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GOÄ-Tipp: Abrechnung der GOÄ-Nummer 1 und 3

GOÄ-Tipp: Abrechnung der GOÄ-Nummer 1 und 3

Behandlungsfall GOÄ: Als Behandlungsfall in der GOÄ gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweiligen ersten Inanspruchnahme des Arztes.

Rechtssichere Abrechnung nach aktuellen GOÄ-Vorgaben

Spart zeit

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Eine Neuerkrankung, auch innerhalb dieses Zeitraumes, stellt ebenfalls einen neuen Behandlungsfall dar, jedoch sollte diese zwingend in der Rechnung kenntlich gemacht werden. Weiterhin besteht ein neuer Behandlungsfall bei derselben Erkrankung, wenn sich Monat und Tag nach der ersten Inanspruchnahme um je 1 erhöht haben.

Nummer 1 GOÄ – Beratung auch mittels Fernsprecher / Nummer 5 GOÄ – Symptombezogene Untersuchung

Die Leistung nach den Nummern 1 und 5 sind im Behandlungsfall je nur einmal neben Leistungen des Abschnittes C – O berechnungsfähig. Die Abschnitte C – O beinhalten die Leistungen ab Nummer 200 = einfacher Verband bis Nummer 5855 = Strahlenbehandlung mit Elektronen. Die Nummern 1 und 5 sind jedoch alleine oder neben Leistungen des Abschnitts B der GOÄ immer berechnungsfähig. Die handelsübliche Praxissoftware kann Vorgenanntes meist nicht differenzieren.

GOÄ-Ziffern online ansehen:

Nummer 3 GOÄ – Eingehende das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung- auch mittels Fernsprecher

Eine mehr als einmalige Berechnung im Behandlungsfall ist möglich. Sie bedarf aber einer zusätzlichen Begründung (beispielsweise wegen erneutem eingehendem Beratungsbedarf zum weiteren Procedere).
Die Leistung nach Nummer 3 der GOÄ ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nummern 5, 6, 7, 8, 800 und 801.

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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und andere Selbstzahlerleistungen gehören inzwischen für viele Arztpraxen zum Praxisalltag. Ob Wunschleistungen, ergänzende Vorsorgeangebote oder Leistungen außerhalb des GKV-Katalogs: Sobald Patienten die Kosten selbst tragen, gelten besondere rechtliche und organisatorische Anforderungen. Für Praxen ist es deshalb wichtig, typische Fehler bei Aufklärung, Vertragsgestaltung und GOÄ-Abrechnung zu vermeiden.
Nach Jahrzehnten des Stillstands ist die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht nur breit abgestimmt, sondern befindet sich jetzt im politischen Umsetzungsprozess. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Arbeit im Bundesgesundheitsministerium initiiert, während die Bundesärztekammer und Kostenträger weiterhin in den fachlichen Dialog eingebunden sind.
Zum 01.01.2026 treten umfassende Änderungen der Gebührenordnung für Ärzte im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) in Kraft. Die Anpassungen betreffen sowohl die Struktur einzelner Leistungsziffern als auch Honorarbeträge und Abrechnungsmodalitäten. Für die Abrechnung ist dabei ausschließlich das Behandlungsdatum maßgeblich.
Zum 1. Juni 2025 sind Änderungen im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in Kraft getreten. Besonders für ärztliche Sachverständige sind diese Anpassungen von Bedeutung, da die Vergütungssätze im Rahmen des Kosten- und Betreuungsvergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) angehoben wurden.
Zum 1. Juli 2025 ist die aktualisierte Fassung der UV-GOÄ (Unfallversicherung-Gebührenordnung für Ärzte) in Kraft getreten. Diese enthält sowohl strukturelle Anpassungen als auch neue Leistungspositionen und eine Gebührenerhöhung um +4,41 %.
Auf die richtige Vorsorge kommt es an – und die korrekte Abrechnung natürlich auch. Wie gewohnt erhalten Sie von Ihrer PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg nützliche Tipps zur korrekten Abrechnung auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Gemäß § 10 GOÄ dürfen nur solche Auslagen berechnet werden, die mit der einmaligen Anwendung verbraucht sind.
Ziffer 4 GOÄ: „Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken“.
Die Ziffer 3306 beschreibt in ihrer Legende den chirotherapeutischen Eingriff an der Wirbelsäule. Unter dem Begriff „Wirbelsäule“ ist das gesamte Achsenorgan zu verstehen.

