Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
- Patienten werden zu Selbstzahlern, wenn Leistungen nicht von der GKV übernommen werden, z.B. in Privatpraxen oder für IGeL.
- Ein schriftlicher Behandlungsvertrag ist bei Selbstzahlerleistungen Pflicht, um Rechtssicherheit und Vertrauen zu schaffen.
- Praxen sollten Patienten neutral über IGeL-Leistungen informieren und ihnen ausreichend Bedenkzeit geben.
- Die GOÄ-Regelungen gelten auch für IGeL, einschließlich korrektem Leistungsdatum und vollständiger Abrechnung.
- Die PVS/Schleswig-Holstein • Hamburg bietet Unterstützung bei der IGeL Abrechnung durch Schulungen und Mustervereinbarungen.
Wann Patienten zu Selbstzahlern werden
In der Praxis gibt es verschiedene Situationen, in denen Patienten Leistungen selbst bezahlen müssen. Besonders häufig betrifft dies:
- Leistungen in Privatpraxen ohne vertragsärztliche Zulassung
- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
- Medizinisch sinnvolle Zusatzleistungen außerhalb des GKV-Leistungskatalogs
- Leistungen, deren Kostenübernahme durch Kostenträger abgelehnt wird
Die Abrechnung erfolgt dabei grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Schriftlicher Behandlungsvertrag ist Pflicht
Während bei regulären Arztbesuchen häufig bereits durch die Behandlung selbst ein Behandlungsvertrag zustande kommt, gelten bei Selbstzahlerleistungen strengere Anforderungen. Für IGeL-Leistungen sollte stets ein schriftlicher Behandlungsvertrag vorliegen. Dieser sollte insbesondere enthalten:
- die vorgesehenen Leistungen
- das voraussichtliche Honorar
- die wirtschaftliche Aufklärung des Patienten
- Hinweise zur fehlenden Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
Eine transparente und verständliche Patientenaufklärung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen zwischen Praxis und Patient.
Worauf Praxen bei IGeL-Leistungen achten sollten
Gerade im Bereich der Individuellen Gesundheitsleistungen kommt der neutralen und nachvollziehbaren Beratung eine besondere Bedeutung zu. Patienten sollten ausreichend Zeit erhalten, Nutzen und Kosten einer Leistung abzuwägen. Wichtige Punkte sind unter anderem:
- neutrale Aufklärung über Nutzen und Alternativen
- keine unangemessene Einflussnahme auf die Entscheidung des Patienten
- ausreichende Bedenkzeit vor Durchführung der Leistung
- Aushändigung einer Vertragskopie an den Patienten
- vollständige Dokumentation der Vereinbarungen
GOÄ-Regelungen gelten auch für IGeL
Auch bei Selbstzahlerleistungen gelten sämtliche Vorgaben der GOÄ. Besonders wichtig sind:
- korrektes Leistungsdatum
- vollständige Leistungsbezeichnung
- passende GOÄ-Ziffern
- korrekter Steigerungssatz
- nachvollziehbare Begründungen bei Überschreitung der Regelspanne
Fehlerhafte oder unvollständige Abrechnungen können zu Rückfragen, Beanstandungen oder Problemen bei der Durchsetzung der Honorarforderung führen.
Unterstützung bei Selbstzahler-Abrechnungen
Die Anforderungen an eine rechtssichere Selbstzahler-Abrechnung bleiben komplex. Neben medizinischen Fragestellungen müssen auch gebührenrechtliche Vorgaben und Dokumentationspflichten berücksichtigt werden. Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg unterstützt Mitglieds-Praxen dabei mit:
- GOÄ-konformer Rechnungsbearbeitung
- Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen
- Mustervereinbarungen für IGeL-Leistungen
- Schulungen und Informationsmaterialien
So lassen sich Risiken reduzieren und Abrechnungsprozesse effizient gestalten.