93% aller Kunden empfehlen uns weiter
Schwarzer Linieneffekt

PVS/ Whitepaper – Verjährung und Verwirkung

Junger Arzt liest Dokument in heller Praxisumgebung

PVS/ Whitepaper – Verjährung und Verwirkung

Gerade zum Jahresende sollten Sie den Begriffen „Verjährung“ und „Verwirkung“ besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn sowohl bei der Verjährung als auch bei der Verwirkung droht der Verlust des Honoraranspruchs für Ihre privatärztlichen Leistungen. Fristen, Rechtsbegriffe und wie wir Sie unterstützen: all das finden Sie in diesem Artikel.

Die korrekte Abrechnung privatärztlicher Leistungen ist schon komplex und mühsam genug – und nun drohen auch noch Verjährung und Verwirkung. Wer diese beiden Begriffe aus den Augen verliert, verliert im schlimmsten Fall das Recht, sein Honorar einzufordern.

Wie Sie der Verjährung (und Verwirkung) mit der PVS entgegenwirken

Bevor Sie sich in den juristischen Dschungel aus Fristen, Paragrafen und Rechtmäßigkeiten stürzen, möchten wir Sie auf unsere Services hinweisen:

Als Mitglied der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg überlassen Sie die Überwachung der Verjährung gerne uns. Außerdem schaffen wir weitere Rahmenbedingungen, die die Vergütung Ihrer erbrachten Leistungen schützt: Da neben der Einhaltung von Fristen auch relevant ist, dass GOÄ-konforme Rechnungen gestellt werden, schützen wir als PVS Sie mit unseren Services (Prüfung auf GOÄ-Konformität, Vollständigkeit und Plausibilität) vor einer Verjährung.

Außerdem erinnern wir Sie rechtzeitig, bevor Leistungen verjähren, die Sie über uns abgerechnet haben.

Verjährung, Verwirkung – und was dazugehört – im Überblick:

Verwirkung
Die Verwirkung bezieht sich auf die „Nichtabrechnung“: Wenn Sie die erbrachten Leistungen nicht in Rechnung stellen, verwirken Sie Ihren Anspruch. In Bezugnahme aktueller Rechtsurteile, lässt sich für die Verwirkung privatärztlicher Leistungen kein genauer Zeitraum definieren, mit dem erbrachte privatärztliche Leistungen nicht mehr abrechenbar sind. Wir empfehlen dennoch, alleine schon aus Sicht der Nachvollziehbarkeit der Abrechnungen Ihrer Patienten, quartalsweise Leistungen abzurechnen. Damit sind sie auf jeden Fall vor einer möglichen Verwirkung geschützt.

Verjährung
Ist eine konforme Abrechnung erteilt, kann der Anspruch nicht mehr verwirken – wohl aber verjähren: Ab Erteilung der Abrechnung gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren – und zwar nicht ab dem Tag der Rechnungsstellung, sondern immer zum Jahresende. Die Frist beginnt also mit der Erteilung und nicht mit dem Jahr der Leistungserbringung.

Ein Beispiel:
Abrechnungen vom 01.01.2023, 28.03.23 und 14.08.23 verjähren also allesamt am 01.01.27 und sind bis zum 31.12.26 rechtskräftig vom Zahlungsschuldner einzufordern. Ganz gleich, ob die entsprechenden Leistungen im Jahr 2021, 2022 oder 2023 erbracht wurden.

Wichtig:
Mit der Rechnungsstellung allein ist es nicht getan – die Abrechnung muss auch nach §12 der GOÄ korrekt sein. Was Sie dabei beachten und wissen müssen, erfahren Sie in dem PVS/ Whitepaper „GOÄ-Abrechnungen: Warum „konform“ nicht immer konform ist“ – eine Zusammenfassung finden Sie auch direkt in diesem Artikel unter der Überschrift „Wie sieht eine rechtmäßige Abrechnung aus?“

Verjährung hemmen und Frist neu starten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung zu hemmen und die Frist neu zu starten. Die Hemmung ist eine vorübergehende Unterbrechung der Verjährung. Dazu gehören:

  • Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder eine Klageerhebung
  • die Anmeldung der Forderung zum Insolvenzverfahren
  • beiderseits vereinbarte und kalendarisch bestimmte Stundungen,
  • Zeitraum der aktiven Verhandlungen über den rechtmäßigen Anspruch der Honorarforderung,

Im Gegensatz zur Hemmung, bei der die Verjährung vorübergehend unterbrochen wird, gibt es auch Sachverhalte, die die Verjährungsfrist neu beginnen lassen. Dazu gehören

  • Unterzeichnung eines Anerkenntnis der Forderung durch den Schuldner,
  • Unterzeichnung eines Verjährungsverzichts des Schuldners,
  • Zahlung eines Teils der Forderung (Anzahlung),
  • schriftliche Zustimmung zur Ratenzahlung/Lastschrift​

Vereinbart der Patient zum Beispiel mit der Praxis – am besten schriftlich – eine Ratenzahlung, beginnt die Dreijahresfrist neu zu laufen. 

