Zur mehrfachen Berechnung der GOÄ-Ziffer 3 für längere telefonische Beratungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie hat die Bundesärztekammer (BÄK) gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dem PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder eine Analogabrechnungsempfehlung veröffentlicht.
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