Spezielle Beratungen Untersuchungen
Grundleistungen und allgemeine Leistungen Nrn. 30 34 66 Punktwert GOZ = 5,62421 Cent; Punktwert GOÄ = 5,82873 Cent III Spezielle Beratungen und Untersuchungen NR LEISTUNGSTEXT PUNKTZAHL 1 FACH 2,3 FACH 3,5 FACH 30 Erhebung der homöopathischen Erstanamnese mit einer Mindestdauer von einer Stunde nach biographischen und homöopathischindividuel len Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeich nung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung einschließlich homöopathischer Repertorisation und Gewichtung der charakte ristischen psychischen, allgemeinen und lokalen Zeichen und Symptome des jeweiligen Krank heitsfalls, unter Berücksichtigung der Modalitä ten, Alternanzen, Kausal und Begleitsymptome, zur Auffindung des homöopathischen Einzelmit tels, einschließlich Anwendung und Auswertung standardisierter Fragebogen 900 52,46 120,65 183,60 Dauert die Erhebung einer homöopathischen Erstanamnese bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr weniger als eine Stunde, mindestens aber eine halbe Stunde, kann die Leistung nach Nummer 30 bis entsprechender Begründung mit der Hälfte der Gebühr berechnet werden. Die Leistung nach Nummer 30 ist innerhalb von einem Jahr nur einmal berechnungs- fähig. Neben der Leistung nach Nummer 30 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3 und/ oder 34 nicht berechnungsfähig. 31 Homöopathische Folgeanamnese mit einer Mindestdauer von 30 Minuten unter laufender Behandlung nach den Regeln der Einzelmittel homöopathie zur Beurteilung des Verlaufs und Feststellung des weiteren Vorgehens ein schließlich schriftlicher Aufzeichnungen 450 26,23 60,33 91,80 Die Leistung nach Nummer 31 ist innerhalb von sechs Monaten höchstens dreimal berechnungsfähig. Neben der Leistung nach Nummer 31 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 30 und/oder 34 nicht berechnungsfähig. 34 Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebens gestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlim merung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung gegebe nenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken , einschließlich Beratung gegebe nenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen 300 17,49 40,22 61,20