Wichtig zu wissen: Wir erinnern unsere Mitglieder rechtzeitig vor der Verjährung eines Anspruchs, um einen Weg zu finden, die Verjährung zu stoppen.

Wie sieht eine rechtmäßige Abrechnung aus?

In §12 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist geregelt, wie eine Abrechnung gestaltet sein muss, um einen den Zahlungsanspruch zu begründen. Folgende Elemente sind unabdingbar:

  • das Datum der Leistungserbringung,
  • die jeweilige Nummer und Bezeichnung nach der Gebührenordnung,
  • der Multiplikator (bei Steigerung über den üblichen Schwellenwert mit Begründung, mehr dazu lesen Sie in unserem PVS/ Whitepaper „GOÄ-Gebühren korrekt steigern“)
  • Betrag der Leistungen und bei Anwendung nach §6a GOÄ zusätzlich der Betrag der Minderung
  • ggf. Auslagenersatz nach §10 GOÄ

→ Weitere Informationen erhalten Sie entsprechend in dem PVS/ Whitepaper „GOÄ-Abrechnungen: Warum „konform“ nicht immer konform ist“

Fazit: Mit der PVS auf der sicheren Seite

Überlassen Sie die Überwachung der Verjährung uns, damit Sie sich um Ihr Tagesgeschäft kümmern können und nicht um den Paragraphendschungel. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr wohlverdientes Honorar für Ihre privatärztlichen Leistungen erhalten. Und das Beste: Unser Rund-um-Service kostet weniger als Sie denken. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten und vereinbaren Sie hier Ihren persönlichen Beratungstermin.

Mehr als nur Privatabrechnung

New to PVS? We handle the billing of your private patients for you with humanity and transparency.

Ärzte-Team in weißen Kitteln
Logo der PVS Schleswig-Holstein und Hamburg

Mehr als nur Privatabrechnung

New to PVS? We handle the billing of your private patients for you with humanity and transparency.

Ärzte-Team in weißer Arbeitskleidung

Weitere spannende Artikel

Weitere spannende Artikel

andere Abschnitte

Auf die richtige Vorsorge kommt es an – und die korrekte Abrechnung natürlich auch. Wie gewohnt erhalten Sie von Ihrer PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg nützliche Tipps zur korrekten Abrechnung auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt einen gesetzlichen Rahmen für Vergütung der beruflichen Leistungen der Ärztinnen und Ärzte. Der Schwierigkeitsgrad, der Zeitaufwand und auch die jeweiligen Umstände der Leistungserbringung der ärztlichen Leistungen unterscheiden sich jedoch. Deshalb sieht die GOÄ verschiedene Steigerungsfaktoren vor. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt einen Überblick über diese Faktoren und die diesbezüglich geltenden Regelungen.
Eine Behandlung – ein Behandlungsfall? Die Causa „Behandlungsfall“ spielt eine zentrale Rolle in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg erklärt, wie ein Behandlungsfall definiert ist – und welche Besonderheiten die GOÄ mit sich bringt.
Gerade zum Jahresende sollten Sie den Begriffen „Verjährung“ und „Verwirkung“ besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn sowohl bei der Verjährung als auch bei der Verwirkung droht der Verlust des Honoraranspruchs für Ihre privatärztlichen Leistungen. Fristen, Rechtsbegriffe und wie wir Sie unterstützen: all das finden Sie in diesem Artikel.
Leistungen für das Labor und Laborleistungen selbst wollen richtig abgerechnet werden. Dabei sind – je nach Untersuchung und Art der Entnahme – einige wichtige Punkte zu beachten. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt einen kleinen Überblick.
Leistungen für das Labor und Laborleistungen selbst wollen richtig abgerechnet werden. Dabei sind – je nach Untersuchung und Art der Entnahme – einige wichtige Punkte zu beachten. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt einen kleinen Überblick.
Gemäß § 10 GOÄ dürfen nur solche Auslagen berechnet werden, die mit der einmaligen Anwendung verbraucht sind.
Ziffer 4 GOÄ: „Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken“.
Die Ziffer 3306 beschreibt in ihrer Legende den chirotherapeutischen Eingriff an der Wirbelsäule. Unter dem Begriff „Wirbelsäule“ ist das gesamte Achsenorgan zu verstehen.

