Germektomie Lösen Verlegen

Chirurgische Leistungen Nrn. 3270 3310 29 Punktwert GOZ = 5,62421 Cent; Punktwert GOÄ = 5,82873 Cent NR LEISTUNGSTEXT PUNKTZAHL 1 FACH 2,3 FACH 3,5 FACH 3270 Germektomie 590 33,18 76,32 116,14 3280 Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbänd chens und Durchtrennen des Septums bei echtem Diastema 270 15,19 34,93 53,15 3290 Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selb ständige Leistung, je Kieferhälfte oder Front zahnbereich 55 3,09 7,11 10,83 3300 Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z. B. Tamponieren), als selbständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhän genden Schnittführung) 65 3,66 8,41 12,80 Die Leistung nach der Nummer 3300 ist höchstens zweimal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich berechnungsfähig. Neben der Leistung nach der Nummer 3300 sind die Leistungen nach den Nummern 3060 oder 3310 nicht berechnungsfähig. 3310 Chirurgische Wundrevision (z. B. Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht), je Operations gebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung) 100 5,62 12,94 19,68 Die Leistung nach der Nummer 3310 ist höchstens zweimal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich berechnungsfähig. Neben der Leistung nach der Nummer 3310 sind die Leistungen nach den Nummern 3060 oder 3300 nicht berechnungsfähig.