergänzt.
Ab dem 01.01.2026 stehen neue Ziffern von 143a bis 143l zur Verfügung, die jeweils eine konkrete Verordnungs- oder Bescheinigungsart abbilden.

  • Ziffer 143 UV-GOÄ (geändert): die bestehende Leistungslegende wird durch folgende ersetzt: „Bescheinigung zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit (§ 47 Vertrag Ärzte/UV- Träger)“
    (Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro)
  • Ziffer 143a UV-GOÄ (neu): Bescheinigung zum Bezug des Kinderverletztengeldes bzw. zum Nachweis der unfallbedingten Erkrankung des Kindes
    (Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro)
  • Ziffer 143b UV-GOÄ (neu): Bescheinigungen für Kleider- und Wäschemehrverschleiß
    (Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro)
  • Ziffer 143c UV-GOÄ (neu): Bestätigungen für Fahrkostenabrechnungen
    (Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro)
  • Ziffer 143d UV-GOÄ (neu): Verordnung für Krankentransport
    (Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro)
  • Ziffer 143e UV-GOÄ (neu): Verordnung von häuslicher Krankenpflege (§ 19 Vertrag Ärzte/UV-Träger)
    (Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro)
  • Ziffer 143f UV-GOÄ (neu): Verordnung von Krankengymnastik / Physiotherapie (F 2400) und Ergotherapie (F 2402)
    (Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro)
  • Ziffer 143g UV-GOÄ (neu): Verordnung von Rehasport und Funktionstraining (F 2406)
    (Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro)
  • Ziffer 143h UV-GOÄ (neu): Verordnung von KSR (F 2170), BGSW (F 2150), EAP (F 2410), ABMR (F 2162)
    (Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro)
  • Ziffer 143i UV-GOÄ (neu): Verordnung von Hilfsmitteln (einschließlich orthopädischer Schuhe und Einlagen mit Vordruck F 2404)
    (Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro)
  • Ziffer 143j UV-GOÄ (neu): F 2902: Hinzuziehung / Überweisung (§ 12 ÄV)
    (Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro)
  • Ziffer 143k UV-GOÄ (neu): Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)
    (Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro)
  • Ziffer 143l UV-GOÄ (neu): Verordnung der ITT (Individuelle Tele-Therapie)
    (Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro)

Für alle vorgenannten Ziffern gilt ergänzend:
Je Behandlungstag können die Leistungen der Nummern 143 bis 143l maximal dreimal abgerechnet werden.
Die Bescheinigung bzw. Verordnung ist in der Rechnung zu dokumentieren.
Schulunfähigkeitsbescheinigungen sind grundsätzlich nicht abrechnungsfähig.

Streichung der Ziffer 144

Die bisherige Ziffer 144 UV-GOÄ entfällt ersatzlos und kann für Behandlungen ab dem 01.01.2026 nicht mehr abgerechnet werden.

Anpassung der Ziffern 3305 und 3306 – Honorare und Leistungsbeschreibung

Im Bereich der Chirotherapie wurden die Leistungsbeschreibungen der Ziffern 3305 und 3306 UV-GOÄ überarbeitet und die Honorarbeträge angepasst.

  • Ziffer 3305 (chirotherapeutische Mobilisation):
    • Die Allgemeinen Kosten (Alkos) zur Ziffer 3305 wurden inhaltlich aktualisiert und an die geänderten Leistungsbeschreibungen angepasst. Ziel ist eine klarere Abgrenzung der abrechnungsfähigen Bestandteile der chirotherapeutischen Leistung sowie eine einheitlichere Anwendung in der Abrechnungspraxis.
    • Allgemeine Heilbehandlung: 13,77 €
    • Besondere Heilbehandlung: 17,13 €
  • Ziffer 3306 (chirotherapeutische Manipulation):
    Die Abrechnung ist weiterhin an den Nachweis einer entsprechenden Weiterbildung („Manuelle Medizin bzw. Chirotherapie“) gebunden. Die Leistung ist im Behandlungsfall bis zu dreimal berechnungsfähig, wobei die behandelten Gelenke in der Rechnung anzugeben sind

Die Behandlung kann nur von D-Ärzten oder von diesen hinzugezogenen Ärzten erfolgen, die über eine Weiterbildung „Manuelle Medizin bzw. Chirotherapie“ verfügen. Andere Ärzte, die über diese Weiterbildung verfügen, können diese Leistung nur abrechnen, wenn sie vom D-Arzt hinzugezogen wurden.
Somit gilt: Abrechnungsberechtigt sind ausschließlich Durchgangsärzte (D-Ärzte) oder Ärzte mit entsprechender Weiterbildung, sofern sie vom D-Arzt hinzugezogen wurden.