Die eigene Praxis ist für viele Humanmediziner ein großer Karriereschritt und bietet sowohl berufliche als auch finanzielle Unabhängigkeit. Doch der Weg zur Niederlassung ist komplex und erfordert eine sorgfältige Planung. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Bedarfsplanung, Zulassungen, Finanzierung, Versicherungen, Praxisbewertung und typische Fallstricke.
Die Mehrwerft®, Ihr exklusiver Marktplatz der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg, feiert das einjährige Jubiläum! Zu diesem Anlass haben einige unserer Partner exklusive Sonderangebote zusammengestellt, die speziell für Arztpraxen und das ganze Praxisteam zur Verfügung stehen.
Wartende Patienten am Empfang, ein volles Wartezimmer, vorzubereitende Behandlungsräume und ein dauerklingelndes Telefon: In personell angespannten Zeiten ist es nicht immer leicht, eine hohe Patientenzufriedenheit zu gewährleisten. Wir zeigen Tipps für ein effizientes Anrufmanagement, die Sie direkt in den Praxisablauf integrieren können.
Organisation und Kommunikation sind wesentliche Bestandteile für die Planung eines Praxisurlaubs. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte, damit Sie sowie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspannt ihren Urlaub genießen können.
Der Arzt ist da – der Patient nicht. Was nun? Kann ich als Arzt ein Ausfallhonorar geltend machen? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt eine Einschätzung.
In der Privatliquidation gibt es eine Vielzahl von verschiedensten Abrechnungsmöglichkeiten. Dies liegt an den vielen unterschiedlichen Tarifen der einzelnen Krankenversicherungen. Denn Privat ist nicht gleich Privat zu den bekannten Steigerungssätzen von 2,3fach und 1,8fach!
Der Arztbrief ist ein wichtiges Dokument für die Kommunikation zwischen Ärzten und stellt eine Urkunde dar. Der betreffende Patient hat ein generelles Recht auf Einsicht in seine Behandlungsunterlagen und auf eine Ausfertigung des Arztbriefes.
Der von uns unterstützte Service einfach-einreichen bietet Ihnen neben der Verwaltung Ihrer privatärztlichen Abrechnungen nun auch die Möglichkeit, Ihre Rechnungen unserer PVS vollständig digital in Ihrem Portal zu empfangen und diese dann auch direkt per Lastschrifteinzug zu bezahlen.
In der Privatliquidation gibt es eine Vielzahl von verschiedensten Abrechnungsmöglichkeiten. Dies liegt an den vielen unterschiedlichen Tarifen der einzelnen Krankenversicherungen. Denn Privat ist nicht gleich Privat zu den bekannten Steigerungssätzen von 2,3fach und 1,8fach!

Ab sofort bietet Ihnen der von uns unterstützte Service „einfach einreichen“ noch mehr Funktionen, um Ihre privatärztlichen Rechnungen schnell und einfach zu bearbeiten.
Gerade zum Jahresende sollten Sie den Begriffen „Verjährung“ und „Verwirkung“ besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn sowohl bei der Verjährung als auch bei der Verwirkung droht der Verlust des Honoraranspruchs für Ihre privatärztlichen Leistungen. Fristen, Rechtsbegriffe und wie wir Sie unterstützen: all das finden Sie in diesem Artikel.
Der Arzt ist da – der Patient nicht. Was nun? Kann ich als Arzt ein Ausfallhonorar geltend machen? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt eine Einschätzung.
Der Arzt ist da – der Patient nicht. Was nun? Kann ich als Arzt ein Ausfallhonorar geltend machen? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt eine Einschätzung.
Gerade zum Jahresende sollten Sie den Begriffen „Verjährung“ und „Verwirkung“ besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn sowohl bei der Verjährung als auch bei der Verwirkung droht der Verlust des Honoraranspruchs für Ihre privatärztlichen Leistungen. Fristen, Rechtsbegriffe und wie wir Sie unterstützen: all das finden Sie in diesem Artikel.
Ab sofort bietet Ihnen der von uns unterstützte Service „einfach einreichen“ noch mehr Funktionen, um Ihre privatärztlichen Rechnungen schnell und einfach zu bearbeiten.

