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PVS/ Whitepaper | GOÄ kurz & knapp: Der Fall „Behandlungsfall“

PVS/ Whitepaper | GOÄ kurz & knapp: Der Fall „Behandlungsfall“

Eine Behandlung – ein Behandlungsfall? Die Causa „Behandlungsfall“ spielt eine zentrale Rolle in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg erklärt, wie ein Behandlungsfall definiert ist – und welche Besonderheiten die GOÄ mit sich bringt.

Rechtssichere Abrechnung nach aktuellen GOÄ-Vorgaben

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GOÄ: Was Sie über den Behandlungsfall wissen müssen

Kurz zusammengefasst:

  • Von einem Behandlungsfall spricht man ab der ersten Inanspruchnahme eines Arztes oder einer Ärztin bei einer Erkrankung.
    • Einen Monat, nachdem der Patient vorstellig geworden ist, beginnt dieser Zeitraum erneut.
    • Es muss sich um dieselbe (nicht die gleiche – dazu kommen wir im Anschluss) Erkrankung handeln.
  • Ist der Patient zwischenzeitlich genesen und leidet dann erneut an der gleichen Krankheit, ist von einem neuen Behandlungsfall zu sprechen.
  • Der Zeitraum „Monat“ definiert sich wie folgt:
  • Es ist nicht der „volksmündliche“ Monat, also ein Zeitraum von 4 Wochen, sondern ein voller Monat gemeint. Dieser beginnt beispielsweise mit dem 13.08.2023 und endet normalerweise mit dem Ablauf des 12.09.2023. Da aber auch der Zeitpunkt der Inanspruchnahme bei der Regelung wichtig ist, gehen Sie auf Nummer sicher mit der Regelung „der Kalenderzähler Monat sowie Tag wird um ‚1‘ erhöht“.
    → Ab dem 14.09.2023 ist also wieder ein neuer Behandlungsfall trotz derselben Erkrankung abrechenbar.

Viele Ausnahmen: Und täglich grüßt die GOÄ

Selbst aufgeschlagen erweist sich die konkrete Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als äußerst komplex. So ist es fall- und ziffernabhängig, welche Leistungen mit einem Behandlungsfall mehrfach berechenbar sind. Die Nummern 1 und 5 dürfen beispielsweise nur einmalig zum Zuge kommen (1: „Beratung auch mittels Fernsprecher“ / 5: „symptombezogene Untersuchung“).

Dafür ist die mehrmalige Abrechnung innerhalb eines Behandlungsfalls bei Nummer 3 („eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher“) mit einer zusätzlichen Begründung wie weiterem Beratungsbedarf möglich. Aber diese Leistung schließt wiederum andere Kombination von Gebührennummern aus.

Sind Sie im Zweifel – oder gehen lieber auf Nummer sicher? Dann ist die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg Ihr richtiger Ansprechpartner. Unsere PVS/ bewahrt Sie vor bösen Abrechnungsüberraschungen, entlastet Ihre Mitarbeiter und weiß bestens Bescheid, welche Leistungen wie abrechenbar sind. Interessiert? Dann vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin!

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Zum 1. Juli 2026 treten umfangreiche Änderungen der UV-GOÄ in Kraft. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Grundleistungen, allgemeine Abrechnungsbestimmungen sowie den Bereich der Arthroskopie. Darüber hinaus wurden zahlreiche Leistungsbeschreibungen überarbeitet, neue Zuschläge eingeführt und bestehende Regelungen präzisiert. Für Ärzte und Kliniken bedeutet dies, bestehende Abrechnungsabläufe und Prozesse rechtzeitig auf die neuen Vorgaben anzupassen. Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg arbeitet bereits an der technischen und fachlichen Umsetzung der Änderungen und integriert die neuen Regelungen aktuell in die internen Prüf- und Abrechnungssysteme. Selbstverständlich werden die Anpassungen ab dem 01.07.2026 im Rahmen der Rechnungsprüfung für unsere Mitglieder berücksichtigt.
Die geplante Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) wird die Privatabrechnung in vielen Bereichen nachhaltig verändern. Auch wenn verbindliche gesetzliche Regelungen derzeit noch ausstehen und ein mögliches Inkrafttreten aktuell zum 01.01.2028 diskutiert wird, laufen bereits seit langem fachliche und technische Vorbereitungen.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und andere Selbstzahlerleistungen gehören inzwischen für viele Arztpraxen zum Praxisalltag. Ob Wunschleistungen, ergänzende Vorsorgeangebote oder Leistungen außerhalb des GKV-Katalogs: Sobald Patienten die Kosten selbst tragen, gelten besondere rechtliche und organisatorische Anforderungen. Für Praxen ist es deshalb wichtig, typische Fehler bei Aufklärung, Vertragsgestaltung und GOÄ-Abrechnung zu vermeiden.
Nach Jahrzehnten des Stillstands ist die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht nur breit abgestimmt, sondern befindet sich jetzt im politischen Umsetzungsprozess. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Arbeit im Bundesgesundheitsministerium initiiert, während die Bundesärztekammer und Kostenträger weiterhin in den fachlichen Dialog eingebunden sind.
Zum 01.01.2026 treten umfassende Änderungen der Gebührenordnung für Ärzte im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) in Kraft. Die Anpassungen betreffen sowohl die Struktur einzelner Leistungsziffern als auch Honorarbeträge und Abrechnungsmodalitäten. Für die Abrechnung ist dabei ausschließlich das Behandlungsdatum maßgeblich.
Zum 1. Juni 2025 sind Änderungen im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in Kraft getreten. Besonders für ärztliche Sachverständige sind diese Anpassungen von Bedeutung, da die Vergütungssätze im Rahmen des Kosten- und Betreuungsvergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) angehoben wurden.
Gemäß § 10 GOÄ dürfen nur solche Auslagen berechnet werden, die mit der einmaligen Anwendung verbraucht sind.
Ziffer 4 GOÄ: „Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken“.
Die Ziffer 3306 beschreibt in ihrer Legende den chirotherapeutischen Eingriff an der Wirbelsäule. Unter dem Begriff „Wirbelsäule“ ist das gesamte Achsenorgan zu verstehen.