Anpassungen im Teil S – Krankenhaus- und physiotherapeutische Leistungen

Auch im Teil S der UV-GOÄ wurden die Leistungsbeträge angehoben. Dies betrifft insbesondere physiotherapeutische und physikalisch-therapeutische Leistungen. Das aktualisierte Leistungs- und Gebührenverzeichnis gilt für alle Verordnungen, bei denen der erste Behandlungstag nach dem 31.12.2025 liegt.

Korrekte Abrechnung nach GOÄ und UV-GOÄ

Die UV-GOÄ 2026 bringt sowohl strukturelle Änderungen als auch finanzielle Anpassungen mit sich. Insbesondere die Aufsplittung der bisherigen Ziffer 143, die Überarbeitung der chirotherapeutischen Leistungen sowie die Honorarerhöhungen in mehreren Leistungsbereichen erfordern eine sorgfältige Prüfung der Abrechnung ab dem Jahreswechsel.

Als PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg haben wir die Änderungen der UV-GOÄ selbstverständlich fristgerecht zum 01.01.2026 in unseren Abrechnungsprozessen berücksichtigt. Damit stellen wir sicher, dass die Abrechnung für unsere Mitglieder und Kunden jederzeit regelkonform, vollständig und korrekt nach den jeweils gültigen Vorgaben der GOÄ und UV-GOÄ erfolgt.

Wenn auch Sie Wert auf eine rechtssichere und professionelle Abrechnung legen, beraten wir Sie gerne unverbindlich.
Vereinbaren Sie hier Ihren persönlichen Beratungstermin.


Keyfacts

  • Die Ziffer 143 UV-GOÄ wird ab dem 01.01.2026 durch neue Leistungsziffern 143a bis 143l ersetzt, die spezifische Leistungen abbilden.
  • Die Ziffer 144 UV-GOÄ entfällt ersatzlos und kann nicht mehr abgerechnet werden ab dem 01.01.2026.
  • Die Ziffern 3305 und 3306 UV-GOÄ erhalten überarbeitete Leistungsbeschreibungen und angepasste Honorare.
  • Die Leistungsbeträge im Teil S für Krankenhaus- und physiotherapeutische Leistungen steigen ebenfalls, gültig ab dem 01.01.2026.
  • Die UV-GOÄ 2026 erfordert eine sorgfältige Prüfung der Abrechnung aufgrund struktureller und finanzieller Änderungen.

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Nach Jahrzehnten des Stillstands ist die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht nur breit abgestimmt, sondern befindet sich jetzt im politischen Umsetzungsprozess. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Arbeit im Bundesgesundheitsministerium initiiert, während die Bundesärztekammer und Kostenträger weiterhin in den fachlichen Dialog eingebunden sind.
Zum 01.01.2026 treten umfassende Änderungen der Gebührenordnung für Ärzte im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) in Kraft. Die Anpassungen betreffen sowohl die Struktur einzelner Leistungsziffern als auch Honorarbeträge und Abrechnungsmodalitäten. Für die Abrechnung ist dabei ausschließlich das Behandlungsdatum maßgeblich.
Zum 1. Juni 2025 sind Änderungen im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in Kraft getreten. Besonders für ärztliche Sachverständige sind diese Anpassungen von Bedeutung, da die Vergütungssätze im Rahmen des Kosten- und Betreuungsvergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) angehoben wurden.
Zum 1. Juli 2025 ist die aktualisierte Fassung der UV-GOÄ (Unfallversicherung-Gebührenordnung für Ärzte) in Kraft getreten. Diese enthält sowohl strukturelle Anpassungen als auch neue Leistungspositionen und eine Gebührenerhöhung um +4,41 %.
Auf die richtige Vorsorge kommt es an – und die korrekte Abrechnung natürlich auch. Wie gewohnt erhalten Sie von Ihrer PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg nützliche Tipps zur korrekten Abrechnung auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt einen gesetzlichen Rahmen für Vergütung der beruflichen Leistungen der Ärztinnen und Ärzte. Der Schwierigkeitsgrad, der Zeitaufwand und auch die jeweiligen Umstände der Leistungserbringung der ärztlichen Leistungen unterscheiden sich jedoch. Deshalb sieht die GOÄ verschiedene Steigerungsfaktoren vor. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt einen Überblick über diese Faktoren und die diesbezüglich geltenden Regelungen.
Gemäß § 10 GOÄ dürfen nur solche Auslagen berechnet werden, die mit der einmaligen Anwendung verbraucht sind.
Ziffer 4 GOÄ: „Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken“.
Die Ziffer 3306 beschreibt in ihrer Legende den chirotherapeutischen Eingriff an der Wirbelsäule. Unter dem Begriff „Wirbelsäule“ ist das gesamte Achsenorgan zu verstehen.

