In der (zahn)ärztlichen Praxis kommt es vor, dass Patienten ihre Rechnung nicht zahlen, weil die Behandlung keinen Erfolg gehabt habe.
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 13.9.2018 - III ZR 294/16) hatte einen solchen Fall zu entscheiden. Die Patientin sollte ein zahnärztliches Honorar von ca. 34.000,- € für das Einsetzen von acht Implantaten zahlen. Die Patientin war der Meinung, sämtliche Implantate seien unbrauchbar, weil sie nicht tief...
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