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GOÄ-Novelle: Politik und Ärzteschaft treiben Umsetzung voran

GOÄ, IGeL, Analog

GOÄ-Novelle: Politik und Ärzteschaft treiben Umsetzung voran

Nach Jahrzehnten des Stillstands ist die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht nur breit abgestimmt, sondern befindet sich jetzt im politischen Umsetzungsprozess. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Arbeit im Bundesgesundheitsministerium initiiert, während die Bundesärztekammer und Kostenträger weiterhin in den fachlichen Dialog eingebunden sind.

Status Quo der GOÄ-Novellierung

Der 129. Deutsche Ärztetag hat im Mai 2025 mit großer Mehrheit den gemeinsamen Entwurf für eine neue GOÄ verabschiedet, der zuvor von der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und den Beihilfeträgern erarbeitet worden war. Dieser Entwurf wurde an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem ausdrücklichen Auftrag übergeben, auf seiner Grundlage das Novellierungsverfahren zu starten.

Die bestehende GOÄ stammt in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1996 (Neufassung 1982) und gilt in Fachkreisen als überaltert, insbesondere weil sie medizinische Innovationen und moderne Leistungsbilder nicht ausreichend abbildet.

Einordnung durch die Bundesärztekammer: FAQ zur neuen GOÄ

Im Rahmen der GOÄ-Novellierung hat die Bundesärztekammer jüngst den „Entwurf der neuen GOÄ in der vom Deutschen Ärztetag gebilligten Fassung“ veröffentlicht und diesen durch weiterführende Erläuterungen begleitet.

Zur fachlichen Einordnung des vorliegenden Entwurfs hat die Bundesärztekammer ergänzend ein umfassendes FAQ-Dokument („Fragen und Antworten zum Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte“) veröffentlicht. Darin werden unter anderem der rechtliche Status des Entwurfs, der Aufbau der neuen GOÄ, zentrale inhaltliche Änderungen sowie der weitere gesetzgeberische Ablauf erläutert. Die Bundesärztekammer stellt dabei ausdrücklich klar, dass es sich bei dem aktuellen Stand um einen abgestimmten Entwurf, jedoch noch nicht um geltendes Recht handelt und dass eine neue GOÄ ausschließlich im Rahmen eines formellen Gesetz- bzw. Verordnungsverfahrens in Kraft treten kann. Zudem wird betont, dass Zeitpunkt und konkrete Ausgestaltung letztlich allein in der Verantwortung des Gesetz- und Verordnungsgebers liegen.

Weiterführende und fortlaufend aktualisierte Informationen stellt die Bundesärztekammer zentral auf ihrer Themenseite zur GOÄ-Novellierung bereit:
https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae-novellierung

Status beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat mehrfach betont, dass die Umsetzung der Novellierung der GOÄ im Bundesgesundheitsministerium „mit Hochdruck“ vorangetrieben wird. Ende 2025 erklärte sie gegenüber der Ärzteschaft, dass im BMG eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die sich regelmäßig mit dem neuen GOÄ-Entwurf beschäftigt.1

Laut BÄK-Präsident Klaus Reinhardt besteht der Eindruck, „dass innerkoalitionär überhaupt kein Widerstand zu erwarten ist“, und zahlreiche Bundesländer sowie ihre Beihilfestellen ebenfalls auf eine Reform drängten. Er wies darauf hin, dass man sich im „Erklärungsmodus“ befinde, damit der Verordnungsgeber im Detail wisse, was er erlassen werde, und stellte fest: „Es geht voran.“2

Inhaltliche Ausrichtung des Entwurfs

Der vorliegende Entwurf enthält unter anderem:

  • ein überarbeitetes und zeitgemäßes Leistungsverzeichnis, das moderne medizinische Leistungen abbilden soll
  • eine Neuausrichtung der Bewertung ärztlicher Leistungen
  • Mechanismen, die eine kontinuierliche Anpassung an medizinischen Fortschritt und Kostenentwicklung ermöglichen sollen

Was bedeutet das für Praxen & Einrichtungen?