Eine Behandlung – ein Behandlungsfall? Die Causa „Behandlungsfall“ spielt eine zentrale Rolle in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg erklärt, wie ein Behandlungsfall definiert ist – und welche Besonderheiten die GOÄ mit sich bringt.
Gerade zum Jahresende sollten Sie den Begriffen „Verjährung“ und „Verwirkung“ besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn sowohl bei der Verjährung als auch bei der Verwirkung droht der Verlust des Honoraranspruchs für Ihre privatärztlichen Leistungen. Fristen, Rechtsbegriffe und wie wir Sie unterstützen: all das finden Sie in diesem Artikel.
Leistungen für das Labor und Laborleistungen selbst wollen richtig abgerechnet werden. Dabei sind – je nach Untersuchung und Art der Entnahme – einige wichtige Punkte zu beachten. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt einen kleinen Überblick.
Der Arzt ist da – der Patient nicht. Was nun? Kann ich als Arzt ein Ausfallhonorar geltend machen? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt eine Einschätzung.
Der Arztbrief ist ein wichtiges Dokument für die Kommunikation zwischen Ärzten und stellt eine Urkunde dar. Der betreffende Patient hat ein generelles Recht auf Einsicht in seine Behandlungsunterlagen und auf eine Ausfertigung des Arztbriefes.
Der Arztbrief ist ein wichtiges Dokument für die Kommunikation zwischen Ärzten und stellt eine Urkunde dar. Der betreffende Patient hat ein generelles Recht auf Einsicht in seine Behandlungsunterlagen und auf eine Ausfertigung des Arztbriefes.
Der Arzt ist da – der Patient nicht. Was nun? Kann ich als Arzt ein Ausfallhonorar geltend machen? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt eine Einschätzung.
Leistungen für das Labor und Laborleistungen selbst wollen richtig abgerechnet werden. Dabei sind – je nach Untersuchung und Art der Entnahme – einige wichtige Punkte zu beachten. Ihre PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg gibt einen kleinen Überblick.

Berlin, 30.03.2025 – Im Rahmen seiner am Wochenende in Berlin zu Ende gegangenen Mitgliederversammlung wurde der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. med. (I) Klaus Reinhardt, mit der Dr. Harald-Titze-Medaille und damit der höchsten Auszeichnung des PVS Verbandes ausgezeichnet.
Ab sofort bietet Ihnen der von uns unterstützte Service „einfach einreichen“ noch mehr Funktionen, um Ihre privatärztlichen Rechnungen schnell und einfach zu bearbeiten.
Die Mehrwerft®, Ihr exklusiver Marktplatz der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg, feiert das einjährige Jubiläum! Zu diesem Anlass haben einige unserer Partner exklusive Sonderangebote zusammengestellt, die speziell für Arztpraxen und das ganze Praxisteam zur Verfügung stehen.
Gerade zum Jahresende sollten Sie den Begriffen „Verjährung“ und „Verwirkung“ besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn sowohl bei der Verjährung als auch bei der Verwirkung droht der Verlust des Honoraranspruchs für Ihre privatärztlichen Leistungen. Fristen, Rechtsbegriffe und wie wir Sie unterstützen: all das finden Sie in diesem Artikel.
Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ist nach 2022 und 2023 auch in diesem Jahr erneut stolzer Träger des kununu-Gütesiegels TOP COMPANY. Die führende Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu.com zeichnet mit dem Gütesiegel Arbeitgeber aus, die eine hohe Mitarbeiter-Zufriedenheit vorweisen können.
Der von uns unterstützte Service einfach-einreichen bietet Ihnen neben der Verwaltung Ihrer privatärztlichen Abrechnungen nun auch die Möglichkeit, Ihre Rechnungen unserer PVS vollständig digital in Ihrem Portal zu empfangen und diese dann auch direkt per Lastschrifteinzug zu bezahlen.
„Ich kam aus der Klinik und hatte in dieser Zeit kaum mit Privatliquidation zu tun“.
Der von uns unterstützte Service einfach-einreichen bietet Ihnen neben der Verwaltung Ihrer privatärztlichen Abrechnungen nun auch die Möglichkeit, Ihre Rechnungen unserer PVS vollständig digital in Ihrem Portal zu empfangen und diese dann auch direkt per Lastschrifteinzug zu bezahlen.
Die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg ist nach 2022 und 2023 auch in diesem Jahr erneut stolzer Träger des kununu-Gütesiegels TOP COMPANY. Die führende Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu.com zeichnet mit dem Gütesiegel Arbeitgeber aus, die eine hohe Mitarbeiter-Zufriedenheit vorweisen können.

PVS/ Whitepaper – Verjährung und Verwirkung

Ort

Beginn

26.01.2024

Wir bieten:

Ansprechpartner