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Wissen rund um das Thema Privatabrechnung für Sie – kompakt und verständlich zusammengefasst.

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Zum 1. Juli 2026 treten umfangreiche Änderungen der UV-GOÄ in Kraft. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Grundleistungen, allgemeine Abrechnungsbestimmungen sowie den Bereich der Arthroskopie. Darüber hinaus wurden zahlreiche Leistungsbeschreibungen überarbeitet, neue Zuschläge eingeführt und bestehende Regelungen präzisiert. Für Ärzte und Kliniken bedeutet dies, bestehende Abrechnungsabläufe und Prozesse rechtzeitig auf die neuen Vorgaben anzupassen. Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg arbeitet bereits an der technischen und fachlichen Umsetzung der Änderungen und integriert die neuen Regelungen aktuell in die internen Prüf- und Abrechnungssysteme. Selbstverständlich werden die Anpassungen ab dem 01.07.2026 im Rahmen der Rechnungsprüfung für unsere Mitglieder berücksichtigt.
Zum 1. Juli 2026 treten umfangreiche Änderungen der UV-GOÄ in Kraft. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Grundleistungen, allgemeine Abrechnungsbestimmungen sowie den Bereich der Arthroskopie. Darüber hinaus wurden zahlreiche Leistungsbeschreibungen überarbeitet, neue Zuschläge eingeführt und bestehende Regelungen präzisiert. Für Ärzte und Kliniken bedeutet dies, bestehende Abrechnungsabläufe und Prozesse rechtzeitig auf die neuen Vorgaben anzupassen. Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg arbeitet bereits an der technischen und fachlichen Umsetzung der Änderungen und integriert die neuen Regelungen aktuell in die internen Prüf- und Abrechnungssysteme. Selbstverständlich werden die Anpassungen ab dem 01.07.2026 im Rahmen der Rechnungsprüfung für unsere Mitglieder berücksichtigt.
Die geplante Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) wird die Privatabrechnung in vielen Bereichen nachhaltig verändern. Auch wenn verbindliche gesetzliche Regelungen derzeit noch ausstehen und ein mögliches Inkrafttreten aktuell zum 01.01.2028 diskutiert wird, laufen bereits seit langem fachliche und technische Vorbereitungen.
Die geplante Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) wird die Privatabrechnung in vielen Bereichen nachhaltig verändern. Auch wenn verbindliche gesetzliche Regelungen derzeit noch ausstehen und ein mögliches Inkrafttreten aktuell zum 01.01.2028 diskutiert wird, laufen bereits seit langem fachliche und technische Vorbereitungen.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und andere Selbstzahlerleistungen gehören inzwischen für viele Arztpraxen zum Praxisalltag. Ob Wunschleistungen, ergänzende Vorsorgeangebote oder Leistungen außerhalb des GKV-Katalogs: Sobald Patienten die Kosten selbst tragen, gelten besondere rechtliche und organisatorische Anforderungen. Für Praxen ist es deshalb wichtig, typische Fehler bei Aufklärung, Vertragsgestaltung und GOÄ-Abrechnung zu vermeiden.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und andere Selbstzahlerleistungen gehören inzwischen für viele Arztpraxen zum Praxisalltag. Ob Wunschleistungen, ergänzende Vorsorgeangebote oder Leistungen außerhalb des GKV-Katalogs: Sobald Patienten die Kosten selbst tragen, gelten besondere rechtliche und organisatorische Anforderungen. Für Praxen ist es deshalb wichtig, typische Fehler bei Aufklärung, Vertragsgestaltung und GOÄ-Abrechnung zu vermeiden.
Nach Jahrzehnten des Stillstands ist die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht nur breit abgestimmt, sondern befindet sich jetzt im politischen Umsetzungsprozess. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Arbeit im Bundesgesundheitsministerium initiiert, während die Bundesärztekammer und Kostenträger weiterhin in den fachlichen Dialog eingebunden sind.
Nach Jahrzehnten des Stillstands ist die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht nur breit abgestimmt, sondern befindet sich jetzt im politischen Umsetzungsprozess. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Arbeit im Bundesgesundheitsministerium initiiert, während die Bundesärztekammer und Kostenträger weiterhin in den fachlichen Dialog eingebunden sind.