Der neue GOÄ-Entwurf ist noch nicht rechtsverbindlich; er muss im weiteren politischen Verfahren in einen Verordnungs- oder Gesetzesentwurf überführt werden. Anbieter von Praxissoftware sowie medizinische Leistungserbringer sind nicht unmittelbar in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden, werden jedoch in erheblichem Maße von den technischen und organisatorischen Auswirkungen der GOÄ-Novellierung betroffen sein.

Information der PVS zum weiteren Vorgehen

Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg verfolgt – gemeinsam mit den anderen Verrechnungsstellen im PVS-Verband – den weiteren Verlauf der GOÄ-Novellierung und wertet fortlaufend die verfügbaren Informationen aus den zuständigen Gremien, der Bundesärztekammer sowie dem Bundesgesundheitsministerium aus.

Sobald belastbare, veröffentlichte Ergebnisse vorliegen – insbesondere in Form eines Referentenentwurfs oder verbindlicher Regelungstexte – werden wir unsere Mitglieder und Kunden zeitnah, sachlich und praxisorientiert informieren.

Da sich der Novellierungsprozess derzeit noch in einem frühen Stadium des politischen und fachlichen Abstimmungsverfahrens befindet und zahlreiche inhaltliche sowie organisatorische Fragen offen sind, bietet die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg aktuell noch keine Schulungen oder konkreten Umstellungsmaßnahmen zur neuen GOÄ an. Erst auf Grundlage verbindlicher Regelungen ist eine seriöse fachliche Bewertung und praxisnahe Schulung möglich.

Bis dahin stellen wir weiterhin Einordnungen zum aktuellen Sachstand bereit und informieren über neue Entwicklungen, sobald diese verlässlich vorliegen.

Ergänzende Hintergrundinformationen zur neuen GOÄ stellt auch der PVS-Verband gebündelt zur Verfügung: https://www.pvs.de/wissen/goaeneu/


Wesentliche Punkte / Zusammenfassung

  • Der 129. Deutsche Ärztetag hat einen Entwurf für eine neue GOÄ verabschiedet, der nun im Novellierungsverfahren beim Bundesgesundheitsministerium vorangetrieben wird.
  • Die bestehende GOÄ gilt als überaltert und berücksichtigt nicht ausreichend moderne medizinische Leistungen.
  • Die Bundesärztekammer hat ein FAQ veröffentlicht, um den aktuellen Status und die wichtigen Änderungen der neuen GOÄ zu erläutern.
  • Der Entwurf enthält ein zeitgemäßes Leistungsverzeichnis und Mechanismen für eine kontinuierliche Anpassung an den medizinischen Fortschritt.
  • Die PVS informiert ihre Mitglieder über die Entwicklungen zur GOÄ-Novelle, da der Novellierungsprozess spürbar voranschreitet, sich jedoch weiterhin in der politischen und fachlichen Abstimmung befindet und noch Änderungen möglich sind.

  1. Quelle: Deutsches Ärzteblatt ↩︎
  2. Quelle: Deutsches Ärzteblatt ↩︎

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Zum 1. Juni 2025 sind Änderungen im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in Kraft getreten. Besonders für ärztliche Sachverständige sind diese Anpassungen von Bedeutung, da die Vergütungssätze im Rahmen des Kosten- und Betreuungsvergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) angehoben wurden.
Zum 1. Juli 2025 ist die aktualisierte Fassung der UV-GOÄ (Unfallversicherung-Gebührenordnung für Ärzte) in Kraft getreten. Diese enthält sowohl strukturelle Anpassungen als auch neue Leistungspositionen und eine Gebührenerhöhung um +4,41 %.
Auf die richtige Vorsorge kommt es an – und die korrekte Abrechnung natürlich auch. Wie gewohnt erhalten Sie von Ihrer PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg nützliche Tipps zur korrekten Abrechnung auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
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Gemäß § 10 GOÄ dürfen nur solche Auslagen berechnet werden, die mit der einmaligen Anwendung verbraucht sind.
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Die Ziffer 3306 beschreibt in ihrer Legende den chirotherapeutischen Eingriff an der Wirbelsäule. Unter dem Begriff „Wirbelsäule“ ist das gesamte Achsenorgan zu verstehen.

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GOÄ-Novelle: Politik und Ärzteschaft treiben Umsetzung voran

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26.01.2026

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