Die eigene Praxis ist für viele Humanmediziner ein großer Karriereschritt und bietet sowohl berufliche als auch finanzielle Unabhängigkeit. Doch der Weg zur Niederlassung ist komplex und erfordert eine sorgfältige Planung. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Bedarfsplanung, Zulassungen, Finanzierung, Versicherungen, Praxisbewertung und typische Fallstricke.
Die Mehrwerft®, Ihr exklusiver Marktplatz der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg, feiert das einjährige Jubiläum! Zu diesem Anlass haben einige unserer Partner exklusive Sonderangebote zusammengestellt, die speziell für Arztpraxen und das ganze Praxisteam zur Verfügung stehen.
Wartende Patienten am Empfang, ein volles Wartezimmer, vorzubereitende Behandlungsräume und ein dauerklingelndes Telefon: In personell angespannten Zeiten ist es nicht immer leicht, eine hohe Patientenzufriedenheit zu gewährleisten. Wir zeigen Tipps für ein effizientes Anrufmanagement, die Sie direkt in den Praxisablauf integrieren können.
Organisation und Kommunikation sind wesentliche Bestandteile für die Planung eines Praxisurlaubs. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte, damit Sie sowie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspannt ihren Urlaub genießen können.
Der Arzt ist da – der Patient nicht. Was nun? Kann ich als Arzt ein Ausfallhonorar geltend machen? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt eine Einschätzung.
In der Privatliquidation gibt es eine Vielzahl von verschiedensten Abrechnungsmöglichkeiten. Dies liegt an den vielen unterschiedlichen Tarifen der einzelnen Krankenversicherungen. Denn Privat ist nicht gleich Privat zu den bekannten Steigerungssätzen von 2,3fach und 1,8fach!
Der Arztbrief ist ein wichtiges Dokument für die Kommunikation zwischen Ärzten und stellt eine Urkunde dar. Der betreffende Patient hat ein generelles Recht auf Einsicht in seine Behandlungsunterlagen und auf eine Ausfertigung des Arztbriefes.
Der von uns unterstützte Service einfach-einreichen bietet Ihnen neben der Verwaltung Ihrer privatärztlichen Abrechnungen nun auch die Möglichkeit, Ihre Rechnungen unserer PVS vollständig digital in Ihrem Portal zu empfangen und diese dann auch direkt per Lastschrifteinzug zu bezahlen.
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Ab sofort bietet Ihnen der von uns unterstützte Service „einfach einreichen“ noch mehr Funktionen, um Ihre privatärztlichen Rechnungen schnell und einfach zu bearbeiten.
Gerade zum Jahresende sollten Sie den Begriffen „Verjährung“ und „Verwirkung“ besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn sowohl bei der Verjährung als auch bei der Verwirkung droht der Verlust des Honoraranspruchs für Ihre privatärztlichen Leistungen. Fristen, Rechtsbegriffe und wie wir Sie unterstützen: all das finden Sie in diesem Artikel.
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Eine Behandlung – ein Behandlungsfall? Die Causa „Behandlungsfall“ spielt eine zentrale Rolle in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg erklärt, wie ein Behandlungsfall definiert ist – und welche Besonderheiten die GOÄ mit sich bringt.
Gerade zum Jahresende sollten Sie den Begriffen „Verjährung“ und „Verwirkung“ besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn sowohl bei der Verjährung als auch bei der Verwirkung droht der Verlust des Honoraranspruchs für Ihre privatärztlichen Leistungen. Fristen, Rechtsbegriffe und wie wir Sie unterstützen: all das finden Sie in diesem Artikel.
Leistungen für das Labor und Laborleistungen selbst wollen richtig abgerechnet werden. Dabei sind – je nach Untersuchung und Art der Entnahme – einige wichtige Punkte zu beachten. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt einen kleinen Überblick.
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Die 1960er Jahre waren im Norden von Aufbruch und Veränderung geprägt. In Hamburg sorgten die frühen Auftritte der Beatles für eine neue kulturelle Dynamik, während eine junge Generation begann, Gesellschaft und Lebensstil nachhaltig zu beeinflussen. Zugleich zeigte die Sturmflut von 1962 eindrücklich, wie prägend äußere Ereignisse das Leben in der Region bestimmen konnten und wie wichtig Zusammenhalt und Struktur waren.
Die 1950er Jahre standen in Schleswig-Holstein für Wiederaufbau, Fortschritt und die Stärkung wissenschaftlicher Einrichtungen. Mit der erneuten Bestätigung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel als Landesuniversität im Jahr 1952 wurde die zentrale Rolle der Region für Wissenschaft und Lehre eindrucksvoll unterstrichen – ein Zeichen für den wachsenden Anspruch an Qualität und Organisation.
Klare Worte, souveränes Auftreten und strukturiertes Handeln – genau darauf kommt es in der professionellen Telefonkommunikation an.
Das erste Gewinnspiel zum 100-jährigen Jubiläum der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ist beendet. Die Gewinner werden nun benachrichtigt. Freuen Sie sich bereits jetzt auf das nächste Gewinnspiel im Jubiläumsjahr.
Die 1940er Jahre stellten auch für die PVS/ Schleswig-Holstein eine Zeit tiefgreifender Veränderungen dar. Nach den Einschnitten des Zweiten Weltkriegs stand die Organisation vor der Aufgabe, bestehende Strukturen neu zu ordnen und gleichzeitig den Grundgedanken der ärztlichen Selbstverwaltung aufrechtzuerhalten.
Die 1930er Jahre waren eine Dekade tiefgreifender gesellschaftlicher und politischer Veränderungen. Auch die Geschichte der heutigen PVS/ Schleswig-Holstein · Hamburg wurde in dieser Zeit von gegensätzlichen Entwicklungen geprägt.
„Ich kam aus der Klinik und hatte in dieser Zeit kaum mit Privatliquidation zu tun“.
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Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ist nach 2022 und 2023 auch in diesem Jahr erneut stolzer Träger des kununu-Gütesiegels TOP COMPANY. Die führende Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu.com zeichnet mit dem Gütesiegel Arbeitgeber aus, die eine hohe Mitarbeiter-Zufriedenheit vorweisen können.

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