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Kompaktes Wissen rund um das Thema Privatabrechnung: In der Infothek der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) finden Sie aktuelle Artikel zum Thema GOÄ-Abrechnung. Profitieren Sie beispielsweise von Tipps zur Abrechnung bestimmter GOÄ-Ziffern oder Ziffernempfehlungen zur GOÄ-konformen Abrechnung ärztlicher Leistungen. Alles kompetent, seriös und praxisgerecht zusammengestellt.

Kompaktes Wissen rund um das Thema Privatabrechnung: In der Infothek der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) finden Sie aktuelle Artikel zum Thema GOÄ-Abrechnung. Profitieren Sie beispielsweise von Tipps zur Abrechnung bestimmter GOÄ-Ziffern oder Ziffernempfehlungen zur GOÄ-konformen Abrechnung ärztlicher Leistungen. Alles kompetent, seriös und praxisgerecht zusammengestellt.

UV-GOÄ: Umfangreiche Anpassungen zum 01.07.2026 beschlossen

Zum 1. Juli 2026 treten umfangreiche Änderungen der UV-GOÄ in Kraft. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Grundleistungen, allgemeine Abrechnungsbestimmungen sowie den Bereich der Arthroskopie. Darüber hinaus wurden zahlreiche Leistungsbeschreibungen überarbeitet, neue Zuschläge eingeführt und bestehende Regelungen präzisiert. Für Ärzte und Kliniken bedeutet dies, bestehende Abrechnungsabläufe und Prozesse rechtzeitig auf die neuen Vorgaben anzupassen. Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg arbeitet bereits an der technischen und fachlichen Umsetzung der Änderungen und integriert die neuen Regelungen aktuell in die internen Prüf- und Abrechnungssysteme. Selbstverständlich werden die Anpassungen ab dem 01.07.2026 im Rahmen der Rechnungsprüfung für unsere Mitglieder berücksichtigt.

UV-GOÄ: Umfangreiche Anpassungen zum 01.07.2026 beschlossen

GOÄneu Explorer: Neue digitale Analyseplattform für Mitglieder angekündigt

Die geplante Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) wird die Privatabrechnung in vielen Bereichen nachhaltig verändern. Auch wenn verbindliche gesetzliche Regelungen derzeit noch ausstehen und ein mögliches Inkrafttreten aktuell zum 01.01.2028 diskutiert wird, laufen bereits seit langem fachliche und technische Vorbereitungen.

GOÄneu Explorer: Neue digitale Analyseplattform für Mitglieder angekündigt

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL): Was Praxen bei Selbstzahler-Abrechnungen beachten müssen

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und andere Selbstzahlerleistungen gehören inzwischen für viele Arztpraxen zum Praxisalltag. Ob Wunschleistungen, ergänzende Vorsorgeangebote oder Leistungen außerhalb des GKV-Katalogs: Sobald Patienten die Kosten selbst tragen, gelten besondere rechtliche und organisatorische Anforderungen. Für Praxen ist es deshalb wichtig, typische Fehler bei Aufklärung, Vertragsgestaltung und GOÄ-Abrechnung zu vermeiden.

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GOÄ-Novelle: Politik und Ärzteschaft treiben Umsetzung voran

Nach Jahrzehnten des Stillstands ist die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht nur breit abgestimmt, sondern befindet sich jetzt im politischen Umsetzungsprozess. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Arbeit im Bundesgesundheitsministerium initiiert, während die Bundesärztekammer und Kostenträger weiterhin in den fachlichen Dialog eingebunden sind.

GOÄ-Novelle: Politik und Ärzteschaft treiben Umsetzung voran

UV-GOÄ 2026: Diese Änderungen gelten ab dem 01.01.2026

Zum 01.01.2026 treten umfassende Änderungen der Gebührenordnung für Ärzte im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) in Kraft. Die Anpassungen betreffen sowohl die Struktur einzelner Leistungsziffern als auch Honorarbeträge und Abrechnungsmodalitäten. Für die Abrechnung ist dabei ausschließlich das Behandlungsdatum maßgeblich.

UV-GOÄ 2026: Diese Änderungen gelten ab dem 01.01.2026

JVEG Gutachtenvergütung: Anpassung seit Juni 2025

Zum 1. Juni 2025 sind Änderungen im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in Kraft getreten. Besonders für ärztliche Sachverständige sind diese Anpassungen von Bedeutung, da die Vergütungssätze im Rahmen des Kosten- und Betreuungsvergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) angehoben wurden.

JVEG Gutachtenvergütung: Anpassung seit Juni 2025

Rechtssichere Abrechnung nach aktuellen GOÄ-Vorgaben

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