Die eigene Praxis ist für viele Humanmediziner ein großer Karriereschritt und bietet sowohl berufliche als auch finanzielle Unabhängigkeit. Doch der Weg zur Niederlassung ist komplex und erfordert eine sorgfältige Planung. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Bedarfsplanung, Zulassungen, Finanzierung, Versicherungen, Praxisbewertung und typische Fallstricke.
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Wartende Patienten am Empfang, ein volles Wartezimmer, vorzubereitende Behandlungsräume und ein dauerklingelndes Telefon: In personell angespannten Zeiten ist es nicht immer leicht, eine hohe Patientenzufriedenheit zu gewährleisten. Wir zeigen Tipps für ein effizientes Anrufmanagement, die Sie direkt in den Praxisablauf integrieren können.
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Die 1960er Jahre waren im Norden von Aufbruch und Veränderung geprägt. In Hamburg sorgten die frühen Auftritte der Beatles für eine neue kulturelle Dynamik, während eine junge Generation begann, Gesellschaft und Lebensstil nachhaltig zu beeinflussen. Zugleich zeigte die Sturmflut von 1962 eindrücklich, wie prägend äußere Ereignisse das Leben in der Region bestimmen konnten und wie wichtig Zusammenhalt und Struktur waren.
Die Mehrwerft®, das exklusive Vorteilsportal der PVS Hamburg Schleswig-Holstein, hat sich seit ihrem Start 2023 als zentraler Marktplatz für Arztpraxen etabliert. Mit über 15.000 Artikeln und renommierten Marken bot sie eine umfassende Lösung für den Praxisalltag. Ab Juli 2026 wird die Mehrwerft in optimierter Form weitergeführt – mit direktem Zugang zu den Bestsellermarken der Mehrwerft und einer verbesserten Übersicht.
Die 1950er Jahre standen in Schleswig-Holstein für Wiederaufbau, Fortschritt und die Stärkung wissenschaftlicher Einrichtungen. Mit der erneuten Bestätigung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel als Landesuniversität im Jahr 1952 wurde die zentrale Rolle der Region für Wissenschaft und Lehre eindrucksvoll unterstrichen – ein Zeichen für den wachsenden Anspruch an Qualität und Organisation.
Klare Worte, souveränes Auftreten und strukturiertes Handeln – genau darauf kommt es in der professionellen Telefonkommunikation an.
Das erste Gewinnspiel zum 100-jährigen Jubiläum der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ist beendet. Die Gewinner werden nun benachrichtigt. Freuen Sie sich bereits jetzt auf das nächste Gewinnspiel im Jubiläumsjahr.
Die 1940er Jahre stellten auch für die PVS/ Schleswig-Holstein eine Zeit tiefgreifender Veränderungen dar. Nach den Einschnitten des Zweiten Weltkriegs stand die Organisation vor der Aufgabe, bestehende Strukturen neu zu ordnen und gleichzeitig den Grundgedanken der ärztlichen Selbstverwaltung aufrechtzuerhalten.
„Ich kam aus der Klinik und hatte in dieser Zeit kaum mit Privatliquidation zu tun“.
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Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ist nach 2022 und 2023 auch in diesem Jahr erneut stolzer Träger des kununu-Gütesiegels TOP COMPANY. Die führende Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu.com zeichnet mit dem Gütesiegel Arbeitgeber aus, die eine hohe Mitarbeiter-Zufriedenheit vorweisen können.

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