Übersicht
Neustrukturierung der Ziffer 143 – Einführung neuer Leistungsziffern
Die bisherige Ziffer 143 UV-GOÄ wird inhaltlich neu gefasst und künftig durch mehrere differenzierte Leistungsziffern ergänzt.
Ab dem 01.01.2026 stehen neue Ziffern von 143a bis 143l zur Verfügung, die jeweils eine konkrete Verordnungs- oder Bescheinigungsart abbilden.
- Ziffer 143 UV-GOÄ (geändert): die bestehende Leistungslegende wird durch folgende ersetzt: „Bescheinigung zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit (§ 47 Vertrag Ärzte/UV- Träger)“
(Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro) - Ziffer 143a UV-GOÄ (neu): Bescheinigung zum Bezug des Kinderverletztengeldes bzw. zum Nachweis der unfallbedingten Erkrankung des Kindes
(Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro) - Ziffer 143b UV-GOÄ (neu): Bescheinigungen für Kleider- und Wäschemehrverschleiß
(Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro) - Ziffer 143c UV-GOÄ (neu): Bestätigungen für Fahrkostenabrechnungen
(Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro) - Ziffer 143d UV-GOÄ (neu): Verordnung für Krankentransport
(Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro) - Ziffer 143e UV-GOÄ (neu): Verordnung von häuslicher Krankenpflege (§ 19 Vertrag Ärzte/UV-Träger)
(Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro) - Ziffer 143f UV-GOÄ (neu): Verordnung von Krankengymnastik / Physiotherapie (F 2400) und Ergotherapie (F 2402)
(Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro) - Ziffer 143g UV-GOÄ (neu): Verordnung von Rehasport und Funktionstraining (F 2406)
(Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro) - Ziffer 143h UV-GOÄ (neu): Verordnung von KSR (F 2170), BGSW (F 2150), EAP (F 2410), ABMR (F 2162)
(Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro) - Ziffer 143i UV-GOÄ (neu): Verordnung von Hilfsmitteln (einschließlich orthopädischer Schuhe und Einlagen mit Vordruck F 2404)
(Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro) - Ziffer 143j UV-GOÄ (neu): F 2902: Hinzuziehung / Überweisung (§ 12 ÄV)
(Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro) - Ziffer 143k UV-GOÄ (neu): Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)
(Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro) - Ziffer 143l UV-GOÄ (neu): Verordnung der ITT (Individuelle Tele-Therapie)
(Allg. Heilbehandlung: 3,69 Euro / Bes. Heilbehandlung: 3,69 Euro)
Für alle vorgenannten Ziffern gilt ergänzend:
Je Behandlungstag können die Leistungen der Nummern 143 bis 143l maximal dreimal abgerechnet werden.
Die Bescheinigung bzw. Verordnung ist in der Rechnung zu dokumentieren.
Schulunfähigkeitsbescheinigungen sind grundsätzlich nicht abrechnungsfähig.
Streichung der Ziffer 144
Die bisherige Ziffer 144 UV-GOÄ entfällt ersatzlos und kann für Behandlungen ab dem 01.01.2026 nicht mehr abgerechnet werden.
Anpassung der Ziffern 3305 und 3306 – Honorare und Leistungsbeschreibung
Im Bereich der Chirotherapie wurden die Leistungsbeschreibungen der Ziffern 3305 und 3306 UV-GOÄ überarbeitet und die Honorarbeträge angepasst.
- Ziffer 3305 (chirotherapeutische Mobilisation):
- Die Allgemeinen Kosten (Alkos) zur Ziffer 3305 wurden inhaltlich aktualisiert und an die geänderten Leistungsbeschreibungen angepasst. Ziel ist eine klarere Abgrenzung der abrechnungsfähigen Bestandteile der chirotherapeutischen Leistung sowie eine einheitlichere Anwendung in der Abrechnungspraxis.
- Allgemeine Heilbehandlung: 13,77 €
- Besondere Heilbehandlung: 17,13 €
- Ziffer 3306 (chirotherapeutische Manipulation):
Die Abrechnung ist weiterhin an den Nachweis einer entsprechenden Weiterbildung („Manuelle Medizin bzw. Chirotherapie“) gebunden. Die Leistung ist im Behandlungsfall bis zu dreimal berechnungsfähig, wobei die behandelten Gelenke in der Rechnung anzugeben sind
Die Behandlung kann nur von D-Ärzten oder von diesen hinzugezogenen Ärzten erfolgen, die über eine Weiterbildung „Manuelle Medizin bzw. Chirotherapie“ verfügen. Andere Ärzte, die über diese Weiterbildung verfügen, können diese Leistung nur abrechnen, wenn sie vom D-Arzt hinzugezogen wurden.
Somit gilt: Abrechnungsberechtigt sind ausschließlich Durchgangsärzte (D-Ärzte) oder Ärzte mit entsprechender Weiterbildung, sofern sie vom D-Arzt hinzugezogen wurden.
Anpassungen im Teil S – Krankenhaus- und physiotherapeutische Leistungen
Auch im Teil S der UV-GOÄ wurden die Leistungsbeträge angehoben. Dies betrifft insbesondere physiotherapeutische und physikalisch-therapeutische Leistungen. Das aktualisierte Leistungs- und Gebührenverzeichnis gilt für alle Verordnungen, bei denen der erste Behandlungstag nach dem 31.12.2025 liegt.
Korrekte Abrechnung nach GOÄ und UV-GOÄ
Die UV-GOÄ 2026 bringt sowohl strukturelle Änderungen als auch finanzielle Anpassungen mit sich. Insbesondere die Aufsplittung der bisherigen Ziffer 143, die Überarbeitung der chirotherapeutischen Leistungen sowie die Honorarerhöhungen in mehreren Leistungsbereichen erfordern eine sorgfältige Prüfung der Abrechnung ab dem Jahreswechsel.
Als PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg haben wir die Änderungen der UV-GOÄ selbstverständlich fristgerecht zum 01.01.2026 in unseren Abrechnungsprozessen berücksichtigt. Damit stellen wir sicher, dass die Abrechnung für unsere Mitglieder und Kunden jederzeit regelkonform, vollständig und korrekt nach den jeweils gültigen Vorgaben der GOÄ und UV-GOÄ erfolgt.
Wenn auch Sie Wert auf eine rechtssichere und professionelle Abrechnung legen, beraten wir Sie gerne unverbindlich.
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Keyfacts
- Die Ziffer 143 UV-GOÄ wird ab dem 01.01.2026 durch neue Leistungsziffern 143a bis 143l ersetzt, die spezifische Leistungen abbilden.
- Die Ziffer 144 UV-GOÄ entfällt ersatzlos und kann nicht mehr abgerechnet werden ab dem 01.01.2026.
- Die Ziffern 3305 und 3306 UV-GOÄ erhalten überarbeitete Leistungsbeschreibungen und angepasste Honorare.
- Die Leistungsbeträge im Teil S für Krankenhaus- und physiotherapeutische Leistungen steigen ebenfalls, gültig ab dem 01.01.2026.
- Die UV-GOÄ 2026 erfordert eine sorgfältige Prüfung der Abrechnung aufgrund struktureller und finanzieller Änderungen.