Die eigene Praxis ist für viele Humanmediziner ein großer Karriereschritt und bietet sowohl berufliche als auch finanzielle Unabhängigkeit. Doch der Weg zur Niederlassung ist komplex und erfordert eine sorgfältige Planung. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Bedarfsplanung, Zulassungen, Finanzierung, Versicherungen, Praxisbewertung und typische Fallstricke.
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Die von der Mitgliederversammlung der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg beschlossene Satzungsänderung wurde am 07.01.2026 durch das Innenministerium Schleswig-Holstein genehmigt. Damit ist das neue Aufsichtsratsmodell rechtswirksam umgesetzt – bei unverändertem Vereinszweck und Leistungsangebot.
Im Jahr 1926 wurde in Bad Segeberg der Grundstein für eine besondere Erfolgsgeschichte gelegt. In einer Zeit wachsender administrativer Anforderungen schlossen sich engagierte Ärzte zusammen und gründeten die „Ärztliche Verrechnungsstelle Ostholstein e. V.“. Als Selbsthilfeorganisation verfolgte sie von Beginn an ein klares Ziel: die privatärztliche Abrechnung zu vereinfachen und Kolleginnen und Kollegen im Praxisalltag spürbar zu entlasten.
Mit dem kununu Moments Video 2025 ist unser persönlicher Jahresrückblick erschienen – ein Highlight-Format, das die wichtigsten Eindrücke, Bewertungen und Stimmen aus dem vergangenen Jahr zusammenfasst. Nachdem wir bereits zum fünften Mal in Folge als TopCompany ausgezeichnet wurden, geben die kununu Moments nun einen noch tieferen Einblick in das, was unser Arbeitgeberjahr geprägt hat.
Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg wurde im Jahr 2025 erneut mit dem Top Company-Siegel 2026 von kununu ausgezeichnet – und das bereits zum fünften Mal in Folge. Grundlage dieser Auszeichnung sind die unabhängigen Bewertungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der größten Arbeitgeber-Bewertungsplattform im deutschsprachigen Raum.
Nach dem erfolgreichen Engagement im Tischtennis setzen wir unser Sponsoring der Jugendarbeit im Kreis fort: Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg unterstützt ab sofort die C-Mädchen und F-Junioren der SG Trave Segeberg mit je einem kompletten Satz neuer Trikots.
Mit Herz, Engagement und einem starken Partner an der Seite: Die Tischtennis-Jugendsparte des TuS Fahrenkrug startet in frischen Trikots in die neue Saison – möglich gemacht durch das Sponsoring der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg.
„Ich kam aus der Klinik und hatte in dieser Zeit kaum mit Privatliquidation zu tun“.
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Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ist nach 2022 und 2023 auch in diesem Jahr erneut stolzer Träger des kununu-Gütesiegels TOP COMPANY. Die führende Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu.com zeichnet mit dem Gütesiegel Arbeitgeber aus, die eine hohe Mitarbeiter-Zufriedenheit vorweisen können.

UV-GOÄ 2026: Diese Änderungen gelten ab dem 01.01.2026

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16.01.2026

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